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Volksschule, Schulversuch Fokus Starke Lernbeziehungen, Verlängerung, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Februar 2017

156. Volksschule, Schulversuch Fokus Starke Lernbeziehungen (Verlängerung)

Erwägungen

1. Beschluss zur Durchführung des Schulversuchs Dauer und Zielsetzung Gestützt auf § 11 des Bildungsgesetzes vom 1. Juli 2002 (BiG, LS 410.1) hat der Regierungsrat am 19. Dezember 2012 beschlossen, an der Volks- schule ab Beginn des Schuljahres 2013/2014 bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019 den Schulversuch «Weniger Lehrpersonen pro Klasse» durch- zuführen (RRB Nr. 1380/2012). Der Schulversuch erhielt den Namen «Fokus Starke Lernbeziehungen (FSL)». Der Schulversuch ermöglicht den teilnehmenden Schulen, sich so zu organisieren, dass weniger Lehr- und Fachpersonen an einer Klasse unter- richten. Mittel aus verschiedenen Unterstützungs- und Fördermassnah- men werden zugunsten der Regelklasse eingesetzt. Ein kleineres, aber mit zusätzlichen Mitteln verstärktes Team an Lehrpersonen je Klasse soll da- mit bessere Voraussetzungen erhalten, um eine Beziehung zu den Kin- dern und Jugendlichen aufzubauen und sie in ihren emotionalen, sozia- len und kognitiven Fähigkeiten zu fördern. Mittels Weiterbildungen und Beratung durch die sonderpädagogischen Fachpersonen der Schule wer- den die Lehrpersonen in der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf unterstützt. Durch die Verringerung der Anzahl Lehrpersonen pro Klasse sollen zudem die Schul- und Personal- organisation vereinfacht und die Lehrpersonen von Koordinationsauf- wand entlastet werden. Kosten zulasten des Kantons Mit Beschluss Nr. 1380/2012 bewilligte der Regierungsrat folgende ge- bundene Ausgabe (in Tausend Franken): Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Total 2013–2019 Dienstleistungen Dritter Weiterbildung 200 300 250 200 100 100 70 1220 Evaluation 125 125 250 Weitere Expertenaufträge, 120 120 120 120 120 120 60 780 Begleitung und Auswertung Total Dienstleistungen Dritter 320 420 370 320 220 345 255 2250 Total Löhne 350 430 430 380 380 380 280 2630 (gemäss Stellenplan) Gesamttotal 670 850 800 700 600 725 535 4880

Folgende befristete Stellen wurden geschaffen: Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Versuchsleitung, wissenschaftliche/r 140 170 170 170 170 170 120 Mitarbeiter/in mbA (LK 21), Arbeitspensum: 100% Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 120 150 150 120 120 120 90 (LK 19), Arbeitspensum: 100%, ab 2016 Reduktion auf 80% vorgesehen Verwaltungsassistenz (LK 13), 90 110 110 90 90 90 70 Arbeitspensum: 100%, ab 2016 Reduktion auf 80% vorgesehen Total Löhne 350 430 430 380 380 380 280

Abweichungen vom geltenden Recht Die Abweichungen vom geltenden Recht sind in RRB Nr. 1380/2012 festgehalten. Diese betreffen die §§ 34 Abs. 2 und 35 des Volksschulgeset- zes vom 7. Februar 2005 (VSG), LS 410.100; die §§ 4 und 5 der Volksschul- verordnung vom 28. Juni 2006 (VSV), LS 412.101; die §§ 6, 7, 8 und 29 der Verordnung über die Sonderpädagogischen Massnahmen vom 11. Juli 2007 (VSM), LS 412.103 sowie die §§ 7, 14 und 15 der Lehrpersonalverordnung vom 19. Juli 2000 (LPVO), LS 412.311.

2. Stand des Schulversuchs Versuchskonzepte Zwölf Versuchsschulen aus Gemeinden mit unterschiedlichen sozio- ökonomischen Bedingungen, aus ländlichen und städtischen Verhältnis- sen sowie mit Kindergarten- oder Primarstufe begannen in den Schuljah- ren 2013/2014 bis 2015/2016 gestaffelt mit dem Schulversuch und setzen ihn seither gemäss dem Rahmenkonzept vom Juni 2013 und den darauf folgenden Umsetzungskonzepten um. Das Rahmenkonzept beschreibt die Versuchsanordnung gemäss RRB Nr. 1380/2012 und regelt die dort festgehaltenen Bereiche wie Kriterien für die Auswahl der Gemeinden und Schulen, Ausbildungsanforderungen an die verschiedenen Funktionsträger sowie Anstellungsbedingungen. Umsetzungskonzepte stellen die Aufgabenbeschriebe für die verschiede- nen Beteiligten, Beratungs- und Weiterbildungsangebote sowie Vorgaben für die Qualitätssicherung dar. Die in der Regel zwei bis drei Lehrpersonen einer Klasse unterrichten möglichst alle Fächer und verfolgen dabei auch die Ziele der Integrativen Förderung und des Unterrichts in Deutsch als Zweitsprache sowie der Begabtenförderung. Dazu werden die Mittel dieser Fördermassnahmen sowie nach Bedarf weitere Mittel (Vollzeiteinheiten aus dem Gestaltungs-

pool, gewisse Aufwendungen für Therapien, Nachhilfeunterricht und Klas- senassistenzen) auf die Klassen umgelagert. Das Rahmenkonzept zum Schulversuch belässt die Sonderschulung jedoch in der bisherigen Orga- nisationsform. Um eine gezielte Förderung von Schülerinnen und Schülern mit be- sonderem Bildungsbedarf zu gewährleisten, wird die Zusammenarbeit der an einer Klasse unterrichtenden Lehrpersonen mit den sonderpäda- gogischen Fachpersonen in einem Beratungskonzept geregelt. Projektorganisation Für die Dauer des Schulversuchs sind auf kantonaler Ebene eine Pro- jektleitung mit einem Projektteam eingerichtet worden, welche die Auf- gaben gemäss § 6 der Verordnung über Schulversuche an der Volksschule vom 11. Juli 2007 (LS 412.104) ausführt. In den Versuchsschulen wurden lokale Projektgruppen gebildet. Die lokalen Projektleiterinnen und Pro- jektleiter bilden zusammen mit der kantonalen Projektleitung und Ver- tretern der Aus- und Weiterbildungsinstitutionen die kantonale Leitungs- gruppe. Der Schulversuch wird durch eine kantonale Begleitkommission, die durch den Bildungsrat eingesetzt wurde, begleitet (BRB Nr. 18/2013). Zwischenberichte Der Bildungsrat hat die Jahresberichte 2013 bis 2015 der kantonalen Projektleitung sowie die Stellungnahmen der Begleitkommission des Bil- dungsrates zur Kenntnis genommen. An seiner Sitzung vom 30. Mai 2016 hat er zudem den Zwischenbericht der externen Evaluation zur Kenntnis genommen (BRB Nr. 13/2016). Insgesamt bewegt sich der Schulversuch in die gewünschte Richtung. Das Augenmerk soll nun in der zweiten Pro- jekthälfte auf der Unterstützung der Schulen bei der Unterrichtsentwick- lung liegen. Kosten Die Ausgabe von 4,88 Mio. Franken gründete auf der Annahme von 200 bis höchstens 350 Versuchsklassen. In der Ausgabe enthalten sind die für das Projekt bewilligten befristeten Stellen sowie Dienstleistungen Drit- ter für die Weiterbildung der Lehr- und Fachpersonen der Versuchsschu- len, die wissenschaftliche Evaluation sowie für weitere Expertenaufträge und Projektgremien. Am Projekt beteiligen sich zwölf Versuchsschulen mit 160 Klassen. Der Objektkredit wird daher nicht voll ausgeschöpft wer- den. Es fallen insbesondere entsprechend geringere Kosten für Weiter- bildungen und Expertenaufträge an. Von der bewilligten Ausgabe von 4,88 Mio. Franken werden voraussichtlich nur 4,28 Mio. Franken bean- sprucht. In den Gemeinden werden die Versuchsziele mit den bestehen- den Personalmitteln erreicht.

3. Verlängerung des Schulversuchs Gründe Gemäss § 11 Abs. 2 BiG werden Schulversuche befristet und evaluiert. Auf der Grundlage des Schlussberichtes der externen Evaluation und weiterer Überlegungen wird zu gegebener Zeit darüber entschieden, ob Elemente des Schulversuchs umgesetzt werden sollen. Für die Dauer des im Falle einer Umsetzung notwendigen Gesetzgebungsprozesses muss den Versuchsschulen Planungssicherheit für ihre mit dem Schulversuch verbundene Personalorganisation und Schulentwicklung gegeben werden. Gemäss § 2 Abs. 2 der Verordnung über Schulversuche an der Volksschule kann der Regierungsrat Verlängerungen anordnen. Der Schulversuch Fokus Starke Lernbeziehungen soll von Anfang Schuljahr 2019/2020 bis Ende Schuljahr 2021/2022 verlängert werden. Die bestehenden Verein- barungen mit den Versuchsschulen werden im gegenseitigen Einverständ- nis verlängert. Es werden keine weiteren Schulen in den Schulversuch aufgenommen. Kosten der Verlängerung zulasten des Kantons Für den Zeitraum der Verlängerung des Schulversuchs können die Kosten wesentlich verringert werden. Künftige Weiterbildungen, insbe- sondere auch für in die Versuchsschulen neu eintretende Lehr- und Be- ratungspersonen, können im Rahmen der üblichen Weiterbildungen der Schulen fortgesetzt werden. Die kantonalen Projektstellen werden von drei auf zwei Stellen abgebaut. Um die Verbindung mit den Versuchsge- meinden und eine koordinierte Weiterentwicklung aufrechtzuerhalten und die Geschäftsstelle der Begleitkommission des Bildungsrates weiter- zuführen, bleibt die kantonale Projektorganisation bestehen. Es fallen Kosten für Sitzungsgelder der Projektgremien, für Entwicklungsarbeiten und Informationsmaterialien sowie für die Löhne der Projektstellen an. Kostenübersicht (in Tausend Franken) Jahr 2019 2020 2021 2022 Total 2019–2022 Dienstleistungen Dritter Externe Aufträge 20 40 40 20 120 Projektgremien 8 20 20 12 60 Übriges 5 10 10 5 30 Total Dienstleistungen Dritter 33 70 70 37 210 Total Löhne (gemäss Stellenplan) 113 340 340 255 1048 Gesamttotal 146 410 410 292 1258

Stellenplan mit Einreihung (Lohnklasse: LK) und Lohnkosten (in Tau- send Franken) Jahr 2019 2020 2021 2022 Versuchsleitung, wissenschaftliche/r 60 180 180 135 Mitarbeiter/in mbA (LK 21), Arbeitspensum: 100% Arbeitspensum: 100% Total Löhne 113 340 340 255 Gemäss § 11 Abs. 1 BiG entscheidet der Regierungsrat abschliessend über die Anordnung von Schulversuchen und damit auch über die dafür notwendigen Ausgaben (vgl. RRB Nr. 1380/2012). Sie sind im konsolidier- ten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2017–2020 eingestellt. Abweichungen vom geltenden Recht Für die Versuchsschulen gelten weiterhin die Abweichungen vom gel- tenden Recht gemäss RRB Nr. 1380/2012. Aufgrund des auf das Schul- jahr 2017/2018 in Kraft tretenden neuen Berufsauftrags entfällt die bishe- rige Abweichung von § 7 der Lehrpersonalverordnung vom 19. Juli 2000, LPVO, LS 412.311. Neu gilt zusätzlich die Abweichung von § 6 Abs. 2 des Lehrpersonalgesetzes vom 10. Mai 1999, LPG, LS 412.31.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Schulversuch Fokus Starke Lernbeziehungen wird um drei Jahre bis Ende Schuljahr 2021/2022 verlängert.

II. Für die Versuchsverlängerung wird eine Ausgabe von Fr. 1 258 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungs- verwaltung, bewilligt.

III. Im Stellenplan des Volksschulamtes werden für die Verlängerung des Schulversuchs befristet vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2022 fol- gende Projektstellen bewilligt: Stellen Klasse VVO

IV. Mitteilung an die beteiligten Versuchsschulen, die zuständigen Schul- pflegen sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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