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Standesinitiative zur zeitlich befristeten Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten, Schreiben an die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Dezember 2023

1436. Standesinitiative zur zeitlich befristeten Flexibilisierung

Erwägungen

der Ladenöffnungszeiten Am 20. November 2023 beschloss der Kantonsrat mit 89 Ja- zu 74 Nein- Stimmen, die parlamentarische Initiative KR-Nr. 174/2020 betreffend Stan- desinitiative zur zeitlich befristeten Flexibilisierung der Ladenöffnungs- zeiten gemäss einem Antrag der Kommission für Wirtschaft und Abga- ben zu ändern und nachfolgende Fassung der Standesinitiative einzurei- chen: «Gestützt auf Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung wird folgende Stan- desinitiative eingereicht: Die Ladenöffnungszeiten sind weiter zu flexibilisieren, indem die An- zahl der Sonntagsverkäufe und deren erlaubte Frequenz von heute vier auf zwölf Sonntage pro Jahr erhöht werden. Das Arbeitsgesetz und die dazugehörige Verordnung werden in diesem Sinne angepasst.» Die Standesinitiative ist somit einzureichen.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidge- nossenschaft: Der Kantonsrat des Kantons Zürich hat am 20. November 2023 be- schlossen, bei der Bundesversammlung eine Standesinitiative im Sinne von Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung (SR 101) einzureichen. Die Standesinitiative hat folgenden Wortlaut: «Gestützt auf Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung reicht der Kan- ton Zürich folgende Standesinitiative ein: Die Ladenöffnungszeiten sind weiter zu flexibilisieren, indem die An- zahl der Sonntagsverkäufe und deren erlaubte Frequenz von heute vier auf zwölf Sonntage pro Jahr erhöht werden. Das Arbeitsgesetz und die dazugehörige Verordnung werden in diesem Sinne angepasst.» Gestützt auf den nach Art. 59 Abs. 1 lit. b der Kantonsverfassung (LS 101) ergangenen Beschluss des Kantonsrates reichen wir hiermit diese Stan- desinitiative ein. Zur Begründung der Standesinitiative verweisen wir auf den beiliegenden Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Kantonsrates vom 18. April 2023 (KR-Nr. 174a/2020).

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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