Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung der Änderung der Immobilienverordnung, Antrag an den Kantonsrat
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. November 2022
1444. Immobilienverordnung, Änderung; Genehmigung
Erwägungen
Die Baudirektion unterbreitet einen Antrag vom 17. Oktober 2022 über die Genehmigung der Änderung der Immobilienverordnung. Der Re- gierungsrat zieht den Antrag in Beratung und verabschiedet ihn zuhan- den des Kantonsrates zur Genehmigung (siehe ABl 2022-11-11; Vorlage 5872).
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli