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Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung der Änderung der Immobilienverordnung, Antrag an den Kantonsrat

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. November 2022

1444. Immobilienverordnung, Änderung; Genehmigung

Erwägungen

Die Baudirektion unterbreitet einen Antrag vom 17. Oktober 2022 über die Genehmigung der Änderung der Immobilienverordnung. Der Re- gierungsrat zieht den Antrag in Beratung und verabschiedet ihn zuhan- den des Kantonsrates zur Genehmigung (siehe ABl 2022-11-11; Vorlage 5872).

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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