Strassen, Thalwil, 682 Mühlebachstrasse, Alte Land- bis Seestrasse, Instandsetzung, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Februar 2012
152. Strassen (Thalwil, 682 Mühlebachstrasse,
Erwägungen
Alte Land- bis Seestrasse, km 2.600–3.350) Die 682 Mühlebachstrasse in Thalwil ist ein Teilstück der regionalen Verbindungsstrasse vom Sihltal (Langnau a. A.) an den Zürichsee. Die durchschnittliche Verkehrsmenge pro Tag beträgt 7000 Fahrzeuge mit einem Schwerverkehrsanteil von 3%. Auf diesem Strassenabschnitt wurden die letzten Instandsetzungs- massnahmen 1976 und 1985 ausgeführt. Heute ist der Fahrbahnbelag ausgemagert und porös, hat Kornausbrüche und weist Verformungen auf. Zur Werterhaltung und aus Gründen der Verkehrssicherheit muss die Mühlebachstrasse instand gesetzt werden. Aufgrund der Schadenbilder und des Laborberichts wurde mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes ein Sanierungsvor- schlag ausgearbeitet: Der bestehende Belag wird abgefräst und eine Binder- und Deckschicht eingebaut; zusätzlich muss auf dem Abschnitt von der Alten Land- bis zur Bahnhofstrasse, km 2.600–3.050, die Trag- schicht erneuert werden. Die Randabschlüsse werden ersetzt. Die Ent- wässerung wird instand gestellt und sämtliche Armaturen der Schlamm- sammler und Kontrollschächte werden erneuert. Die Instandsetzungskosten setzen sich gemäss Finanzplan vom 5. Ja- nuar 2012 wie folgt zusammen: in Franken Bauarbeiten 1 300 000 Nebenarbeiten 65 000 Technische Arbeiten 95 000 Total 1 460 000 Für das Bauvorhaben ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebun- dene Ausgabe von Fr. 1 460 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.3141 0 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt 84U-20285), zu be- willigen. Der Betrag ist im Budget 2012 mit einem Ausgabenanteil von Fr. 1 225 000 enthalten und im KEF 2012–2015 für das Jahr 2013 mit Fr. 235 000 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der 682 Mühlebachstrasse, Alte Land- bis Seestrasse, Thalwil, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 460 000 zu- lasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 5. Januar 2012)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi