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Strassen, Hittnau, 814 Jakob-Stutz-Strasse, Objekt Nr. 173-002, Durchlass Luppmen, Ersatz, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Februar 2017

142. Strassen (Hittnau, 814 Jakob-Stutz-Strasse, Objekt Nr. 173-002,

Erwägungen

Durchlass Luppmen, Ersatz, Ausgabenbewilligung) Der 1930 erbaute und zu einem späteren Zeitpunkt noch leicht verlän- gerte Bachdurchlass Luppmen weist Schäden an der Tragwerkkonstruk- tion und an der Bachsohle auf. Zusätzlich ist die Hochwassersicherheit un- genügend. Das Tiefbauamt hat in Absprache mit der Gemeinde Hittnau einen Ersatz des Bauwerks Objekt Nr. 173-002 projektiert. Der neue Durchlass quert die Jakob-Stutz-Strasse und hat eine Länge von 35 m und eine Breite von 5 m. Die wasserbaupolizeiliche Bewilligung wurde durch das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) mit Verfügung Nr. 1022 vom 16. Dezember 2016 erteilt. Das Tiefbauamt sieht folgende Massnahmen vor: – Abbruch des bestehenden Durchlasses; – Erstellung einer Pfahlfundation mit Pfahlbankett; – Neubau der Brückenplatte; – Anbringung einer Abdichtung auf der Brückenplatte; – Bau neuer Flügelmauern; – Gestaltung der Bachsohle nach Vorgaben des AWEL und des Amts für Landschaft und Natur. Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 9. Januar 2017 wie folgt veranschlagt: in Franken Bauarbeiten 996 000 Nebenarbeiten 31 000 Technische Arbeiten 75 000 Total 1 102 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe von Fr. 1 102 000 zulasten der Erfolgs- rechnung, Konto Nr. 8400.31410 80050, Staatsstrassen Baulicher Unter- halt, Objekt Nr. 173-002, Projekt Nr. 84B-11179-30, zu bewilligen. Der Be- trag ist im Budget 2017 enthalten und im KEF 2017–2020 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Ersatz des Objekts Nr. 173-002, Durchlass Luppmen, 814 Ja- kob-Stutz-Strasse, Gemeinde Hittnau, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 102 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 9. Januar 2017)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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