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Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus, Einlage und Zuwendungen im Behandlungs- und Nachsorgebereich 2023

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Dezember 2023

1395. Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus (Einlage und Zuweisung für den Behandlungs- und Nachsorgebereich 2023)

Erwägungen

A. In der Schweiz erhalten die Kantone jährlich 10% des Reinertrags aus der Spirituosenbesteuerung (vgl. Art. 44 Alkoholgesetz [AlkG; SR 680]). Dieser Anteil ist gestützt auf Art. 45 Abs. 2 AlkG zur Bekämpfung des Alkoholismus, des Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamenten- missbrauchs in ihren Ursachen und Wirkungen zu verwenden. Der Kan- ton Zürich weist seinen Kantonsanteil jeweils dem Fonds zur Bekämp- fung des Alkoholismus zu (nachfolgend: Alkoholfonds; Bestandteil der Leistungsgruppe Nr. 3920, Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Spielsucht).

B. Der 2023 durch den Bund ausbezahlte Kantonsanteil (Alkoholzehn- tel 2022) beträgt Fr. 4 971 063. Da Fondsguthaben von Fonds im Fremd- kapital seit 2017 zum Kontokorrentzinssatz von 0% verzinst werden, kom- men keine weiteren Erträge hinzu. Gemäss dem mit RRB Nr. 2587/1998 festgelegten Verteilschlüssel soll der Sicherheitsdirektion davon 55% bzw. Fr. 2 734 085 für den Behandlungs- und Nachsorgebereich und der Gesund- heitsdirektion – mit separatem Beschluss – 45% bzw. Fr. 2 236 978 für die Bereiche Prävention sowie Forschung, Aus- und Weiterbildung zugewie- sen werden. Die vorgeschriebene jährliche Berichterstattung an den Bund über die Verwendung des Anteils des Kantons Zürich erfolgt durch die Sicherheitsdirektion.

C. Der Anteil der Sicherheitsdirektion am Alkoholzehntel von Fr. 2 734 085 soll wie folgt eingesetzt werden: in Franken Öffentlich-rechtliche und private Alkoholberatungsstellen 2 162 822 im Kanton Zürich, insgesamt Forel Klinik AG, Zürich (Beitragsgesuch vom 3. Juli 2023, 410 000 vgl. auch RRB Nr. 3075/1992) IOGT Schweiz, Zürich (Schweizer Guttempler in der Nachsorge­arbeit; 90 000 Beitragsgesuch vom 16. Juni 2023 für ein niederschwelliges Angebot) Fachstellen Sucht Kanton Zürich, Zürich (Beitragsgesuch 30 000 vom 11. August 2023 für Alkohol- und andere Suchtprobleme) Verwaltung des Alkoholfonds durch die Sicherheitsdirektion 25 000 (zugunsten Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt) Schweizer Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung, Zürich 16 263 (Beitragsgesuch vom 12. Juni 2023 für die Weiterführung der Leistungs- und Qualitätsdatenerfassung bei Alkohol- und Sucht­ problemen im Kanton Zürich)

Die Forel Klinik AG, Zürich, erhält gestützt auf RRB Nr. 3075/1992 eine jährliche Pauschale von Fr. 410 000. Die Bewilligung der Beiträge an die verschiedenen öffentlich-rechtlichen sowie privaten Alkoholberatungs- stellen im Kanton Zürich und alle weiteren Beiträge fallen gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) in die Zuständig- keit der Sicherheitsdirektion. Demnach ergibt sich folgender Bestand des Alkoholfonds: in Franken Fondsbestand 31. Dezember 2022 gemäss RRB Nr. 1554/2022 2 336 618 Erträge 2023 (vom Bund ausbezahlter Kantonsanteil) 4 971 063 Aufwendungen Sicherheitsdirektion –2 734 085 Aufwendungen Gesundheitsdirektion –2 236 978 Fondsbestand 31. Dezember 2023 2 336 618

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Sicherheitsdirektion wird gestützt auf RRB Nr. 2587/1998 ein Betrag von Fr. 2 734 085 für den Behandlungs- und Nachsorgebereich 2023 zugewiesen.

II. Die Sicherheitsdirektion wird beauftragt, dem Eidgenössischen Fi- nanzdepartement über die Verwendung des Kantonsanteils am Alkohol- zehntel im Frühjahr 2024 Bericht zu erstatten.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Gesundheitsdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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