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Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Ersatz Brandmeldeanlage, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Februar 2013

139. Justizvollzugsanstalt Pöschwies (Ersatz Brandmeldeanlage)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Justizvollzugsanstalt Pöschwies in Regensdorf ist mit 426 Plätzen für straffällige Männer die grösste geschlossene Institution der Schweiz. Ebenfalls auf dem Anstaltsgelände, jedoch ausserhalb der Umfassungs- mauern, befindet sich der Zweigbetrieb Haus Lägern, eine offene Insti- tution mit 26 Plätzen. Die heutige Justizvollzugsanstalt Pöschwies wurde 1995 eröffnet und ersetzte die alte Strafanstalt Regensdorf aus dem Jahr 1901. In der Justizvollzugsanstalt Pöschwies werden Freiheitsstrafen und Massnahmen vollzogen. 2011 wurden rund 162 000 Aufenthaltstage gezählt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Auslastung von 98,5%. Die Justizvollzugsanstalt Pöschwies verfügt über eine Vielzahl von Sicherheitssystemen, darunter eine Brandmeldeanlage bestehend aus Brandzentralen und -meldern. Ein störungsfreies Funktionieren aller Systeme ist für die Personensicherheit und die Aufrechterhaltung des Betriebs unabdingbar. Die bestehende Brandmeldeanlage wurde 1995 in Betrieb gesetzt. Massgebliche Erneuerungen wurden seither keine vorgenommen, weshalb der Ersatz der Brandmeldeanlage angezeigt ist. Das Vorhaben wurde im Rahmen des Standardprozesses der Immobilien- verordnung als Teil des Projektantrags zu den Ersatzinvestitionen tech- nische Sicherheit der Strafanstalt Pöschwies mit RRB Nr. 1247/2010 für die Phase Projektierung freigegeben.

B. Bedarf In der Justizvollzuganstalt Pöschwies steht die bestehende Brand- meldeanlage seit Eröffnung der Anstalt 1995 ohne Unterbruch im Einsatz. In den vergangenen Jahren wurden zwar bei Bedarf einzelne Brandmelder ersetzt, an den zentralen Komponenten und technischen Installationen jedoch keine Änderungen vorgenommen. Der bestehende Brandschutz in der Justizvollzugsanstalt wurde auf einzelne Brandüberwachungsabschnitte ausgerichtet. So sind in den Gewerbe- und Versorgungsbetrieben grundsätzlich alle Räume, in Ver- waltungsgebäuden nur Büros und Räume mit mehreren Arbeitsplätzen, sowie Treppenhäuser und Gänge abgedeckt. In den Zellentrakten wurden auf eine Vollüberwachung der einzelnen Zellen verzichtet und aus-

schliesslich in den Korridoren vor den Zellen und in den Treppenhäu- sern Brandmelder installiert. Bei einem Zellenbrand kann ein solcher heute ausschliesslich aufgrund der Rauchentwicklung im Korridor festgestellt und der Alarm ausgelöst werden, wobei – insbesondere bei dicht schliessenden Türen – eine zeitliche Verzögerung zwischen Brand- ausbruch und -alarm in Kauf genommen werden muss. Neben techno- logischen Fortschritten haben auch die Erfahrungen der letzten Jahre mit mutwillig oder versehentlich entstandenen Zellenbränden (unter anderem mit Todesfolge) gezeigt, dass eine Erweiterung der Brand- meldeanlage auf alle Räume und Zellen (Vollüberwachung) notwendig ist und im Zuge des geplanten Gesamtersatzes gemäss den feuerpolizei- lichen Vorgaben umgesetzt werden soll.

C. Bauvorhaben und -verlauf Das Vorhaben umfasst die Modernisierung und den Ersatz der beste- henden Brandmeldeanlage und deren Komponenten. Die bestehenden Brandmeldezentralen werden an den denselben Standorten durch neue ersetzt. Die Elektroinstallationen wurden durch den Fachplaner unter- sucht und können zum grössten Teil weiter verwendet und wo notwen- dig den neuen Bedürfnissen angepasst werden. Die bestehende, stich- förmige Installation wird nach Möglichkeit überall in eine Ringstruktur geändert. Die Zellen werden neu mit Brandmeldern erschlossen und diese mit Schutzgitter versehen. Die Stör- und Alarmmeldungen wer- den mittels OPC-Server auf das bestehende Sicherheitsleitsystem der Anstalt aufgeschaltet. Das Blindschaltpanel in der inneren Porte bleibt erhalten. Neu werden die Zentralen über Lichtwellenleiter vernetzt. Er- satzteillieferungen und Wartung werden durch den Systemlieferanten für die nächsten 15 Jahre gewährleistet. Der Ersatz der Brandmeldeanlage soll unter Beachtung der Sicher- heitsaspekte bei laufendem Betrieb und in Etappen durchgeführt wer- den. Nach der Bewilligung der Ausgabe soll mit den Arbeiten unverzüg- lich begonnen werden. Es ist geplant, den Ersatz der Brandmeldeanlage noch 2013 abzuschliessen.

D. Kosten Die Kosten für den Ersatz der Brandmeldeanlage in der Justiz- vollzugsanstalt Pöschwies umfassen gemäss Kostenvoranschlag des Hochbauamts vom 6. August 2012 insgesamt Fr. 1 870 000. Sie setzen sich wie folgt zusammen:

Tabelle 1: Baukostenplan Baukostenplan (BKP) Arbeitsgattung Kosten in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 0 2 Gebäude 1 690 000 4 Umgebung 0 5 Baunebenkosten 10 000 6 Reserven (ca. 3% von BKP 2, 4, 5) 170 000 9 Ausstattung 0 1–9 Total Anlagekosten 1 870 000

Hierfür ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe (Erneuerungsunterhalt) zu bewilligen. Die Kapitalfolgekosten beste- hen aus den nutzungsdauergewichteten Abschreibungskosten und den kalkulatorischen Zinsen von 2,5% jährlich auf dem hälftig gebundenen Kapital. Die durchschnittlichen Kapitalfolgekosten aus der Ausga- benbewilligung von Fr. 1 870 000 belaufen sich somit auf insgesamt Fr. 210 375 pro Jahr. Tabelle 2: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) (Bauteilgruppe) Fr. Jahre Abschreibung Kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 0 0,0% 80 0 0 0 Hochbauten Rohbau 2 0 0,0% 40 0 0 0 Hochbauten Ausbau 0 0,0% 30 0 0 0 Hochbauten Installationen 1 870 000 100,0% 10 187 000 23 375 210 375 Ausstattung, Mobilien 0,0% 10 0 0 0 Total 1 870 000 100,0% 10,0* 187 000 23 375 210 375 * Kostengewichtete Nutzungsdauer

Zusätzliche personelle und betriebliche Folgekosten fallen keine an. Die Mittel für diese Ausgabe sind in der Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 2206, Amt für Justizvollzug, im Budget 2013 und dem KEF-Planjahr 2014 mit je Fr. 1 250 000 eingestellt. Mit Schreiben vom 11. Juni 2012 wurde für dieses Vorhaben beim Bundesamt für Justiz ein Gesuch um Bundesbeiträge eingereicht. Es wird ein Beitrag von 35% der anerkannten Baukosten erwartet.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Ersatz der Brandmeldeanlage in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 870 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2206, Amt für Justizvoll- zug, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 2. August 2012)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Direk- tion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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