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Zürcher Spitallisten 2023 Akutsomatik und Psychiatrie, Änderungen ab 1. Januar 2024, Festsetzung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. November 2023

1380. Zürcher Spitallisten 2023 Akutsomatik und Psychiatrie, Änderungen ab 1. Januar 2024, Festsetzung

Erwägungen

1. Ausgangslage Am 1. Januar 2023 traten die mit RRB Nr. 1104/2022 festgesetzten Zür- cher Spitallisten 2023 Akutsomatik und Psychiatrie in Kraft. Mit Beschluss Nr. 970/2023 aktualisierte der Regierungsrat unter an- derem die Zürcher Spitalliste 2023 Akutsomatik und die Zürcher Spital- liste 2023 Psychiatrie auf den 1. Januar 2024. Dieser Beschluss ist rechts- kräftig, und die damit festgesetzten Anpassungen der Spitallisten treten am 1. Januar 2024 in Kraft. In der Zwischenzeit hat sich zusätzlicher An- passungsbedarf hinsichtlich der Zürcher Spitallisten 2023 Akutsomatik und Psychiatrie ergeben. Im Versorgungsbereich Akutsomatik sind nachträglich eingegangene Gesuche von zwei Spitälern betreffend ihre Leistungsaufträge – einerseits betreffend Verzicht auf einen Leistungsauftrag, anderseits betreffend Wei- terführung eines kantonalen Leistungsauftrags im Bereich der hochspe- zialisierten Medizin – zu beurteilen. Am 11. Oktober 2023 hat das Bundes- verwaltungsgericht die Beschwerde zweier Spitäler betreffend Nichtertei- lung des Leistungsauftrags für Kinderanästhesie C «KAC» ab 1. Januar 2023 (RRB Nr. 1104/2022) gutgeheissen. Infolgedessen ist die Anpassung einzelner Leistungsaufträge im Querschnittbereiche «Kinderanästhesie» erforderlich. Im Versorgungsbereich Psychiatrie hat der Rechtsträger meh- rerer Kliniken angekündigt, die sich im Bau befindende Klinik für Kin- der- und Jugendpsychiatrie, die ihren Betrieb im zweiten Halbjahr 2024 aufnehmen soll, entgegen den bisherigen Angaben unter dem Namen der bereits bestehenden Klinik am fraglichen Standort und nicht unter einem eigenen Namen führen zu wollen. Zudem verschiebt sich infolge Bauver- zögerungen die Aufnahme der Tätigkeit durch diesen Leistungserbringer. Die Namensänderung sowie die zeitliche Verschiebung der Betriebsauf- nahme durch die neue Klinik sind auf der Spitalliste nachzuvollziehen.

2. Akutsomatik

2.1 Altersmedizin Mit Schreiben vom 11. September 2023 reichte das Universitätsspital Zürich (USZ) bei der Gesundheitsdirektion ein Konzept betreffend Neu- ausrichtung der universitären Altersmedizin ein. Das Konzept sieht vor, die Klinik für Altersmedizin vom USZ an das Stadtspital Zürich Stand-

ort Waid (STZW) zu verlegen und die stationären akutgeriatrischen Komplexbehandlungen am USZ ab 1. Januar 2024 einzustellen. In diesem Sinne beantragt das USZ die Streichung seines Leistungsauftrags für den Querschnittbereich GER Akutgeriatrie Kompetenzzentrum von der Zürcher Spitalliste 2023 Akutsomatik mit Wirkung ab 1. Januar 2024. Das vom USZ zusammen mit dem STZW eingereichte Konzept zur Neuausrichtung der universitären Altersmedizin sieht eine Konzentra- tion der altersmedizinischen Komplexbehandlung am STZW vor. Im Zuge dessen soll das dort bereits vorhandene Kompetenzzentrum des STZW weiter gestärkt und ausgebaut werden. Während der stationären Aufnahmeprozedur werden in Zukunft am USZ entsprechende Patientinnen und Patienten mittels eines spezifischen Scoring-Systems evaluiert und bei entsprechender Indikation dem akut- geriatrischen Konsiliardienst vorgestellt. Wenn die Patientinnen und Pa- tienten von einer stationären akutgeriatrischen Komplexbehandlung pro- fitieren könnten, werden diese dann in das Kompetenzzentrum im STZW verlegt. Alle anderen Patientinnen und Patienten werden weiterhin sta- tionär im USZ behandelt und durch den akutgeriatrischen Konsiliardienst mitbetreut. Das STZW wird hierfür seine Kapazitäten im Bereich Akutgeriatrie ausbauen. In einem ersten Schritt soll die Bettenzahl von derzeit 48 auf 54 erhöht werden. Sollte mit dieser Bettenzahl der künftige Bedarf an akutgeriatrischen Leistungen nicht gedeckt werden können, wäre das STZW in der Lage, die Kapazitäten nach und nach bis auf 60 Betten zu erhöhen. Diese gesamthaft mögliche Erhöhung entspricht den heute von der Klinik für Altersmedizin am USZ betriebenen zwölf Betten, die je- doch bisher nicht ausschliesslich für akutgeriatrische Leistungen einge- setzt wurden. Der altersmedizinische Lehrstuhl der Universität Zürich wird vom USZ ebenfalls an das STZW verschoben, wo die altersmedizi- nische Forschung in Zukunft stattfinden soll. Auch die Aus- und Weiter- bildung im Bereich Geriatrie wird zukünftig am STZW gewährleistet. In seinem Konzept zur vollständigen Verlegung der stationären Akut- geriatrie an das STZW zeigt das USZ schlüssig auf, dass trotz Verzichts auf den stationären Leistungsauftrag für den Querschnittbereich GER durch das USZ im Kanton Zürich auch künftig eine qualitativ hochste- hende akutgeriatrische Patientenversorgung entsprechend dem Bedarf der Zürcher Wohnbevölkerung sichergestellt werden kann. Durch eine Kon- zentration der Leistungserbringung ist insgesamt sogar eine Qualitäts- und Effizienzsteigerung im Bereich der Altersmedizin zu erwarten.

Vor diesem Hintergrund ist der Antrag des USZ auf Streichung seines Leistungsauftrags für GER ab 1. Januar 2024 gutzuheissen. Die Zürcher Spitalliste 2023 Akutsomatik ist auf den 1. Januar 2024 entsprechend an- zupassen. Das Amt für Gesundheit der Gesundheitsdirektion wird die Umsetzung des Konzepts zur vollständigen Verlegung der Akutgeriatrie vom USZ an das STZW zu gegebener Zeit durch Audits in beiden Spi- tälern überprüfen.

2.2 Hochspezialisierte Medizin Im Rahmen der Umsetzung der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin vom 14. März 2008 (IVHSM; LS 810.5) wurden die Leistungszuteilungen in bestimmten Teilbereichen der hoch- spezialisierten Medizin mit der interkantonalen Spitalliste zur hochspe- zialisierten Medizin (IVHSM-Spitalliste) verbindlich geregelt. Einige Leistungsaufträge der IVHSM-Spitalliste weisen Befristungen auf, die bereits ausgelaufen sind. Dies betraf bis anhin auch die Leistungsgruppe VIS1.5 Tiefe Rektumresektion. Am 2. Juni 2023 wurden die entsprechen- den Leistungsaufträge durch das IVHSM-Beschlussorgan neu zugeteilt. Keinen IVHSM-Leistungsauftrag erhielt das Spital Limmattal, das ge- mäss geltender Zürcher Spitalliste 2023 Akutsomatik (Version 2023.6; gültig ab 1. Januar 2023) bis zur rechtskräftigen IVHSM-Regelung, längs- tens bis 31. Dezember 2023, über einen kantonalen Leistungsauftrag für VIS1.5 verfügt. Das Spital Limmattal hat die Nichterteilung des Leistungs- auftrags für VIS1.5 durch das IVHSM-Beschlussorgan mit Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten. Somit besteht in Bezug auf den Leistungsauftrag des Spitals Limmattal für VIS1.5 weiterhin keine rechtskräftige IVHSM-Regelung. Mit Schreiben vom 31. Oktober 2023 ersucht das Spital Limmattal um Verlängerung des kantonalen Leistungs- auftrags für VIS1.5 für die Dauer des Beschwerdeverfahrens vor Bundes- verwaltungsgericht. Ohne kantonalen Leistungsauftrag für die Dauer des Beschwerdeverfahrens müsse das Spital Limmattal seine Tätigkeit in der Leistungsgruppe VIS1.5 auf Ende 2023 einstellen und die entsprechen- den Spitalkapazitäten bzw. personellen und infrastrukturellen Mittel ab- bauen. Damit bestünde das Risiko, dass das Spital Limmattal im Zeit- punkt des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts gar nicht mehr in der Lage wäre, den Leistungsauftrag für VIS1.5 zu erfüllen, wenn seine Be- schwerde betreffend Nichterteilung gutgeheissen würde. Das Spital Limmattal verfügt im Sinne einer Zwischenlösung bis zur rechtskräftigen IVHSM-Regelung seit mehreren Jahren über einen sub- sidiären kantonalen Leistungsauftrag für VIS1.5 und erfüllt auch aktuell die diesbezüglichen personellen und infrastrukturellen Voraussetzun- gen. Zwecks Gewährleistung der Kontinuität in der Leistungserbringung und um sicherzustellen, dass das Spital Limmattal den Leistungsauftrag

im Falle einer Gutheissung seiner Beschwerde auch weiterhin erfüllen könnte, ist daher der kantonale Leistungsauftrag für VIS1.5 des Spitals Limmattal bis zu einer rechtskräftigen IVHSM-Regelung, vorerst längs- tens bis 31. Dezember 2024, zu verlängern.

2.3 Kinderanästhesie Mit Beschluss Nr. 1104/2022 hat der Regierungsrat die vier Querschnitt- bereiche der Kinderanästhesie – Kinderanästhesie A, B, C und D – ein- geführt. Dem Spital Limmattal und dem Spital Horgen hat er den auf den 1. Januar 2023 beantragten Leistungsauftrag für Kinderanästhesie C «KAC» nicht erteilt mit der Begründung, der Bedarf könne durch andere, besser geeignete Leistungserbringer mit bisher wesentlich höheren Fallzahlen gedeckt werden. Der Schulthess Klinik wurde für Kinderanästhesie B «KAB» ein auf ein Jahr befristeter Leistungsauftrag und für Kinderan- ästhesie C «KAC» ein Leistungsauftrag mit Auf‌lage erteilt. Die Spitäler Limmattal und Horgen haben die Nichterteilung des Leistungsauftrags für KAC und die Schulthess Klinik hat die Befristung des Leistungsauf- trags für KAB und die Erteilung des Leistungsauftrags für KAC mit Auf- ‌lage mit Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten. Mit Urteilen vom 11. Oktober 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden der Spitäler Limmattal und Horgen wegen unzureichen- der Begründung im Rahmen des rechtlichen Gehörs gutgeheissen und die Sache zur Gewährung des rechtlichen Gehörs und erneuten Verfü- gung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Die Beschwerde der Schulthess Klinik ist noch hängig. Vor dem Hintergrund der genannten Gerichtsurteile hat die Gesund- heitsdirektion die für die Querschnittbereiche der Kinderanästhesie de- finierten Anforderungen nochmals überprüft. Dabei hat sie festgestellt, dass die gemäss gerichtlicher Einschätzung unzureichende Begründung der Vergabe bzw. Verweigerung der Leistungsaufträge hauptsächlich auf unklare und teilweise zu offen formulierte Anforderungen der Quer- schnittbereiche der Kinderanästhesie zurückzuführen ist. Zu unbestimmt ist insbesondere die Anforderung, wonach das Kinderanästhesieteam über «Kinderanästhesieerfahrung und regelmässige klinische Praxis in Kinder- anästhesie», die Fachärztinnen und Fachärzte in der jeweiligen Alters- gruppe, verfügen müsse. Die Anforderungen der Querschnittbereiche der Kinderanästhesie bedürfen folglich einer grundlegenden Überarbei- tung. Die Überarbeitung wird unter Einbezug von Fachexpertinnen und Fachexperten erfolgen. Sämtliche Leistungsaufträge der Spitäler für die Querschnittbereiche der Kinderanästhesie sind sodann anhand der neuen Anforderungen zu beurteilen und neu zu vergeben. Die Spitäler und an- dere interessierte Kreise werden laufend über die nächsten Schritte infor- miert und zu gegebener Zeit zur Stellungnahme eingeladen.

Angesichts der geplanten Überarbeitung der Anforderungen der Querschnittbereiche der Kinderanästhesie ist den Spitälern Limmattal und Horgen für den Querschnittbereich Kinderanästhesie C «KAC» so- wie der Schulthess Klinik für die Querschnittbereiche Kinderanästhesie C «KAC» und Kinderanästhesie B «KAB» ein vorerst uneingeschränk- ter Leistungsauftrag zu erteilen. Ob den drei Spitälern auch längerfristig ein Leistungsauftrag für die fraglichen Querschnittbereiche zukommen soll, wird zu einem späteren Zeitpunkt anhand der dann vorliegenden neuen Anforderungen der Querschnittbereiche der Kinderanästhesie zu beurteilen sein.

3. Psychiatrie Mit Beschluss Nr. 1104/2022 hat der Regierungsrat der neuen Klinik Clienia Privatklinik Littenheid – Oetwil am See auf dem Gelände der Clienia Privatklinik Schlössli einen Leistungsauftrag erteilt für den Ver- sorgungstyp Akut- und Vollversorgung (AVV), die Altersbereiche KP Kinderpsychiatrie und JP Jugendpsychiatrie sowie sämtliche in der Kin- der- und Jugendpsychiatrie relevanten Leistungsgruppen. Die Aufnahme des Betriebs durch die neue Klinik war für den 1. August 2024 vorgesehen. Anfang November 2023 teilte eine Vertretung der Privatklinikgruppe Clienia AG und der Clienia Schlössli AG dem Amt für Gesundheit mit, dass noch vor Betriebsaufnahme eine Namensänderung der Klinik am neuen Standort für Kinder- und Jugendpsychiatrie geplant sei. Die neue Klinik solle unter dem Namen des schon bestehenden Standorts Clienia Privatklinik Schlössli, auf deren Gelände sie erbaut werde und mit de- ren bestehenden Gebäuden sie unterirdisch verbunden sei, sowie unter der Verantwortung der Clienia Schlössli AG betrieben werden. Die Clienia Privatklinik Schlössli könne infolge Bauverzögerungen die Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie voraussichtlich erst ab 1. November 2024 erbringen. Da die Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie nach Inbetrieb- nahme der neuen Klinik unter dem Namen und am Standort der bereits bestehenden Clienia Privatklinik Schlössli erbracht werden, erübrigt es sich, auf der Zürcher Spitalliste 2023 Psychiatrie – wie bisher – einen eigen- ständigen Standort für die entsprechenden Leistungen aufzuführen. Der Standort Clienia Privatklinik Littenheid – Oetwil am See ist von der Spi- talliste zu entfernen. Um die fraglichen Leistungen abzudecken, sind beim Standort Clienia Privatklinik Schlössli die Altersbereiche KP Kinder- psychiatrie und JP Jugendpsychiatrie zu ergänzen. In einer Fussnote ist festzuhalten, ab wann die Leistungsaufträge gelten. Die Rechtsträgerin der beiden Clienia Privatkliniken Schlössli und Lit- tenheid war bisher auf der Spitalliste nicht richtig bezeichnet. Dies ist zu berichtigen.

4. Finanzielle Auswirkungen Die Änderungen der Zürcher Spitallisten 2023 Akutsomatik und Psy- chiatrie mit Wirkung ab 1. Januar 2024 lassen keine Auswirkungen auf das kantonale Budget erwarten.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Zürcher Spitalliste 2023 mit Leistungsaufträgen der Spitäler und Geburtshäuser im Versorgungsbereich Akutsomatik wird im Sinne der Erwägungen auf den 1. Januar 2024 aktualisiert und festgesetzt. Sie trägt die Bezeichnung Zürcher Spitalliste 2023 Akutsomatik (Version 2024.2; gültig ab 1. Januar 2024).

II. Die Zürcher Spitalliste 2023 mit Leistungsaufträgen der Spitäler im Versorgungsbereich Psychiatrie wird im Sinne der Erwägungen auf den 1. Januar 2024 aktualisiert und festgesetzt. Sie trägt die Bezeichnung Zür- cher Spitalliste 2023 Psychiatrie (Version 2024.2; gültig ab 1. Januar 2024).

III. Die Zürcher Spitallisten 2023 Akutsomatik und Psychiatrie werden auf der Webseite der Gesundheitsdirektion (zh.ch/de/gesundheit/spitae- ler-kliniken/spitalplanung.html) veröffentlicht.

IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben wer- den. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu be- zeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

V. Dieser Beschluss und die Zürcher Spitallisten gemäss Dispositiv I und II werden im Amtsblatt des Kantons Zürich veröffentlicht.

VI. Mitteilung unter Beilage der Zürcher Spitallisten 2023 Akutso- matik und Psychiatrie an folgende Parteien, für sich und zuhanden ihrer Rechtsträger (E): – aarReha Schinznach, Badstrasse 55, 5116 Schinznach-Bad – Adus Medica AG, Breitestrasse 11, 8157 Dielsdorf – Clienia Privatklinik Littenheid (TG), Hauptstrasse 130, 9573 Littenheid – Clienia Privatklinik Schlössli, Schlösslistrasse 8, 8618 Oetwil am See – Forel Klinik AG, Islikonerstrasse 5, 8548 Ellikon an der Thur – Geburtshaus Delphys, Badenerstrasse 177, 8003 Zürich – Geburtshaus Winterthur AG, Hohfurristrasse 57, 8408 Winterthur – Geburtshaus Zürcher Oberland, Schürlistrasse 3, 8344 Bäretswil

– GZO AG Spital Wetzikon, Spitalstrasse 66, Postfach, 8620 Wetzikon ZH – Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland, Wieshofstrasse 102, Postfach 144, 8408 Winterthur – Kantonsspital Winterthur, Brauerstrasse 15, Postfach 834, 8401 Winterthur – Universitäts-Kinderspital Zürich, Steinwiesstrasse 75, 8032 Zürich – Kinder-Reha Schweiz, Mühlebergstrasse 104, 8910 Affoltern am Albis – Klinik Gais AG, Gäbrisstrasse 1172, Postfach 131, 9056 Gais – Klinik Hirslanden AG, Witellikerstrasse 40, 8032 Zürich – Klinik Lengg, Bleulerstrasse 60, 8008 Zürich – Klinik Meissenberg AG (ZG), Meisenbergstrasse 17, Postfach 1060, 6301 Zug – Klinik Sonnenhof (SG), Sonnenhofstrasse 15, 9608 Ganterschwil – Klinik Susenberg, Schreberweg 9, 8044 Zürich – Kliniken Valens, Rehabilitationszentrum Valens, Taminaplatz 1, 7317 Valens – Limmatklinik AG, Hardturmstrasse 133, 8005 Zürich – Modellstation SOMOSA, Zum Park 20, 8404 Winterthur – Privatklinik Hohenegg, Hohenegg 1, 8706 Meilen – Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, Lenggstrasse 31, 8032 Zürich – Reha Rheinfelden, Salinenstrasse 98, 4310 Rheinfelden – REHAB Basel, Im Burgfelderhof 40, Postfach, 4012 Basel – Rehaklinik Bellikon, Mutschellenstrasse 2, Postfach, 5454 Bellikon – Rehaklinik Dussnang AG, Kurhausstrasse 34, 8374 Dussnang – Rehaklinik Seewis AG, Schlossstrasse 1, 7212 Seewis-Dorf – Rehaklinik Zihlschlacht AG, Hauptstrasse 2–4, 8588 Zihlschlacht – Rheinburg-Klinik, Dorf 113, 9428 Walzenhausen – Sanatorium Kilchberg AG, Alte Landstrasse 70, 8802 Kilchberg – Schulthess Klinik, Lengghalde 2, 8008 Zürich – See-Spital Horgen, Asylstrasse 19, Postfach 280, 8810 Horgen 1 – Spital Affoltern, Sonnenbergstrasse 27, 8910 Affoltern am Albis – Spital Bülach, Spitalstrasse 24, 8180 Bülach – Spital Limmattal, Urdorferstrasse 100, 8952 Schlieren – Spital Männedorf AG, Asylstrasse 10, 8708 Männedorf – Spital Uster, Brunnenstrasse 42, Postfach, 8610 Uster – Spital Zollikerberg, Trichtenhauserstrasse 20, 8125 Zollikerberg – Stadtspital Zürich, Birmensdorferstrasse 497, 8063 Zürich – Suchtfachklinik Zürich, Emil-Klöti-Strasse 18, 8037 Zürich

– Sune-Egge, Sozialwerke Pfarrer Sieber, Konradstrasse 62, 8005 Zürich – Universitätsklinik Balgrist, Forchstrasse 340, 8008 Zürich – Universitätsspital Zürich, Rämistrasse 100, 8091 Zürich – Uroviva Klinik für Urologie, Zürichstrasse 5, 8180 Bülach – Zürcher RehaZentren, Klinik Davos, Klinikstrasse 6, 7272 Davos Clavadel – Zürcher RehaZentren, Klinik Wald, Faltigbergstrasse 7, 8636 Wald – ZURZACH Care Akutnahe Rehabilitation, Quellenstrasse 34, 5330 Zurzach – ZURZACH Care Rehaklinik Bad Zurzach, Quellenstrasse 34, 5330 Zurzach – ZURZACH Care Rehaklinik Baden-Dättwil, Quellenstrasse 34, 5330 Zurzach – ZURZACH CARE Rehaklinik Kilchberg, Trichtenhauserstrasse 20, 8125 Zollikerberg – ZURZACH Care Rehaklinik Zollikerberg, Trichtenhauserstrasse 20, 8125 Zollikerberg sowie an: – Ärztegesellschaft des Kantons Zürich, Nordstrasse 15, 8006 Zürich – Bundesamt für Gesundheit, Schwarzenburgstrasse 157, 3003 Bern – curafutura, Gutenbergstrasse 14, 3011 Bern – CURAVIVA, Zieglerstrasse 53, 3007 Bern – CSS Kranken-Versicherung AG, Tribschenstrasse 21, Postfach 2568, 6002 Luzern – Chefärzte-Gesellschaft des Kantons Zürich, Spital Affoltern, 8910 Affoltern am Albis – Einkaufsgemeinschaft HSK, Postfach, 8081 Zürich – Gemeindepräsidienverband Kanton Zürich, Postfach 2336, 8022 Zürich – Gesundheitskonferenz des Kantons Zürich, c/o Gesundheits- und Umweltdepartement, Postfach, 8022 Zürich – Gesundheits- und Umweltdepartement der Stadt Zürich, Departementssekretariat, Grüngasse 19, 8004 Zürich – santésuisse, Hauptsitz, Römerstrasse 20, 4502 Solothurn – Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheits­ direktorinnen und -direktoren, Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach, 3001 Bern – tarifsuisse ag, Standort Solothurn (Hauptsitz), Römerstrasse 20, Postfach, 4502 Solothurn – Verband Zürcher Krankenhäuser, Nordstrasse 15, 8006 Zürich

– Zürcher Privatkliniken ZUP, c/o Klinik Pyramide, Bellerivestrasse 34, 8008 Zürich – Gesundheitsdepartemente und -direktionen aller Kantone – Bundesverwaltungsgericht, Abteilung III, Postfach, 9023 St. Gallen (Verfahren C-4378/2022 [Schulthess Klinik]) – Gesundheitsdirektion

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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