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Strassen, Zürich, Gladbachstrasse reg. S-52; Erneuerung, Projekt, Genehmigung, Baupauschale

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Oktober 2008

1525. Strassen (Zürich, Gladbachstrasse reg. S-52)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 14. August 2008 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für die Erneuerung der Kanalisation, der Werkleitungen und des Strassenoberbaus in der Gladbachstrasse reg. S-52, Abschnitt Spyriplatz bis Hinterbergstrasse, Zürich (Bau Nr. 05 101), zur Genehmi- gung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes vom 27. September 1981 (StrG). Gleichzeitig ersuchte es um die Zu- sicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Das Projekt sieht vor, den Strassenoberbau und die Strassenentwäs- serung in der Gladbachstrasse reg. S-52, Abschnitt Spyriplatz bis Hinter- bergstrasse, wegen des schlechten Zustandes zu erneuern. Ausserdem wird im gesamten Strassenbaubereich die Mischabwasserkanalisation ersetzt. Im Zuge der Bauarbeiten werden schadhafte Anschlussleitungen im Auftrag und zulasten der Grundeigentümer repariert oder ersetzt. Zu erneuernde Wasserleitungen werden im gemeinsamen Graben mit der Kanalisation verlegt. Zur Verbesserung des Brandschutzes werden drei neue Überflurhydranten aufgestellt. Im Zuge der Bauarbeiten wer- den auch Gasleitungen saniert und Kabelanlagen den neuen Verhältnis- sen angepasst. Die Bushaltestellen Spyriplatz und Hinterbergstrasse werden behin- dertengerecht ausgebildet. Die Haltestelle Hinterbergstrasse, Richtung Morgental, wird mit einem Wetterschutz ausgerüstet. Während des Baus wird der Busbetrieb mittels temporären Verlegungen der Haltestellen und der Trolleybusfahrleitung sichergestellt. Im Zusammenhang mit den Bauarbeiten wird die Dienstabteilung Verkehr der Stadt Zürich (DAV) ihre Rohranlagen anpassen und er- gänzen. Des Weiteren erfordern die Bauarbeiten temporär provisorische Anpassungen der Verkehrsregelungsanlagen Spyriplatz, Gladbach-/ Siriusstrasse und Gladbach-/Voltastrasse. Nach Abschluss der Bauarbei- ten werden die Markierungen durch die DAV wieder instandgesetzt. Bei den Lichtsignalanlagen am Spyriplatz und an der Voltastrasse werden die Haltebalken für die Radfahrerinnen und Radfahrer vorgezogen. Die Einmündung der Gladbachstrasse in die Schmelzbergstrasse wird mit einer Trottoirüberfahrt gestaltet. Die Baumgruben in den Geh- wegen werden bei Bedarf vergrössert bzw. befahrbar gemacht. Zum Teil müssen Bäume ersetzt werden. Die Bauausführung ist ab Oktober 2008 bis Ende 2009 geplant.

Die Gesamtkosten für die Erneuerungsarbeiten betragen Fr. 6 220 000. Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 1 431 000. Das AFV empfiehlt der Stadt Zürich, den Kopf der neuen Mittelinsel auf der Voltastrasse rund 3,0 m in Richtung Gladbachstrasse zu ver- schieben. Dies beeinflusst den Halteort der einbiegenden Fahrzeuge und erwirkt so einen kürzeren Räumweg. Der Genehmigung des Pro- jektes im Sinne von § 45 Abs. 3 StrG steht nichts entgegen. Die Volkswirtschaftsdirektion ist zu ermächtigen, nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk denjeni- gen Betrag festzusetzen, der von der Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belastet werden kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt der Stadt Zürich für die Erneuerung der Kanalisation, der Werkleitungen und des Strassenoberbaus in der Gladbachstrasse reg. S-52, Abschnitt Spyriplatz bis Hinterbergstrasse, Zürich, wird im Sinne von § 45 des Strassengesetzes genehmigt.

II. Die Volkswirtschaftsdirektion wird ermächtigt, nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk denjeni- gen Anteil der Kosten festzusetzen, der von der Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 des Strassengesetzes belastet werden kann.

III. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volks- wirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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