Gesamtinstandsetzung und Nutzung des Rathauses Zürich, Schreiben an die Geschäftsleitung des Kantonsrates
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Januar 2022
135. Gesamtinstandsetzung und Nutzung des Rathauses Zürich
Erwägungen
(Schreiben an die Geschäftsleitung des Kantonsrates) Das Rathaus in Zürich wurde in den Jahren 1692 bis 1700 erbaut. Seit 1803 befindet es sich im Besitz des Kantons und wird heute durch das Im- mobilienamt betrieben. Das Haus wird durch städtische, kantonale und kirchliche Parlamente und Räte genutzt. Durch die Eigenheiten des Rats- betriebs mit sehr unterschiedlichen Nutzenden sowie den damit verbun- denen Bedürfnissen steht das Gebäude unter aufmerksamer öffentlicher Beobachtung und geniesst starkes mediales Interesse. Die bislang letzte tiefgreifende Instandsetzung des Rathauses erfolgte 1974. Die durchge- führten Zustandsanalysen haben ergeben, dass das Rathaus aufgrund der vielen räumlichen, technischen, funktionalen, denkmalpflegerischen und organisatorischen Rahmenbedingungen mit der heutigen Raumgestalt an seine Grenzen stösst. Im Rahmen der Motion KR-Nr. 123/2019 betreffend Bau eines Hauses der Demokratie hat sich der Kantonsrat mit der Frage befasst, ob ein neuer Tagungsort für die verschiedenen Parlamente und Räte in der Zürcher Innenstadt errichtet werden soll. Der Kantonsrat hat die Motion am 8. Juli 2019 mit 113 zu 54 Stimmen abgelehnt und sich so- mit für den Verbleib im bestehenden Rathaus ausgesprochen. Die dringend notwendige Erneuerung des Rathauses soll zeitgleich zum Projekt «Ersatzneubau Rathausbrücke» der Stadt Zürich in den Jah- ren 2024 bis 2027 durchgeführt werden. Neben bautechnischen Aspekten wird das Gebäude im Zuge der Gesamtinstandsetzung auch im Hinblick auf die betrieblichen Bedürfnisse optimiert. Die Rahmenbedingungen zur Projektentwicklung wurden mit RRB Nr. 43/2020 festgelegt. Das Rathaus soll nach erfolgter Instandsetzung wieder vom Kantonsrat und vom Regierungsrat genutzt werden. Als weitere Nutzende im Mietver- hältnis vorgesehen sind wie bisher der Gemeinderat der Stadt Zürich, die katholische Synode, der evangelisch-reformierte Kirchenrat sowie die evangelisch-reformierte Kirchensynode. Der Kantonsrat verlangte des- halb früh, das Projekt eng zu begleiten, da er als oberste politische Be- hörde des Kantons selbst bestimmen können muss, wie und wo er tagt. Die Projektorganisation wurde durch ein politisches Gremium ergänzt, in dem Vertretungen des Regierungsrates und der Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie eine Vertretung des Hauptmieters, des Gemeinde- rates der Stadt Zürich, Einsitz genommen haben.
Zentrale Herausforderung ist, dass die Raumverhältnisse im Ratssaal verbessert werden. Die durchgeführte Machbarkeitsstudie zeigt, dass der Ratssaal in den 2. Stock verschoben werden kann, womit ein Raumgewinn entsteht. Diese Möglichkeit wurde deshalb ins politische Aufsichtsgre- mium eingebracht und diskutiert. Das politische Aufsichtsgremium war sich einig, dass die Idee im Zuge der Projektierung weiterverfolgt wer- den soll.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion und der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, Hirschengra- ben 40, Postfach, 8090 Zürich: Seit 1803 befindet sich das Rathaus in Zürich im Besitz des Kantons. Die bisher letzte tiefgreifende Instandsetzung erfolgte 1974. Im Rahmen der Motion KR-Nr. 123/2019 betreffend Bau eines Hauses der Demokra- tie hat sich der Kantonsrat mit der Frage befasst, ob ein neuer Tagungs- ort für die verschiedenen Parlamente und Räte in der Zürcher Innen- stadt errichtet werden soll. Der Kantonsrat hat die Motion am 8. Juli 2019 mit 113 zu 54 Stimmen abgelehnt und sich somit für den Verbleib im be- stehenden Rathaus ausgesprochen. Eine Gesamtinstandsetzung des Rat- hauses ist in den kommenden Jahren daher dringend notwendig. Im Rah- men der Machbarkeitsstudie für die Gesamtinstandsetzung wurden die planerischen und rechtlichen Voraussetzungen, Bedingungen und Vor- gaben geklärt. Zudem sind die Ziele für Nutzung und Betrieb aufge- nommen und dargestellt. Dabei wird auf die verschiedenen Nutzenden, die Öffentlichkeit, den Aspekt der Sicherheit und die räumlichen sowie betrieblichen Bedürfnisse vertieft eingegangen. Das Rathaus soll nach Abschluss der Gesamtinstandsetzung als Haus der Zürcher Politik flexibel nutzbar und für die Bevölkerung zugäng- lich sein. Damit es weiterhin als Versammlungsort für den Kantonsrat dienen kann, ist es nach dem in der Machbarkeitsstudie dargestellten Szenario 2 umzubauen. Damit werden die architektonischen, allgemei- nen und betrieblichen Ziele erfüllt. Insbesondere folgende Punkte sol- len im weiteren Projektverlauf berücksichtigt werden: a) Der Ratssaal wird so ausgestattet, dass jedes Ratsmitglied eine grös- sere Bewegungsfreiheit und mehr Arbeitsplatzfläche zur Verfügung steht (Szenario 2). Der Flächenkoeffizient pro Person wird um rund 25% erhöht. b) Der Ratssaal wird mit moderner Kongresstechnik ausgestattet, von einer Ton- und Abstimmungsanlage bis hin zu einer visuellen Auf- nahme der Debatten für den Livestream.
c) Das Gebäude wird mit moderner Gebäudetechnik in den Bereichen IT, Lichtführung, Belüftung, Heizung usw. ausgerüstet. d) Der Sicherheitsstandard im Gebäude wird neu konzeptioniert und die Entfluchtung verbessert. Der Regierungsrat begrüsst dieses Vorgehen und lädt den Kantonsrat zur Stellungnahme zum Projekt ein.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Bau- direktion und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli