Strassen, Horgen, 4 Sihltalstrasse, Instandsetzung Stützmauern, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Februar 2021
158. Strassen (Horgen, 4 Sihltalstrasse, Instandsetzung Stützmauern, Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Die bestehenden Stützmauern entlang der Sihltalstrasse in Horgen wur- den 1954 mit dem Ausbau der Kantonsstrasse erstellt. Im Strassenab- schnitt zwischen Chatzenruggen und der Station Sihlbrugg (km 3.100– 4.590) befinden sich bergseitige Stützmauern. Bei den Mauern handelt es sich um Schwergewichtsmauern oder Futtermauern, die aus Beton be- stehen und eine Vormauerung aus Natursteinquadern haben. Die sieben Stützmauern haben eine Länge von 46 m bis 225 m und eine Höhe von 0,95 m bis 6,9 m; die gesamte sichtbare Fläche der Mauern beträgt total 2837 m². Die Stützmauern befinden sich in einem schadhaften Zustand, was durch eine 2018 durchgeführte Überprüfung bestätigt wurde. Auf der Grundlage dieser Überprüfung wurde 2020 das nun vorliegende Mass- nahmenprojekt erarbeitet. Das Tiefbauamt sieht folgende Massnahmen vor: – Ersatz der beschädigten Steine; – Instandsetzung der schadhaften Mörtelfugen; – Instandsetzen der Mauerkronen; – Wiederherstellen der Funktionstüchtigkeit der Bauwerksentwässerung.
B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 15. Januar 2021 wie folgt veranschlagt: in Franken Bauarbeiten 1 550 000 Nebenarbeiten 26 000 Technische Arbeiten 99 000 Total 1 675 000 Sämtliche Kosten gehen vollumfänglich zulasten des Kantons. Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 1 675 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen.
In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 1 675 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 1 675 000 1 675 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Total 1 675 000 1 675 000 Den gesamten Rechnungsverkehr haben die Objekte Nrn. 295-A503 bis Horgen, Instandsetzung Stützmauern Sihltalstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2021 enthalten sowie im Konsolidierten Entwick lungs- und Finanzplan 2021–2024 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Bauausführung im Zusammenhang mit der Instandsetzung der Stützmauern Sihltalstrasse, Objekte Nrn. 295-A503 bis 295-A506, 295- A519 und 295-A520, Gemeinde Horgen, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 675 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2020)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli