Universitätsspital Zürich, Spitalrat, Amtsdauer 2023-2027, Erneuerungswahl
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. November 2022
1530. Universitätsspital Zürich, Spitalrat, Erneuerungswahl
Erwägungen
A. Rechtliche Grundlagen Gemäss Gesetz über das Universitätsspital Zürich (USZG, LS 813.15) ist das Universitätsspital Zürich (USZ) eine Anstalt des kantonalen öffent- lichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die oberste Führungs- verantwortung des Spitals obliegt dem Spitalrat (§ 11 Abs. 1 USZG). Dieser wird vom Regierungsrat gewählt (§ 9 Ziff. 7 USZG); die Wahl ist vom Kantonsrat zu genehmigen (§ 8 Ziff. 4 USZG). Der Spitalrat be- steht aus fünf bis sieben Mitgliedern (§ 10 Abs. 1 USZG). Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich (§ 10 Abs. 2 USZG). Gemäss Verordnung über die Spitalräte (SRV, LS 813.12) beträgt die Amtszeit eines Mitglieds des Spitalrates längstens zwölf Jahre (§ 5 Abs. 1 SRV) oder endet spätestens mit Vollendung des 75. Altersjahres (§ 5 Abs. 2 SRV).
B. Aufgaben und Anforderungsprofil des Spitalrates Gemäss USZG ist der Spitalrat als oberstes Führungsorgan verant- wortlich für die Erfüllung der kantonalen Leistungsaufträge und die Um- setzung der Eigentümerstrategie. Er legt die Unternehmensstrategie fest, regelt die Zusammenarbeit mit Hochschulen, verabschiedet zuhanden des Regierungsrates die Rechenschaftsberichte und stellt Antrag zur Ver- wendung des Gewinns oder zur Deckung des Verlusts. Daneben sorgt er für ein angemessenes Risikomanagement sowie ein internes Kontroll- system und übt die direkte Aufsicht über den operativen Betrieb und die mit der Geschäftsführung betrauten Personen aus. Aus der Aufgabenstellung gemäss USZG sowie den Vorgaben der Eigentümerstrategie 2022–2025 und der Verordnung über die Spitalräte ergibt sich das Anforderungsprofil für das Gremium als Ganzes, die einzelnen Mitglieder sowie die Präsidentin oder den Präsidenten. Ge- samthaft soll der Spitalrat eine ausgeprägte Fähigkeit zur Strategieent- wicklung und -beurteilung aufweisen. Daneben muss ein profundes Ver- ständnis von betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen und von strate- gischer, operativer und finanzieller Unternehmensführung vorhanden sein. Konkret sollen im Spitalrat Kompetenzen in den Bereichen Führung eines grösseren Unternehmens, vorzugsweise eines Spitals, Medizin, Pflege und Finanzen abgedeckt sein (§ 2 Abs. 1 SRV). Weitere Kompe-
tenzen, die im Spitalrat vertreten sein sollen, richten sich nach den stra- tegischen Herausforderungen des Spitals im Zeitpunkt der Wahl. Sie können die Bereiche Personalführung und Personalentwicklung, Digi- talisierung, Recht, Kommunikation, Medizinaltechnik und Pharmazie, Bau- und Immobilienmanagement sowie Forschung und Lehre betreffen (§ 2 Abs. 2 SRV). Da der Spitalrat gemäss USZG aus höchstens sieben stimmberech- tigten Mitgliedern besteht, ist eine ausgewogene Zusammensetzung aus Persönlichkeiten anzustreben, die möglichst viele der zuvor genannten Bereiche abdecken. Bei der Neubesetzung einer vakanten Position ist zudem auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter und eine altersmässige Durchmischung der Mitglieder des Spitalrates zu achten (§ 3 SRV).
C. Rückblick auf die bisherigen Amtsperioden Für die vergangenen vier Amtsperioden des Spitalrates erarbeitete die Gesundheitsdirektion unter Beachtung des geschilderten Anforde- rungsprofils jeweils Wahlvorschläge zuhanden des Regierungsrates. Der Regierungsrat folgte diesen Vorschlägen 2006, 2011, 2014 und 2018 (RRB Nrn. 1218/2006, 610/2011, 1335/2014 und 1229/2018). Die Wahlen wurden vom Kantonsrat genehmigt (Vorlagen 4348, 4803, 5154 und 5513). Während der vierten, nun zu Ende gehenden Amtsperiode waren drei Rücktritte aus dem Spitalrat zu verzeichnen: Martin Waser, Urs Lauffer und Dr. iur. Annette Lenzlinger gaben ihr Amt ab. An ihrer Stelle wählte der Regierungsrat im Frühling 2021 André Zemp als neuen Spitalrats- präsidenten sowie Dr. Serge Gaillard und Prof. Dr. Jürgen Holm als neue Spitalratsmitglieder (RRB Nr. 299/2021). Der Kantonsrat genehmigte die Wahl (Vorlage 5691).
D. Wahl des Spitalrates für die Amtsperiode 2023–2027 Für die fünfte Amtsperiode des Spitalrates, die am 1. Juli 2023 beginnt, tritt ein amtierender Spitalrat nicht mehr zur Wahl an. Prof. Dr. med. An- dreas Tobler musste aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig auf Ende Oktober 2022 aus dem Spitalrat zurücktreten. Die anderen bisherigen Spitalrätinnen und Spitalräte stellen sich zur Wiederwahl. Es ist somit ein neues Spitalratsmitglied zu wählen. Da der zurückgetretene Andreas Tobler die Kompetenzen Medizin sowie Forschung und Lehre abgedeckt hat, wurde für die vakante Position erneut eine Person mit Kompetenzen in diesen Bereichen gesucht. Mit Prof. Dr. med. Rahel Kubik konnte eine bestens qualifizierte Kandidatin gefunden werden. Ebenfalls er- freulich ist, dass mit dieser Kandidatur das Geschlechterverhältnis ver- bessert werden kann. Neu nehmen drei Frauen und vier Männer im Spitalrat des USZ Einsitz.
Die Zusammensetzung des Gremiums ist somit ausgewogen. Die wesentlichen in der SRV genannten Kompetenzen werden abgedeckt, namentlich die Bereiche Unternehmensführung, Medizin, Pflege, Finan- zen, Recht, Betriebswirtschaft, Digitalisierung/Medizininformatik sowie Forschung und Lehre. Unvereinbarkeiten oder Interessenkonflikte mit anderen Funktionen der kandidierenden Mitglieder des Spitalrates sind nicht ersichtlich. Damit besteht auch zukünftig Gewähr für die quali- fizierte strategische Führung des USZ. Als Präsident und als weitere stimmberechtigte Mitglieder des Spital- rates des Universitätsspitals Zürich stellen sich zur Verfügung: Präsident: – André Zemp, geboren 1962, ist Betriebsökonom und seit knapp 30 Jah- ren als Spezialist in verschiedenen Positionen in der Gesundheitsbran- che tätig. Nach verschiedenen Tätigkeiten im Finanz-/Wirtschaftsbe- reich wechselte er 1993 als Finanzchef und Qualitätsbeauftragter an das Kantonsspital Zug. 1997 baute er ein eigenes Beratungsunterneh- men auf, bevor er 2011 als Partner zu KPMG wechselte und dort wäh- rend sechs Jahren als strategischer Berater in den Bereichen Strategien, Ergebnisverbesserungen, Führung, Organisation, Prozesse und Ent- schädigungssysteme im Gesundheitswesen tätig war. 2017 wurde er vom Stadtrat von Zürich zum Direktor des Stadtspitals Waid und Triemli ernannt. Diese Position übte er bis zu seiner Wahl als Präsi- dent des Spitalrates des USZ im Sommer 2021 aus. Weitere stimmberechtigte Mitglieder: – Dr. oec. publ. Serge Gaillard, geboren 1955, hat Volkswirtschaft stu- diert und war nach seinem Doktorat als Projektleiter an der Konjunk- turforschungsstelle der ETH Zürich tätig. 1993 wechselte er als ge- schäftsführender Sekretär zum Schweizerischen Gewerkschaftsbund und übernahm dort 1998 die Leitung des Zentralsekretariats. 2007 wechselte er in die Bundesverwaltung und wurde Leiter der Direktion für Arbeit und Mitglied der Geschäftsleitung des Staatssekretariats für Wirtschaft. 2012 ernannte ihn der Bundesrat zum Direktor der Eid- genössischen Finanzverwaltung, die er bis Ende Januar 2021 geleitet hat. Das Mandat als Mitglied des Spitalrates des USZ übt er seit 2021 aus. – Dr. iur. Franz Hoffet, geboren 1956, ist Rechtsanwalt und Partner der Anwaltskanzlei Homburger in Zürich. Er ist spezialisiert auf die The- White Collar/Investigations, Private Clients und Versicherungen. Da- neben ist er Präsident des Verwaltungsrates der Interwac Holding AG sowie Verwaltungsratsmitglied der Homburger AG und der Thomas de la Rue A.G. Das Mandat als Mitglied des Spitalrates des USZ übt er seit 2015 aus.
– Prof. Dr. sc. nat. Jürgen Holm, geboren 1962, doktorierte an der ETH Zürich im Bereich Neurobiologie. Daneben baute er den Informatik- bereich am Departement für Neurobiologie auf. Als Gründungs- mitglied war er in den folgenden Jahren am Aufbau verschiedener Unternehmen beteiligt. Daneben gründete er ein eigenes Beratungs- unternehmen, das Akteure im Gesundheitswesen in den Bereichen Digitalisierung, Prozessoptimierung und Expertensysteme berät. Seit 2010 ist er Professor sowie seit 2019 Fachbereichsleiter für Medi- zininformatik an der Berner Fachhochschule. Daneben ist er Mitglied des Verwaltungsrates der BZ-Pflege in Bern sowie des Alters- und Pflegeheims Brüggli in Dulliken. Das Mandat als Mitglied des Spital- rates des USZ übt er seit 2021 aus. – Prof. Dr. med. Rahel Kubik, geboren 1967, studierte Medizin an der Universität Zürich und hat einen Facharzttitel FMH für Medizini- sche Radiologie und Radiodiagnostik. Zudem absolvierte sie ein Nach- diplomstudium im Bereich Public Health an den Universitäten Zürich, Bern und Basel. Nach Auslandsaufenthalten in den USA war sie von 1993 bis 2001 am USZ tätig. 2002 wechselte sie als Leitende Ärztin an das Kantonsspital Baden (KSB) und baute dort das Institut für Ra- diologie mit auf. Seit 2005 ist sie Chefärztin am Institut für Radiologie des KSB und Direktorin des Departements Medizinische Dienste. Ebenfalls seit 2005 hat sie eine Titularprofessur für Diagnostische Radiologie an der Universität Zürich. Im Mai 2010 wurde sie zudem Mitglied der Geschäftsleitung des KSB. Daneben ist sie seit 2021 Mit- glied des Verwaltungsrates der labor team w ag und der Genui 32. AG in Goldach. – Regula Lüthi, geboren 1958, erlernte den Beruf einer Psychiatrie- pflegerin und war nach dem Erwerb des SRK-Diploms als Pflegeex- pertin an verschiedenen Stellen als Leiterin Weiterbildung in Pflege- und Gesundheitsberufen tätig. 2005 wurde sie Pflegedirektorin und Mitglied der Spitaldirektion der Psychiatrischen Dienste des Kan- tons Thurgau. 2015 wechselte sie als Pflegedirektorin und Mitglied der Geschäftsleitung zu den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel. Seit April 2021 ist sie selbstständig tätig und hat verschiedene Man- date inne. Unter anderem ist sie Vizepräsidentin des Verwaltungs- rates der Psychiatrieverbunde Kanton St. Gallen und Vorstandsmit- glied des Forums Managed Care. Das Mandat als Mitglied des Spital- rates des USZ übt sie seit 2019 aus. – Franziska Mattes Laib, geboren 1966, ist gelernte Pflegefachfrau und studierte anschliessend Betriebswirtschaft an der Universität St. Gallen. Nach der Ausbildung zur eidg. dipl. Wirtschaftsprüferin war sie in verschiedenen Positionen in den Bereichen Finanzen/Wirt- schaftsprüfung tätig. 2004 wurde sie zur Geschäftsführerin der Schwei- zerischen Muskelgesellschaft in Zürich ernannt und wechselte 2014
als Bereichsleiterin Alter und Pflege zur Stadt Winterthur. Seit 2017 ist sie selbstständig tätig und bekleidet verschiedene Mandate. So ist sie Geschäftsführerin des Vereins Kantonale OdAs Gesundheit und Soziales und Verwaltungsratsmitglied des Spitalverbundes Appenzell Ausserrhoden sowie der Xundart AG in Wil. Das Mandat als Mitglied des Spitalrates des USZ übt sie seit 2019 aus.
E. Amtsdauer Die Amtsdauer des Spitalrates beträgt vier Jahre (§ 10 Abs. 2 USZG). Die fünfte Amtsperiode beginnt am 1. Juli 2023 und endet am 30. Juni 2027.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Vom Rücktritt von Prof. Dr. med. Andreas Tobler auf den 30. Okto- ber 2022 wird unter Verdankung der geleisteten Dienste Kenntnis ge- nommen.
II. Als Präsident des Spitalrates des Universitätsspitals Zürich wird für die Amtsdauer vom 1. Juli 2023 bis am 30. Juni 2027 gewählt: – André Zemp, geboren 1962, Seon.
III. Als weitere stimmberechtigte Mitglieder des Spitalrates des Universitätsspitals Zürich werden für die Amtsdauer vom 1. Juli 2023 bis am 30. Juni 2027 gewählt: – Serge Gaillard, Dr. oec. publ., geboren 1955, Zürich; – Franz Hoffet, Dr. iur., geboren 1956, Oberwil-Lieli; – Jürgen Holm, Dr. sc. nat., geboren 1962, Starrkirch-Wil; – Rahel Kubik, Prof. Dr. med., geboren 1967, Zürich; – Regula Lüthi, geboren 1958, Zürich; – Franziska Mattes Laib, geboren 1966, Altnau.
IV. Die Wahl des Präsidenten und der weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Spitalrates des Universitätsspitals Zürich bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat.
V. Mitteilung an den Zurückgetretenen und die Gewählten (durch die Gesundheitsdirektion) sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli