Gewährung eines zinsvergünstigten Darlehens an die MCH Messe Schweiz (Holding) AG, Festlegung Zinssatz
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Oktober 2008
1548. Gewährung eines zinsvergünstigten Darlehens an die MCH
Erwägungen
Messe Schweiz (Holding) AG, Festlegung Zinssatz Mit Vorlage 4404 hat der Kantonsrat zugunsten der Messe Schweiz ein Darlehen von höchstens 20 Mio. Franken zu einem ermässigten Zinssatz von 2,25% mit einer Laufzeit von höchstens 20 Jahren gewährt. Diese Gewährung erfolgte unter der Voraussetzung, dass die Stadt Zürich ein – bezüglich Volumen, Laufzeit, Zinssatz und Sicherstellung – gleich- wertiges Darlehen zur Verfügung stellt. Dadurch sollte insbesondere ein koordiniertes Vorgehen zwischen Stadt und Kanton bei der Dar- lehensgewährung sichergestellt werden (sowohl Stadt als auch Kanton Zürich sind bedeutende Minderheitsaktionäre der Messe Schweiz). Der Zürcher Gemeinderat hat am 3. September 2008 ein solches Darlehen genehmigt, dabei allerdings den Zinssatz von den vom Stadtrat bean- tragten 2,25% auf 3,15% angehoben. Die mit Vorlage 4404 geforderte Gleichwertigkeit ist mit dem vom Gemeinderat der Stadt Zürich nun beschlossenen Darlehen nicht mehr gegeben. Das Darlehen des Kantons kann deshalb nicht zu den ursprünglich beschlossenen Konditionen gewährt werden. Grundsätzlich sind zwei Lösungsvarianten möglich: Erstens kann das Darlehen des Kantons weiterhin zum Zinssatz von 2,25% gewährt und damit auf eine Gleichwertigkeit mit dem Darlehen der Stadt verzichtet werden. Zweitens kann der Zinssatz auf 3,15% angehoben und damit die Gleichwertigkeit mit dem Darlehen der Stadt wieder hergestellt werden. Das Darlehen wurde von Beginn weg mit demjenigen der Stadt Zürich koordiniert. Die Gleichwertigkeit mit dem Darlehen der Stadt Zürich ist daher höher zu gewichten als die Zinsermässigung. Das Vorgehen für eine Erhöhung des Zinssatzes ist nicht eindeutig geregelt. Einerseits ist eine neue Vorlage an den Kantonsrat in Betracht zu ziehen, da ein Zinssatz von 3,15% nicht mehr dem mit Vorlage 4404 beschlossenen Zinssatz von 2,25% entspricht. Anderseits ist der mit Vorlage 4404 beschlossene Zinssatz als Obergrenze für eine Zinsermäs- sigung gegenüber der Messe Schweiz zu interpretieren (analog wie bei Objektkrediten). Die übrigen Konditionen des Darlehens (insbeson- dere Volumen und Gleichwertigkeit mit dem Darlehen der Stadt) sind weiterhin gegeben. Dem Willen des Kantonsrates gemäss Vorlage 4404 kann somit auch mit einem höheren Zinssatz Rechnung getragen werden. Ein höherer Zinssatz erfolgt zudem zugunsten des Kantons (höhere Zinserträge von jährlich Fr. 180 000).
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das vom Kantonsrat mit Vorlage 4404 gewährte Darlehen zuguns- ten der MCH Messe Schweiz (Holding) AG wird zu einem Zinssatz von 3,15% gewährt. Die übrigen Bedingungen bleiben unverändert.
II. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, mit der MCH Messe Schweiz (Holding) AG einen entsprechenden Darlehensvertrag abzuschliessen.
III. Mitteilung an die Finanzkommission des Kantonsrates, die Mit- glieder des Regierungsrates und an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi