Neubau Salzsilo und Soleanlage, Strassenregion II, Thalwil, neue Ausgaben
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Dezember 2021
1470. Neubau Salzsilo und Soleanlage, Strassenregion II, Thalwil (neue Ausgaben)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Ziel Auf dem kantonseigenen Grundstück, Kat.-Nr. 6957, an der Brand- gasse 10 in Thalwil soll eine Winterdienstanlage mit zwei Salzsilos und einer Soleanlage für den Unterhaltsbezirk 5 der Strassenregion II er- richtet werden. In den vergangenen Jahren hat der Verkehr auf allen Strassen stark zu- genommen. Es verkehren sodann immer mehr Verbindungen des öffent- lichen Verkehrs auf den Staatsstrassen. Nachtbusrouten sowie andere wich- tige Verkehrsverbindungen verlangen nach einem 24-Stunden-Pikettdienst und Winterdiensteinsätzen rund um die Uhr. Der Unterhaltsdienst ist daher auf kurze Wege zur Wiederbeschickung der Streusalzfahrzeuge angewiesen. Da die Winterdienstfahrzeuge in der Region gegenwärtig nur im Werkhof Wädenswil wieder beladen werden können, sind die geforderten Einsatzzeiten bei intensivem Schneefall infolge Verkehrsbe- hinderungen, Unfällen und Staus vielerorts nicht mehr gewährleistet. Der Unterhaltsbezirk 5 benötigt daher im Grossraum Thalwil einen zusätzlichen Standort für eine Winterdienstanlage zur Lagerung von rund 30 t Streusalz. Rund die Hälfte aller Fahrzeuge auf den Winterdienst- routen im Unterhaltsbezirk kann dank diesem Standort von kürzeren Anfahrtswegen profitieren und ihre Aufträge auch bei widrigen Wetter- verhältnissen zeitgerecht erfüllen. Die Siloanlage soll aufgrund der gelten- den Winterdienststrategie im Strasseninspektorat zusätzlich mit einer Soleanlage (Salzlösemischanlage) ausgerüstet werden. Die Zu- und Weg- fahrten vom Areal sollen auf grosse LKW ausgelegt sein, damit der Salz- nachschub mit Sattelschleppern gewährleistet ist. Die Anlage soll den technischen Ansprüchen des Tiefbauamtes genügen und sich gestalterisch in die Umgebung eingliedern.
B. Projektbeschrieb Die Winterdienstanlage wird auf dem östlichen Teil der gut erschlosse- nen Parzelle positioniert. Die neue Anlage belegt lediglich 2036 m² der insgesamt 5661 m² grossen Parzelle. Dadurch bleibt der grössere, restli- che Teil der Parzelle mit einer Fläche von 3625 m² für zukünftige Nutzun- gen offen. Die Parzelle liegt in einer Gewerbezone mit einer Höhenbe-
schränkung von 12 m, die auch für Salzsilos gilt. Es sind daher zwei kleine Silos mit jeweils 150 t Fassungsvermögen geplant. Die Soleanlage und ein gedeckter Geräteraum werden in den Baukörper integriert. Silotechnik und Soleanlage werden mit robustem und langlebigem Welleternit ver- kleidet. Dadurch verlängert sich die Lebensdauer der Anlage markant. Dank speziellen Formteilen für First, Ort- und Traufabschlüsse kann auf jegliche Spenglerarbeiten verzichtet werden, was eine langlebige Kon struktion garantiert. Die hintereinander versetzten Kuben für Silos und Soletechnik folgen dem Terrain und fügen sich in die Topografie ein. Die Lasten der Modulsilos aus Holz werden mittels eines Stahlunter- baus auf der darunterliegenden Bodenplatte abgetragen. Die Soletech- nik und der Geräteraum werden in Holzelementbauweise erstellt und zusammen mit den Salzsilos mit einer Unterdachbahn verkleidet. Eine entsprechende Unterkonstruktion aus Holz fungiert als Hinterlüftung und überbrückt die grossen Spannweiten des Stahlunterbaus. Im Sockel- bereich kommt Beton als Anprallschutz und Böschungssicherung zur Aufnahme des leicht abfallenden Terrains zum Einsatz. Das Gebäude ist unbeheizt. Bei der geplanten Nutzung fällt kein Schmutzwasser an, wes- halb sämtliches Oberflächenwasser über eine humusierte Mulde natür- lich versickert werden kann. Das Grundstück verfügt noch über keinen Wasseranschluss. Über die quer über das Grundstück verlaufende öffent- liche Wasserleitung wird ein neuer Grundstückanschluss erstellt. Das be- stehende Grundstück ist von der Gattikerstrasse her mit einem 100 A/ 69 kVA-Anschluss der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich ausreichend erschlossen. Im Rahmen der Projektierung wurde die Errichtung einer Photovol- taikanlage geprüft, jedoch mangels Wirtschaftlichkeit nicht in das Pro- jekt aufgenommen. Die Setzung des kompakten Baukörpers in der Mit- tellage berücksichtigt die wertvolle Vegetation der Randzonen mit ein- heimischen Sträuchern und Laubbäumen. Die Entwässerung der Erschlies- sungsflächen erfolgt über die Schulter, und das Abwasser wird über Retentionsmulden versickert. Der neue wechselfeuchte Standort ist mit einer Hochstaudenflur aus extensiven Wildpflanzen begrünt und wird extensiv bewirtschaftet. Dadurch entsteht ein wertvolles Kleinbiotop. Sämtliche Elemente der Ausstattung wie Zaun, Tor und Mastleuchten werden farbig beschichtet und integrieren sich dadurch harmonisch in den naturnahen Kontext. Die Beleuchtung des Areals erfolgt mittels Kandelaber, deren abgeschirmte, sensorgesteuerte Lichtquellen emis- sionsschonend indirektes Licht erzeugen. Die Grobterminplanung für das Projekt sieht wie folgt aus:
Tabelle 1: Termine Phase Termine Bauprojekt Juni 2020 – September 2020 Kreditbewilligung August 2021 – November 2021 Baueingabeverfahren November 2020 – September 2021 Submissionen August 2021 – Dezember 2021 Ausführungsplanung Oktober 2021 – Februar 2022 Realisierung März 2022 – August 2022 Abnahmen September 2022 Übergabe, Inbetriebnahme Oktober 2022
C. Finanzierung Der Kostenvoranschlag des Hochbauamtes mit einer Kostengenauig- keit von ±10% für das Bauprojekt beträgt Fr. 1 800 000 (Kostenstand 11. Juni 2021, Zürcher Index der Wohnbaupreise: April 2020, Basis 1939, 1045,6 Punkte). Er gliedert sich wie folgt: Tabelle 2: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 38 000 2 Gebäude 615 000 3 Betriebseinrichtung 545 000 4 Umgebung 400 000 5 Baunebenkosten 47 000 6 Reserve 150 000 9 Ausstattung 5 000 1–9 Baukosten (einschliesslich 7,7% MWSt) 1 800 000
Für den Bau der Salzsilos und der Soleanlage ist eine neue Ausgabe ge- mäss § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) von Fr. 1 800 000 zulasten der Investitionsrechnung, Konto 8400. 50400 00000, Hochbauten, aufzuteilende Posten (Objekt Nr. 84H-20007), zu bewilligen. In den Gesamtkosten von Fr. 1 800 000 ist die mit Verfü- gung des Tiefbauamtes Nr. 0522/2020 für die Projektierung bewilligte Ausgabe von Fr. 250 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolge- kosten von Fr. 56 500, die sich aus Fr. 49 000 Abschreibungen und Fr. 7500 Zinsen zusammensetzen, wobei der kalkulatorische Zins 0,75% beträgt.
Tabelle 3: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 578 857 32,16 80 7 000 2 000 9 000 Hochbauten Rohbau 2 31 927 1,77 40 1 000 500 1 500 Hochbauten Ausbau 413 815 22,99 30 14 000 1 500 15 500 Hochbauten Installationen 769 946 42,78 30 26 000 3 000 29 000 Mobile Ausstattung 5 455 0,30 10 1 000 500 1 500 Total 1 800 000 100 49 000 7 500 56 500
Es fallen keine betrieblichen oder personellen Folgekosten an. Der Betrag ist im Budgetentwurf 2022 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2022–2025 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Neubau der Salzsilos und der Soleanlage in Thalwil wird eine neue Ausgabe von Fr. 1 800 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2020)
III. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 0522/2020 wird aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli