Anfrage Hans-Peter Amrein, Küsnacht, betreffend Zweimal 1977, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 346/2021
Sitzung vom 15. Dezember 2021
1528. Anfrage (Zweimal 1977) Kantonsrat Hans-Peter Amrein, Küsnacht, hat am 27. September 2021 folgende Anfrage eingereicht: Gemäss glaubwürdiger Beweisführung des Frankreich-Korrespon- denten der «Weltwoche» (Nr. 37/2021, S. 56–57), hat Prof. Dr. Ph. S., Ordi- narius für Allgemeine und Schweizer Geschichte der Neuzeit an der Uni- versität Zürich, unlängst ein Buch mit dem Titel «1977» vorgelegt, das in Titel und Grundidee dem Buch «1977» des französischen Autors Jean- Marie Durand entspricht. Trotz ausführlicher Danksagung und stattli- chem wissenschaftlichem Anmerkungsapparat nennt Prof. Dr. Ph. S. das gleichnamige Vorgängerbuch von Jean-Marie Durand mit keiner Silbe. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Regierungsrat um Beant- wortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie erklärt der Regierungsrat den Umstand, dass Prof. Dr. Ph. S. für die Niederschrift seines Buchs «1977» von der Universität Zürich ein ausserplanmässiges Forschungsfreisemester gewährt wurde?
2. Welche Kosten erwachsen den Zürcher Steuerzahlern mit dem halben Jahreslohn (inklusive PK-Zahlung) eines Ordinarius für Geschichte, der sich unmittelbar vor der Pensionierung befindet?
3. Wie kommt es, dass ein Ordinarius für Geschichte behaupten kann, er habe vor Fertigstellung seines Werks «1977» noch nie von Jean-Marie Durands «1977» gehört, wo doch dessen Werk erst 2015 erschienen ist und Prof. Dr. Ph. S. jeden Studierenden schon im ersten Semester lehrt, wie man wissenschaftlich bibliographiert und anständig zitiert?
4. Welche Massnahmen werden von Universität beziehungsweise Philo- sophischer Fakultät ergriffen, um diesen schweren Fall von Nichterwäh- nung eines bis auf die Titelgebung wegleitenden und über weite Teile und selbst bei unscheinbaren Details stichwortgebenden Autors zu untersuchen und zu ahnden?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Hans-Peter Amrein, Küsnacht, wird wie folgt beant- wortet:
Das Thema der Anfrage betrifft nicht den Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates. Die Beantwortung der Fragen erfolgt gemäss den An- gaben der Universität Zürich (UZH). Zu Frage 1: Professorinnen und Professoren der UZH haben gemäss § 47 der Per- sonalverordnung der Universität Zürich vom 29. September 2014 (PVO- UZH, LS 415.21) ab dem neunten Semester Tätigkeit an der Universität durchschnittlich alle sechs Jahre Anspruch auf ein Forschungssemester. Sie sind dabei insbesondere von der Lehrverpflichtung befreit und er- halten so die Möglichkeit, sich vollumfänglich auf ihre Forschungstätig- keit zu konzentrieren. Neben diesen regulären Forschungssemestern ha- ben ordentliche und ausserordentliche Professorinnen und Professoren aller Fakultäten die Möglichkeit, sich auf zusätzliche, kompetitiv ausge- schriebene Forschungssemester zu bewerben. Diese dienen dazu, grös- sere, weit fortgeschrittene Arbeiten abzuschliessen. Die Universitätslei- tung entscheidet auf Empfehlung der jeweiligen Fakultäten über die Be- willigung entsprechender Anträge. Beim Forschungssemester, das Prof. Dr. Philipp Sarasin im Herbstse- mester 2020 zugesprochen wurde, handelt es sich um ein kompetitives Forschungssemester. Dieses nutzte er, um sein Buch «1977. Eine kurze Geschichte der Gegenwart» fertigzustellen. Zu Forschungssemestern an der UZH kann im Übrigen auf die Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 310/ 2019 betreffend Freisemester an Uni Zürich verwiesen werden. Zu Frage 2: Ordentliche Professorinnen und Professoren der UZH werden gemäss § 23 Abs. 1 lit. a PVO-UZH in der Lohnklasse 27 eingereiht. Forschungs- semester sind ordentlicher Teil der Anstellung, weshalb die Lohnzahlung während dieser Zeit nicht zur Diskussion steht. Zu Fragen 3 und 4: In der historischen und soziologischen Forschung gelten die 1970er- Jahre als Zeit eines «Strukturbruchs». Im angelsächsischen Raum wird 1977 als Jahr des Punks und als dezidierte popkulturelle Abwendung von der Nachkriegsmoderne verstanden. In Deutschland markiert das Jahr 1977 mit dem «Deutschen Herbst» das Ende des «Roten Jahrzehnts 1967– 1977». Ein Buch über 1977 zu schreiben, ist vor diesem Hintergrund keine Besonderheit. Abgesehen von diesem gemeinsamen Anknüpfungs-
punkt unterscheiden sich die beiden Bücher erheblich und signifikant in Struktur, Umfang und thematischer Breite. Die Thesen und die ein- zelnen Interpretationen der beiden Bücher sind grundsätzlich verschie- den. Deutliche Hinweise dazu ergeben sich bereits aus den beiden Inhalts- verzeichnissen. Dass sich einzelne Themen in beiden Büchern finden, liegt auf der Hand und ist dem Gegenstand geschuldet. Das Buch von Jean-Marie Durand «1977. L’année éléctrique» (Robert Laffond 2017, 288 Seiten) ist die Arbeit eines Journalisten, die von der historischen Forschung kaum rezipiert wurde. Die Arbeit von Philipp Sarasin an «1977. Eine kurze Geschichte der Gegenwart» (Suhrkamp 2021, 502 Seiten) begann nachweislich bereits 2014, lange vor der Publikation des Buches von Jean-Marie Durand im Jahr 2017. Von einem, wie in der Anfrage unterstellt, wissenschaftlichen Fehlver- halten kann damit nicht die Rede sein. Es besteht deshalb kein Hand- lungsbedarf.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli