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Strassen, Horgen, 3 Seestrasse, Schärbächlistrasse bis Kreisel Waidlistrasse, Instandsetzung, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Dezember 2014

1358. Strassen (Horgen, 3 Seestrasse, Schärbächlistrasse bis Kreisel

Erwägungen

Waidlistrasse, km 21.350–22.285, Instandsetzung) Die 3 Seestrasse in Horgen ist ein Teilstück der Hauptverkehrsstrasse von Richterswil nach Zürich. Die durchschnittliche Verkehrsmenge pro Tag beträgt 10 356 Fahrzeuge mit einem Schwerverkehrsanteil von 8,2%. Auf diesem Strassenabschnitt wurde als letzte Instandsetzungsmass- nahme der Belagsaufbau verstärkt. Heute weist der Fahrbahnbelag Aus- magerungen, Verdrückungen, Spurrinnen und Risse auf. Zur Werterhal- tung und aus Gründen der Verkehrssicherheit muss die Seestrasse auf dem Teilstück Schärbächlistrasse bis Kreisel Waidlistrasse instand ge- setzt werden. Aufgrund der Schadenbilder und des Laborberichts wurde mit der Sek- tion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes ein Sanierungsvorschlag ausgearbeitet: In der Fahrbahn wird der bestehende Belag abgefräst und zwei- bis dreischichtig neu eingebaut. Seeseitig werden der Gehweg und die Randabschlüsse erneuert. Die Entwässerung wird instand gestellt und sämtliche Armaturen der Schlammsammler und Kontrollschächte werden ersetzt. Auf Empfehlung der Sektion Betriebs- und Sicherheits- ausrüstungen des Tiefbauamtes werden einzelne Kandelaber ersetzt und im Bereich der Verzweigung Fähren-/Rotwegstrasse wird die Strassen- beleuchtung verbessert. Die Kosten setzen sich gemäss Finanzplan vom 17. November 2014 wie folgt zusammen: in Franken Bauarbeiten 1 260 000 Nebenarbeiten 200 000 Technische Arbeiten 110 000 Total 1 570 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung gebundene Ausgabe von Fr. 1 570 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 3141 0 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt 84U-20258), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2015 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 3 Seestrasse, Schärbächlistrasse bis Kreisel Waidlistrasse, Horgen, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 570 000 zu- lasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 17. November 2014)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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