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Strassenverkehrsamt, Kontrollschilderbeschaffung 2022–2027, gebundene Ausgabe und Vergabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Dezember 2021

1519. Strassenverkehrsamt, Kontrollschilderbeschaffung 2022 bis 2027 (gebundene Ausgabe und Vergabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Strassenverkehrsämter der Kantone Zürich, Graubünden und Thurgau beschlossen, Kontrollschilder für Strassenfahrzeuge gemeinsam zu beschaffen. In der Folge führte das Strassenverkehrsamt des Kantons Thurgau 2016 ein offenes Ausschreibungsverfahren durch. Der Zu- schlag wurde an die Stebler Blech AG, Nunningen, erteilt. Mit ihr wurde ein fünfjähriger Rahmen-Werklieferungsvertrag bis zum 31. Dezember 2021 mit einer einjährigen Verlängerungsoption abgeschlossen. Die Kon- trollschildproduktion der Stebler Blech AG wurde Ende 2019 der Plaque Suisse AG, Nunningen (Plaque Suisse AG), verkauft. Das Strassenver- kehrsamt des Kantons Zürich beschaffte Kontrollschilder in den Jahren 2017 bis 2021 im Betrag von jährlich durchschnittlich rund Fr. 590 000, die vollständig durch Gebühren finanziert wurden. Die fehlende Ausga- benbewilligung und Vergabe wurde seitens der Finanzkontrolle moniert.

B. Verlängerung Rahmen-Werklieferungsvertrag bis Ende 2022, zusätzliche gebundene Ausgabe für das Jahr 2022 Um die Versorgung mit Kontrollschildern im Sinne einer Übergangs- lösung nahtlos sicherzustellen, soll die Option zur gemeinsamen Verlän- gerung um ein Jahr (bis Ende 2022) bis zur Neuregelung der Beschaf- fung ab 2023 gezogen werden. Für das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich führt dies neben den bisherigen Aufwendungen (insgesamt rund Fr. 2 950 000) zu zusätzlichen Aufwendungen im Jahr 2022 von rund Fr. 870 000. Die Mehraufwendungen gegenüber dem Vorjahr begründen sich mit den deutlich gestiegenen Rohstoffpreisen für Aluminium bzw. mit dem dadurch gestiegenen Preis des Lieferanten. Die gesamte Ausga- bensumme für die Kontrollschilderbeschaffung in den Jahren 2017 bis 2022 wird rund Fr. 3 820 000 betragen. Die Vergabeerhöhung obliegt dem Strassenverkehrsamt des Kantons Thurgau. Das Strassenverkehrsamt

des Kantons Zürich soll ermächtigt werden, gemeinsam mit den Strassen- verkehrsämtern der Kantone Graubünden und Thurgau, den Rahmen- Werklieferungsvertrag mit der Plaque Suisse AG für das Jahr 2022 zu verlängern.

C. Kontrollschilderbeschaffung ab 2023 Für die Beschaffung von Kontrollschildern ab 2023 hat das Strassen- verkehrsamt des Kantons Thurgau als Vertreter der drei beteiligten Kan- tone im Herbst 2021 ein offenes Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Der neue vierjährige Rahmen-Werklieferungsvertrag (gültig ab Anfang 2023 bis Ende 2026) sieht wiederum eine einjährige Verlängerungsoption vor (bis Ende 2027). Im Vergabeverfahren liegt ein gültiges Angebot der bisherigen Liefe- rantin vom 4. November 2021 vor, das sämtliche Anforderungen erfüllt, weshalb der Plaque Suisse AG, Nunningen, gestützt auf § 33 der Submis- sionsverordnung (LS 720.11) der Zuschlag erteilt werden soll. Die Auf- wendungen für die Kontrollschilderbeschaffung des Strassenverkehrs- amtes des Kantons Zürich liegen auf der Basis dieses Angebots bei jähr- lich rund Fr. 1 040 000. Dieser Betrag begründet sich mit den deutlich ge- stiegenen Rohstoffpreisen bzw. mit dem damit verbundenen höheren An- gebotspreis und dem geschätzten zusätzlichen Kontrollschilderbedarf von jährlich rund Fr. 50 000 bzw. rund 5%. Für eine vierjährige Vertragslaufzeit (Anfang 2023 bis Ende 2026) liegt der Betrag bei Fr. 4 160 000. Die Vergabesumme kann sich bei einer Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr auf Fr. 5 200 000 erhöhen. Der Zuschlag der gemeinsam mit den Strassenverkehrsämtern der Kantone Graubünden und Thurgau durchgeführten öffentlichen Aus- schreibung erfolgt durch das Strassenverkehrsamt des Kantons Thurgau. Das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich soll ermächtigt werden, gemeinsam mit den Strassenverkehrsämtern der Kantone Graubünden und Thurgau einen Rahmen-Werklieferungsvertrag mit der Plaque Suisse AG, gültig vom 1. Januar 2023 bis längstens 31. Dezember 2027, abzu- schliessen.

D. Finanzierung Die zusätzlichen Aufwendungen für das Jahr 2022 von Fr. 870 000 so- wie die Aufwendungen für die Jahre 2023 bis längstens 2027 von höchs- tens Fr. 5 200 000 sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Auf- gaben (u. a. Art. 10 Strassenverkehrsgesetz [SR 741.01], Art. 82 ff. Verkehrs- zulassungsverordnung [SR 741.51], §§ 13 und 17 Verkehrsabgabengesetz

[LS 741.1] sowie § 3a Verkehrsabgabenverordnung [LS 741.11]) zwingend erforderlich und dienen namentlich der Beschaffung und Erneuerung der für die Verwaltungstätigkeit erforderlichen sachlichen Mittel. Sie gelten deshalb als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Diese Auf- wendungen werden durch Gebührenerträge für Kontrollschilder voll- ständig finanziert. Die anteilmässigen Aufwendungen sind im Budgetentwurf 2022 (Fr. 870 000) sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2022–2025 eingestellt (jährlich Fr. 1 040 000) und werden der Er- folgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3200, Strassenverkehrsamt, be- lastet. Die Beträge ab Planjahr 2026 sind im KEF einzustellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Kontrollschilderbeschaffung im Jahr 2022 wird zu den bishe- rigen Aufwendungen in den Jahren 2017 bis 2021 eine zusätzliche gebun- dene Ausgabe von Fr. 870 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 3200, Strassenverkehrsamt, bewilligt. Die gesamte Aus- gabensumme für die Kontrollschilderbeschaffung des Strassenverkehrs- amtes des Kantons Zürich in den Jahren 2017 bis 2022 beträgt Fr. 3 820 000.

II. Der Anteil des Strassenverkehrsamtes des Kantons Zürich an der Vergabesumme an die Plaque Suisse AG, Nunningen, wird von Fr. 2 950 000 auf Fr. 3 820 000 erhöht.

III. Für die Kontrollschilderbeschaffung in den Jahren 2023 bis längs- tens 2027 wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 5 200 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3200, Strassenverkehrsamt, bewilligt.

IV. Der Auftrag für die Kontrollschilderbeschaffung des Strassen- verkehrsamtes des Kantons Zürich wird gemäss Angebot vom 4. Novem- ber 2021 bei einer vierjährigen Vertragslaufzeit (Anfang 2023 bis Ende 2026) für Fr. 4 160 000 an die Plaque Suisse AG, Nunningen, vergeben. Der Anteil des Strassenverkehrsamtes des Kantons Zürich an der Ver- gabesumme kann sich bei einer Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr auf höchstens Fr. 5 200 000 erhöhen.

V. Die Sicherheitsdirektion (Strassenverkehrsamt) wird ermächtigt, gemeinsam mit den Strassenverkehrsämtern der Kantone Graubünden und Thurgau die Rahmen-Werklieferungsverträge mit der Plaque Suisse AG, Nunningen, für das Jahr 2022 sowie vom 1. Januar 2023 bis längstens 31. Dezember 2027 abzuschliessen.

VI. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.

VII. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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