Strassen, Winterthur, Stadlerstrasse reg. S-34; Binzhofstrasse bis Haltestelle Oberi, Verbreiterung, Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. September 2010
1334. Strassen (Winterthur, Stadlerstrasse reg. S-34)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 11. Mai 2010 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Winterthur der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr, das Projekt für die Verbreiterung der Stadlerstrasse reg. S-34, im Abschnitt Binzhof- strasse bis Haltestelle Oberi, Winterthur, zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes vom 27. Septem- ber 1981 (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Das Projekt sieht vor, die Stadlerstrasse im Abschnitt Binzhofstrasse bis Haltestelle Oberi auf der westlichen Seite so zu verbreitern, dass eine separate Linksabbiegespur zur Erschliessung der Baumgarten- strasse eingerichtet und ein Radstreifen markiert werden kann. Weiter wird im Zuge der Bauarbeiten ein Gehweg erstellt. Die geplanten Massnahmen werden zum Teil durch die angrenzende Neuüberbauung ausgelöst, weshalb die Bauherrschaft der privaten Überbauung einen Teil der Kosten trägt. Die Kosten für die geplanten Strassenbauarbeiten zulasten der Bau- pauschale (Neuerstellung Gehweg) belaufen sich gemäss einer proviso- rischen Ermittlung auf Fr. 140 000. Die Vorsteherin des Departementes Bau hat mit Verfügung vom 4. August 2010 das Projekt festgesetzt und die Ausgaben freigegeben. Die Begehrensäusserung erfolgte ohne Auflagen. Der Genehmigung des Projektes im Sinne von § 45 Abs. 3 StrG steht nichts entgegen. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausge- führte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 denjenigen Betrag festsetzen, der von der Stadt Winterthur der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belastet werden kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt der Stadt Winterthur für die Verbreiterung der Stadler- strasse reg. S-34, im Abschnitt Binzhofstrasse bis Haltestelle Oberi, Winterthur, wird im Sinne von § 45 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, 8402 Winterthur, die Stadt- verwaltung Winterthur, Departement Bau/Tiefbau, Neumarkt 1, Post- fach, 8402 Winterthur, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi