Dringliche Anfrage Anita Borer, Uster, Walter Schoch, Bauma, und Hans Peter Häring, Wettswil, betreffend Umsetzung Lehrplan 21, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 302/2014
Sitzung vom 10. Dezember 2014
1337. Dringliche Anfrage (Umsetzung Lehrplan 21) Kantonsrätin Anita Borer, Uster, sowie die Kantonsräte Walter Schoch, Bauma, und Hans Peter Häring, Wettswil a. A., haben am 10. November 2014 folgende dringliche Anfrage eingereicht: Seit Kurzem liegt die überarbeitete Fassung des neuen Lehrplans 21 vor. Sie wurde gegenüber der ersten Fassung leicht angepasst und ge- kürzt. Die grundsätzlichen Punkte, welche von Lehrkräften, Eltern und Politikern schweizweit für Kritik sorgen, wurden allerdings nicht behoben. So besteht der überarbeitete Lehrplan 21 noch immer aus Stufenzielen anstatt Jahrgangszielen, enthält nicht zielführende Kompetenzziele und ist nach wie vor zu umfangreich, um als Rahmenlehrplan akzeptiert zu werden. Nach Auskunft des Sekretärs der Deutschschweizer Erziehungsdirek- torenkonferenz sind die Kantone frei, ob und wie sie den Lehrplan 21 anwenden. Das Harmos-Konkordat legt lediglich fest, dass die Ziele inner- halb einer Sprachregion harmonisiert werden sollen. Wir sind der Auf- fassung, dass der überarbeitete Lehrplan 21 weit über den verfassungs- mässigen Auftrag der Bildungsharmonisierung hinausgeht und eine um- fassende Volksschulreform einleitet. Aus diesem Grund bitten wir den Regierungsrat, bevor die Ausarbei- tung des kantonalen Lehrplans angegangen wird, um die Beantwortung nachfolgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie stellt sich der Regierungsrat zum Umfang des Lehrplans 21? Teilt der Regierungsrat unsere Auffassung, dass der Lehrplan 21 weit über den Verfassungsauftrag der Bildungsharmonisierung hinausgeht und eine umfassende Volksschulreform einleitet?
2. Inwiefern beabsichtigt der Bildungsrat bzw. der Regierungsrat, den Deutschschweizer Lehrplan 21 für den kantonalen Lehrplan zu über- nehmen? Wo liegen Abweichungen?
3. Mit welchen finanziellen und personellen Auswirkungen für den Kan- ton und die Gemeinden zur Einführung eines neuen kantonalen Lehr- plans (einmalig und allenfalls wiederkehrend) rechnet der Regierungs- rat? Wie gedenkt der Regierungsrat diese Mittel hinsichtlich der be- reits jetzt schon knappen finanziellen Ressourcen aufzubringen? Wird er diese durch einen Abbau in andern Bereichen kompensieren?
4. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Aussage von Lehrplankritikern, die Bildungsinhalte beim Lehrplan 21 seien zu einem grossen Teil aus- tauschbar und schulisches Wissen spiele im Vergleich zu den Kompe- tenzen eine untergeordnete Rolle? Worin sieht der Regierungsrat den pädagogischen Mehrwert des neuen Lehrplans?
5. Wie beurteilt der Regierungsrat die Befürchtung, dass eine mehrheit- liche Übernahme des Lehrplans 21 die methodischen Freiheiten der Lehrkräfte einschränkt? Was tut er, um dieser Befürchtung entgegen- zuwirken?
6. Wie und in welchem Umfang erfolgt die Information und Ausbildung der Lehrpersonen hinsichtlich eines neuen Lehrplans?
7. Teilt der Regierungsrat unsere Auffassung, dass die Einführung des kantonalen Lehrplans zurückzustellen ist, bis wesentliche Fragen wie das Fremdsprachenkonzept oder die künftige Form der Leistungsbe- urteilung geklärt sind und die finanziellen Auswirkungen in vollem Umfang bekannt sind? Wenn nein, wieso nicht?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die dringliche Anfrage Anita Borer, Uster, Walter Schoch, Bauma, und Hans Peter Häring, Wettswil a. A., wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (D-EDK) hat den Umfang des Lehrplans 21 aufgrund der Ergebnisse der 2013 durch- geführten Konsultation um 20% gekürzt. Er umfasst noch 470 Seiten für die Kindergarten-, die Primar- und die Sekundarstufe I. Im Vergleich zum Lehrplan des Kantons Zürich und zu anderen kantonalen Lehrplä- nen ist dieser Umfang angemessen. So zählt der geltende Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich 415 Seiten, der Lehrplan in der Bil- dungsregion Zentralschweiz 743 und derjenige für den Kanton St. Gal- len 475 Seiten. Die Kompetenzorientierung sowie die Struktur des Lehr- plans wurden im Kanton Zürich im Rahmen der Konsultation breit unterstützt. Art. 62 der Bundesverfassung (SR 101) verlangt die Harmonisierung der Dauer und Ziele der Bildungsstufen und von deren Übergängen. Dieser Auftrag betrifft alle Kantone. Deshalb haben sich alle 21 Kanto- ne, in denen Deutsch Schulsprache ist, in einer Vereinbarung verpflich- tet, einen gemeinsamen Lehrplan für die deutschsprachigen Kantone und Kantonsteile zu erarbeiten. Der Lehrplan 21 ist das Produkt dieser Zusammenarbeit.
Der Lehrplan 21 richtet sich nach den Eckwerten des HarmoS-Kon- kordat für den Fremdsprachenunterricht und beruht auf den nationalen Bildungsstandards für die Fächer Mathematik, Deutsch, Französisch und Englisch. Die Zürcher Stimmberechtigten haben dem Beitritt zum Har- moS-Konkordat am 30. November 2008 zugestimmt. Der Lehrplan 21 setzt die Vorgaben von Bundesverfassung und HarmoS-Konkordat in geeigneter Weise um. Die Einführung des Lehrplans 21 ist nicht mit einer Schulreform ver- bunden. Er beruht auf Strukturen, die deckungsgleich sind mit denjenigen im Kanton Zürich, und schliesst an Unterrichtsmethoden an, die an vie- len Schulen bereits heute eingesetzt und in der Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen seit Längerem vermittelt werden. Er unterstützt die laufende Weiterentwicklung und Verbesserung des Unterrichts. Neuere Lehrmittel, insbesondere in Deutsch und Mathematik, sind methodisch auf den Lehrplan 21 abgestimmt. Zu Frage 2: Der Bildungsrat beabsichtigt, den Lehrplan 21 im Kanton Zürich so weit wie möglich zu übernehmen. Die heute im Kanton Zürich pro Schul- fach vorgesehene Anzahl Lektionen entspricht in weiten Teilen den zeit- lichen Annahmen des Lehrplans 21. Es sind deshalb keine grösseren Änderungen zu erwarten. Allfällige Anpassungen am Lehrplan 21 und die Einführung in den Schulen werden ab Januar 2015 in enger Zusammenarbeit mit den Be- teiligten im Schulfeld diskutiert und vorbereitet. Dabei sind insbeson- dere folgende Punkte zu klären: Bezeichnung der Fachbereiche bzw. der Fächer, Zeitpunkt des Beginns des Englischunterrichts in der Primar- stufe (2. bzw. 3. Klasse), Umsetzung der Kompetenzorientierung in Unter- richt, Beurteilung sowie Weiterbildung. 2016 wird im Kanton Zürich eine breite Vernehmlassung zu den vorgeschlagenen Lösungen stattfinden. Zu Frage 3: Die einmaligen Projektkosten für die Arbeiten zur Lehrplaneinfüh- rung in den Jahren 2015 bis 2021 belaufen sich auf rund 3,9 Mio. Franken, was jährlichen Ausgaben von rund Fr. 560 000 entspricht (RRB Nr. 878/ 2014). Darin enthalten sind Unterstützungsleistungen für Schulen und Gemeinden zur Lehrplaneinführung. Der Bedarf an Weiterbildung wird im Laufe der Projektarbeiten ermittelt. Die Auswirkungen der Lektionentafel auf die Ausbildung und die An- stellung von Lehrpersonal werden im Rahmen des Projektes zur Ein- führung des Lehrplans 21 geklärt. Da hinsichtlich der Lektionentafel nicht mit einschneidenden Veränderungen zu rechnen ist, sind keine durch den Lehrplan 21 ausgelösten wesentlichen Mehrkosten zu erwarten.
Zu Frage 4: Mit der Einführung des Lehrplans 21 wird das Wissen nicht vernach- lässigt. Kompetenz ist die Verbindung von Wissen und Können. Schüle- rinnen und Schüler können nur dann kompetent handeln, wenn sie über das notwendige Wissen verfügen. Die im Rahmen der Konsultation zum Lehrplan 21 geäusserte Forde- rung, das Basiswissen müsse sichtbarer dargestellt werden, wurde um- gesetzt. Auch im Vergleich mit heute gültigen Lehrplänen zeigt sich, dass das verlangte Wissen und Können im Lehrplan 21 klar zum Ausdruck kommt. So ist z. B. ausdrücklich festgehalten, dass das Einmaleins, die Begriffe der Grammatik und der Grundwortschatz in den Fremdsprachen nach wie vor gelernt werden müssen. Der Lehrplan 21 bringt insofern einen pädagogischen Mehrwert, als eindeutiger festgelegt ist, was die Schülerinnen und Schüler am Ende der 2., 6. und 9. Klasse wissen und können müssen. Die Lehrpersonen können ihren Unterricht genauer auf die Anforderungen ausrichten. Zu Frage 5: Die Methodenfreiheit der Lehrpersonen wird mit dem Lehrplan 21 nicht eingeschränkt. Diese entscheiden weiterhin selbst, wie und mit wel- chen Unterrichtsmethoden sie ihre Schülerinnen und Schüler zum Er- werb der im Lehrplan beschriebenen Kompetenzen führen. Der Lehrplan wurde mit der Vorgabe erarbeitet, nur 80% der zur Ver- fügung stehenden Zeit zu füllen. Die übrigen 20% können die Schulen und Lehrpersonen nutzen, um eigene Schwerpunkte inhaltlicher oder methodischer Art zu setzen. Zudem wurden mit der Kürzung des Lehr- plans um 20% der Detaillierungsgrad deutlich gesenkt und die Vorgaben an die Lehrpersonen verringert. Zu Frage 6: Der Bedarf an Information und Weiterbildung zum Lehrplan 21 wird in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen, Schulleitungen und Schul- behörden geklärt. Die Vorbereitungen zur Einführung sollen zu wesent- lichen Teilen in den Schulen erfolgen. Zu Frage 7: Die Zürcher Stimmberechtigten haben sich mehrfach für den Fremd- sprachenunterricht auf der Primarstufe ausgesprochen. Die Volksinitia- tive «Nur eine Fremdsprache an der Primarschule» wurde abgelehnt und dem Beitritt zum HarmoS-Konkordat mit dem Grundsatz von zwei Fremdsprachen auf der Primarstufe wurde zugestimmt.
Der Lehrplan 21 macht keine Aussagen zur promotionsrelevanten Be- urteilung, zu Prüfungen, Zeugnissen und Notengebung. Diese Fragen wer- den bis zur Einführung des Lehrplans mit allen Beteiligten sorgfältig ge- klärt. Es sind keine Gründe ersichtlich, weshalb die Einführung des Lehr- plans 21 zurückgestellt werden sollte.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi