Gemeindeordnung, Zweckverband Schlammbehandlungsanlage Pfannenstiel, Gemeindewesen, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Dezember 2021
1453. Gemeindewesen (Zweckverband Schlammbehandlungsanlage Pfannenstiel)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG, LS 131.1) können sich Gemeinden zur ge- meinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbän- den zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkraft- treten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Egg, Herrliberg, Hombrechtikon, Män- nedorf, Meilen, Oetwil a. S., Stäfa und Uetikon a. S. haben von 1964 bis 1998 unter der Bezeichnung «Gemeindeverband Kehricht- und Schlamm- aufbereitungsanlage Pfannenstiel» einen Zweckverband gebildet (RRB Nr. 2013/1964). Seit 1998 lautet der Name auf «Zweckverband Schlamm- behandlungsanlage Pfannenstiel» (RRB Nr. 1057/1998). Der Zweck be- stand seit diesem Zeitpunkt im Wesentlichen in der gemeinsamen und wirtschaftlichen Schlammbehandlung in der zentralen Anlage Pfannen- stiel sowie in der umweltgerechten Entsorgung des Schlammes. Seither haben verschiedene Revisionen der Statuten (RRB Nrn. 964/2005; 2099/ 2009) wie auch Ein- und Austritte aus dem Zweckverband stattgefun- den. Zurzeit bilden die Politischen Gemeinden Egg, Hombrechtikon, Mönchaltorf und Oetwil a. S. den Zweckverband mit dem Zweck der ge- meinsamen und wirtschaftlichen Schlammbehandlung in der zentralen Anlage Pfannenstiel sowie der umweltgerechten Entsorgung des Schlam- mes. Anlässlich der Urnenabstimmungen vom 26. September 2021 haben die Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden eine Totalrevision der Statuten beschlossen. Der Bezirksrat Meilen hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die neuen Statuten des Zweckverbands Schlammbehandlungsanlage Pfannenstiel enthalten die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz, insbe- sondere die Einführung eines eigenen Haushalts. Zudem wird der Zweck ergänzt mit dem Betrieb einer Kadaversammelstelle. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens (am 1. Januar 2022) ersetzen sie die bis dahin gelten- den Statuten vom Juni 2009.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Schlammbehandlungsanlage Pfan- nenstiel werden genehmigt.
II. Mitteilung an – den Verbandsvorstand Schlammbehandlungsanlage Pfannenstiel, Gemeindeverwaltung Oetwil a. S., Winterhaldenstrasse 2, 8618 Oetwil am See, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Egg, Forchstrasse 145, Postfach 331, 8132 Egg, – Hombrechtikon, Feldbachstrasse 12, 8634 Hombrechtikon, – Mönchaltorf, Esslingerstrasse 2, 8617 Mönchaltorf, – Oetwil a. S., Willikonerstrasse 11, 8618 Oetwil am See, – den Bezirksrat Meilen, Dorfstrasse 38, Postfach, 8706 Meilen, – die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli