Projektanträge im Rahmen des Standard prozesses der Immobilienverordnung, 3. Quartal 2011, Phase Projektierung, Genehmigung, Freigabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. November 2011
1442. Projektanträge der Baudirektion im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 3. Quartal 2011
Erwägungen
A. Standardprozess Nettoinvestitionen Hochbau Die Immobilienverordnung vom 24. Januar 2007 (ImV) regelt die Planung und Steuerung des Bestandes und der Nutzung der Betriebs- liegenschaften des Kantons, die Abwicklung von Nettoinvestitionen im Hochbau, die solche Liegenschaften betreffen, und die Bewirtschaftung der Liegenschaften (§ 1 ImV). Für die Abwicklung von Investitionspro- jekten im Hochbau gilt der Standardprozess, wie er in den §§ 8 ff. ImV beschrieben ist. Die vorliegenden Projektanträge halten die Ergebnisse der Projektprüfung und der Nutzwertanalyse fest. Die aktuelle Gewich- tung der Kriterien der Nutzwertanalyse wurde mit RRB Nr. 336/2011 festgelegt. Stimmt der Regierungsrat den Projektanträgen zu, werden die Pro- jekte für die Weiterbearbeitung gemäss Standardprozess freigegeben. Über die weitere Entwicklung der Projekte wird gemäss Zuständigkeit nach dem allgemeinen Finanzhaushaltsrecht im Rahmen von Ausgaben- bewilligungen unter Einbezug des Immobilienamtes entschieden.
B. Projektanträge Gemäss § 15 ImV entscheidet der Regierungsrat über die Projekt- anträge von Projekten der Klassen 1 und 2. Damit werden diese Vorha- ben für die nächste Phase des Standardprozesses (Vorstudie) freige- geben. In der Phase Vorstudie wird das Projekt weiterentwickelt. In einzelnen Fällen, insbesondere bei Kleinvorhaben und Ersatzinvesti- tionen, ist die Phase Vorstudie weder erforderlich noch zweckmässig. Dann wird das Vorhaben direkt für die Phase Projektierung freigege- ben. In dieser Phase wird das Projekt zur Baureife entwickelt. Die nachstehend aufgeführten Projektanträge haben die vorgängige Nutzwertanalyse gemäss § 12 ImV mit einem genügend hohen Nutz- wert abgeschlossen. Der Nutzwert bildet die Grundlage für die Ermitt- lung der Realisierungsreihenfolge.
Tabelle 1: Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 2 gemäss § 10 Abs. 1 lit. b ImV Objekt Projekt Realisierung Nettoinvestitionen Davon Nutzer Hochbau Vorstudie/ Projektierung in Franken in Franken Zürich, engere Kaspar-Escher-Haus, 2012 700 000 50 000 Zentralverwaltung Ersatz Brandmeldeanlage Stäfa, Fischzuchtanlage, 2012–2013 500 000 50 000 Amt für Landschaft Technische und Natur (ALN) Erneuerungen
Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 2 gemäss § 10 Abs. 1 lit. b ImV 1. Zürich, Kaspar-Escher-Haus, Ersatz Brandmeldeanlage Ausgangslage Die bestehende, baupolizeilich erforderliche Brandmeldeanlage ist am Ende der Lebensdauer angelangt. Ersatzteile und Brandmelder sind nicht mehr erhältlich. Zur Einhaltung der Anforderungen an den Brand- schutz ist ein Ersatz der vorhandenen Anlage notwendig. Projektziele Der Brandschutz soll die Vorschriften erfüllen und einen sicheren und störungsfreien Geschäftsbetrieb der Verwaltung ermöglichen. Nutzwertanalyse Das Vorhaben erfüllt sowohl strategische (Substanzerhaltung) als auch qualitative Kriterien (störungsfreier Betrieb, Sicherheit). Tabelle 2: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2012 2012 2012
Tabelle 3: Investitionen 2012 2013 2014 2015 2016 Total Investitionen in Franken 700 000 – – – – 700 000 Die Ausgabe für die Phase Projektierung von Fr. 50 000 geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt. Sie gilt als Vorleistung für eine Ausgabenbewilligung zur Projektausführung. Die Finanzierung dieses dringlichen und sicherheitsrelevanten Vor- habens wird durch Verschiebungen anderer Hochbauprojekte ermöglicht. Die Budgetvorgaben und der im KEF 2012–2015 für das Nettoinvesti- tionsvolumen Hochbau festgesetzte Kostenrahmen werden eingehalten.
2. Stäfa, Fischzuchtanlage, Technische Erneuerungen Ausgangslage Die Fischzuchtanlage Stäfa ist die tragende Einrichtung der fischerei- lichen Bewirtschaftung des Zürichsees und des Kantons Zürich. Diese setzt voraus, dass bei Seeforelle, Seesaiblingen, Felchen und Hecht für die Brut und Aufzucht von Jungfischen (aus Eiern) auf Muttertiere zu- rückgegriffen werden kann, die in den eigenen Anlagen heranwachsen. Die Aufzucht der Fische ist wegen Krankheiten gefährdet, die durch zu hohe Wassertemperaturen verursacht werden. Das in zu geringer Tiefe aus dem Zürichsee geförderte Wasser muss daher mit grossen Strom- mengen zusätzlich gekühlt werden. Die bestehende Wasseraufberei- tungs- und die Steuerungsanlage sind am Ende der Lebensdauer ange- langt. Sie sind störungsanfällig und müssen häufig repariert werden. Zudem sind für die Steuerungsanlage keine Ersatzteile mehr erhältlich. Projektziele Die baulichen Massnahmen sollen die für das Ausbrüten und die Auf- zucht der Fische erforderliche Wasserqualität und Funktionalität der Anlage gewährleisten, einen störungsfreien Betrieb ermöglichen und den Energiebedarf sowie die Unterhalts- und Betriebskosten massgeb- lich senken. Nutzwertanalyse Das Vorhaben erfüllt sowohl strategische (Substanzerhaltung, Sen- kung der Betriebs- und Wartungskosten, energetische Verbesserungen) als auch qualitative Kriterien (Ökologie, Gesundheit Fischbestände, störungsfreier Betrieb). Tabelle 4: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2011–2012 2012 2012–2013
Tabelle 5: Investitionen 2012 2013 2014 2015 2016 Total Investitionen in Franken 300 000 200 000 – – – 500 000 Die Ausgabe für die Phase Projektierung von Fr. 50 000 geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur. Sie gilt als Vorleistung für eine Ausgabenbewilligung zur Projektausführung. Die Finanzierung dieses Vorhabens wird durch Verschiebungen an- derer Investitionsprojekte ermöglicht. Die Budgetvorgaben und der im KEF 2012–2015 für das Nettoinvestitionsvolumen Hochbau festgesetz- te Kostenrahmen werden eingehalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Folgende Projektanträge werden genehmigt und für die Phase Pro- jektierung freigegeben: 1. der Ersatz der Brandmeldeanlage im Kaspar-Escher-Haus in Zürich; 2. die technischen Erneuerungen im Zusammenhang mit der Fisch- zuchtanlage in Stäfa.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi