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Motion Karin Fehr Thoma, Uster, Silvia Rigoni, Zürich, und Thomas Schweizer, Hedingen, betreffend Einfamilienhausquartiere und -häuser weiterentwickeln, Stellungnahme

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 333/2023

Sitzung vom 6. Dezember 2023

1416. Motion (Einfamilienhausquartiere und -häuser weiter-

Erwägungen

entwickeln) Die Kantonsrätinnen Karin Fehr Thoma, Uster, und Silvia Rigoni, Zürich, sowie Kantonsrat Thomas Schweizer, Hedingen, haben am 25. Septem- ber 2023 folgende Motion eingereicht: Der Regierungsrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit der Kanton Zürich die Gemeinden und Hauseigentü- merinnen und -eigentümer mit einem Informations- und Beratungsan- gebot bei der räumlichen, baulichen, sozialen und ökologischen Weiter- entwicklung von Einfamilienhausquartieren und -häusern unterstützen kann. So soll zusätzlicher, vielfältiger und nachhaltiger Wohn- und Be- gegnungsraum für Menschen verschiedener Generationen in diesen Quartieren geschaffen werden. Begründung: Gemäss Schlussbericht zum altersdurchmischten Wohnen im Kanton Zürich lebt gut ein Fünftel der Zürcher Bevölkerung in rund 121 000 Ein- familienhäusern. Die Einfamilienhausquartiere machen gebäude- und flächenmässig den grössten Anteil an allen Wohnzonen und -bauten aus. Aufgrund der niedrigen Dichte an Bewohnenden bedeuten diese Quar- tiere auch einen vergleichsweise hohen Energiebedarf. Insgesamt verfügen die Quartiere über Baureserven, da nur ein Teil der zulässigen Volumen ausgeschöpft ist. Rund die Hälfte der Einfamilienhäuser wird heute von ein bis zwei Personen bewohnt. Diese befinden sich mehrheitlich in der Nachfamilien- phase. Als langjährige Bewohnende fühlen sie sich mit ihrem Haus und Garten und der Nachbarschaft besonders verbunden. Die Wohnkosten sind meist eher moderat. Deshalb kommt für sie ein Umzug trotz der über- durchschnittlichen Wohnfläche häufig nicht in Frage. Mit dem Älterwer- den kommen bei ihnen jedoch zunehmend Fragen zum barrierefreien Wohnen, zur sozialen Durchmischung und zur Nachbarschaftshilfe so- wie zur Nahversorgung im Quartier auf. Bereits die Masterarbeit zu Chan- cen und Hindernissen der baulichen Verdichtung in Einfamilienhaus- quartieren in der Schweiz von René Zettel (2012) konnte zeigen, dass Hauseigentümerinnen und -eigentümer der baulichen Verdichtung gegen- über offen sind. Gemäss der Studie der ETH Zürich zum Wohnungsnot- stand (2023) stösst die bauliche Verdichtung auf erhöhte Akzeptanz, wenn sie von ökologischen und sozialen Begleitmassnahmen flankiert wird. Ge-

mäss Zettel sind sich die Hauseigentümerinnen und -eigentümer aber häufig kaum bewusst, dass eine Veränderung einer Liegenschaft besser frühzeitig angegangen wird. Aus raumplanerischer, sozial- und wohnungspolitischer sowie öko- logischer Sicht ist die koordinierte Weiterentwicklung von Einfamilien- häusern für Kanton und Gemeinden von grossem öffentlichem Interesse. Mit dem Weiterbauen im Bestand steht auch eine Methodik zur Verfü- gung, die Ressourcen spart und die bestehenden Qualitäten der Quartiere erhalten hilft. Der Kanton soll die Gemeinden deshalb bei der Erarbeitung und Um- setzung von raumplanerischen und quartierbezogenen Entwicklungs- strategien, Sensibilisierungs- und Informationskampagnen unterstützen (können). Er soll zudem Hauseigentümerinnen und -eigentümer ganz- heitliche Beratungsoptionen offerieren können. Dazu soll der Kanton die Einführung eines Beratungs-Gutscheinsystems prüfen. Nur mit geein- ten Kräften wird das Potenzial heutiger Einfamilienhausquartiere zur Schaffung von zusätzlichem, vielfältigem und nachhaltigem Wohn- und Begegnungsraum für Menschen verschiedener Generationen realisiert werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Zur Motion Karin Fehr Thoma, Uster, Silvia Rigoni, Zürich, und Thomas Schweizer, Hedingen, wird wie folgt Stellung genommen: Ein wichtiges raumplanerisches Ziel ist die Siedlungsentwicklung nach innen. Zudem soll sich die räumliche Entwicklung am Grundsatz der Nach- haltigkeit orientieren. Das Anliegen der Motion entspricht diesen Zielen. Der Regierungsrat teilt die Haltung, dass Informations- und Beratungs- angebote für Gemeinden sowie Hauseigentümerinnen und Hauseigen- tümer einen wertvollen Beitrag zur räumlichen, baulichen, sozialen und ökologischen Weiterentwicklung von Einfamilienhausquartieren und -häusern leisten. Grundsätzlich ist es Aufgabe der Gemeinden, eine langfristige Ent- wicklungsstrategie zu erarbeiten (vgl. kantonaler Richtplan, Richtplan- text 2.1.2 c). So haben die Gemeinden für die Siedlungsentwicklung nach innen sowie für die angemessene Ausnützung bestehender Gebäude zu sorgen und die Voraussetzungen für die Sanierung von Ortsteilen zu schaf- fen. Des Weiteren haben die Gemeinden darzulegen, wie Nutzungsreser- ven haushälterisch genutzt werden können. Hierfür werden sie auch von privaten Raumplanungsbüros unterstützt.

Der Kanton Zürich unterstützt die Gemeinden bereits heute mit ver- schiedenen Angeboten, die von verschiedenen Akteurinnen und Akteu- ren entwickelt werden. Gegenwärtig setzt sich unter anderem der Planungs- dachverband der Region Zürich und Umgebung mit dem Thema aus- einander. Gemeinsam mit der EBP Schweiz AG startete er ein von der Metropolitankonferenz Zürich unterstütztes Projekt. Dieses hat zum Ziel, Gemeinden bei der (Nutzungs-)Verdichtung ausgewählter Einfamilien- hausquartiere zu unterstützen sowie älteren Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern Möglichkeiten zum Umgang mit ihrem Wohneigen- tum aufzuzeigen. Dazu werden ein handlungsorientiertes Vorgehen zur Analyse von Einfamilienhausquartieren und eine Bau- und Wohnbera- tung für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer entwickelt. Das An- gebot wird in Partnergemeinden erprobt und auf die Übertragbarkeit in weitere Gemeinden getestet. Die Produktentwicklung erfolgt im engen Austausch mit Städten wie Uster oder Gemeinden wie Rüschlikon sowie dem Amt für Raumentwicklung. Ein weiteres Beratungsangebot bietet der Verein MetamorpHouse an. Es vereint verschiedene Ansätze, die seit 2010 die qualitative Innenentwicklung von Einfamilienhausquartieren als Ziel haben. Im Dialog mit Hauseigentümerinnen und Hauseigen- tümern werden Vorstellungen zur Wohnzukunft mit den ihnen verfügba- ren Baureserven sowie die planungsrechtlichen Möglichkeiten in Bezug gebracht und ein konkretes Innenentwicklungsprojekt erarbeitet. Dar- über hinaus wurde im Projekt «Empowerment der EigentümerInnen für die resiliente Innenentwicklung von Einfamilienhäusern (EMPWR)» eine öffentlich zugängliche Informationsplattform entwickelt, auf der sich Ge- meinden sowie Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer anhand von Videoreportagen mit Zeugenberichten und Interviews über Möglichkei- ten zur Weiterentwicklung von Einfamilienhausquartieren und -häusern informieren können. Das Projekt wurde unter anderem vom Bundesamt für Wohnungswesen und vom Amt für Raumentwicklung unterstützt. Der Regierungsrat erachtet es als nicht notwendig, sich darüber hin- aus noch stärker zu engagieren. Für die Erstellung von quartierbezoge- nen Entwicklungsstrategien können die genannten Angebote genutzt werden und es kann der Beizug eines privaten Raumplanungsbüros sinn- voll sein. Letztere können die Gemeinden in solchen Themen kompetent beraten und unterstützen. Die Einrichtung einer zusätzlichen kantona- len Beratungsstelle würde privaten Büros bzw. deren Arbeit konkurren- zieren. Die rund 160 Gemeinden im Kanton zu beraten, wäre zudem mit einem grossen Aufwand verbunden. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Motion KR-Nr. 333/2023 abzulehnen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli

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