Nationalrat, Ersatzwahl eines Mitgliedes, Schreiben an den Präsidenten des Nationalrates
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Februar 2018
148. Ersatzwahl eines Mitgliedes des Nationalrates
Erwägungen
In Anwendung von Art. 55 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte und Art. 15 der Verordnung vom 24. Mai 1978 über die politischen Rechte sowie auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Als Mitglied des Nationalrates für Tim Guldimann, Liste 02 Sozial- demokratische Partei (SP), der gemäss Schreiben der Parlamentsdienste des Bundes vom 20. Februar 2018 seine Demission aus dem Nationalrat auf den 14. März 2018 eingereicht hat, wird als gewählt erklärt: Fabian Molina, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, geboren 1990, Breitenacher- strasse 15, 8308 Illnau.
II. Schreiben an den Präsidenten des Nationalrates (unter Beilage der Publikation im Amtsblatt): In Anwendung von Art. 55 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte und Art. 15 der Verordnung vom 24. Mai 1978 über die politischen Rechte teilen wir Ihnen mit, dass der Regierungsrat mit Beschluss vom 28. Februar 2018 für den gemäss Schreiben der Parla- mentsdienste des Bundes vom 20. Februar 2018 auf den 14. März 2018 aus dem Nationalrat ausscheidenden Tim Guldimann (Liste 02 Sozialdemo- kratische Partei [SP]) Fabian Molina, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, ge- boren 1990, Breitenacherstrasse 15, 8308 Illnau, als gewählt erklärt hat.
III. Veröffentlichung im Amtsblatt (ABl 2018-03-02).
IV. Mitteilung an den Gewählten, die Bundeskanzlei, Bundeshaus West, 3003 Bern, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli