Strassen, Projekt Verkehrsarme Langstrasse sowie Ankerstrasse und Kanonengasse, Zürich, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Februar 2022
158. Strassen (Zürich, Langstrasse sowie Ankerstrasse und Kanonengasse) Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 6. Septem- ber 2021 das akustische Projekt und die Strassenbauprojekte «Verkehrs- arme Langstrasse» (Bau Nr. 13 039) sowie Ankerstrasse und Kanonen- gasse (Bau Nr. 15 119), Zürich, zur Genehmigung durch den Regierungs- rat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeiten an die Bau- und Unterhaltspauschale. Die Ankerstrasse und die Kanonengasse sind im Abschnitt Stauffa- cher- bis Lagerstrasse überkommunal klassiert (regionale Verbindungs- strasse RVS 30067). Auf der Langstrasse verläuft eine regional klassierte Veloroute. Diese Verbindungen gelten als überkommunal im Sinne von § 43 StrG. Für den motorisierten Individualverkehr (MIV) weist die Lang- strasse im Abschnitt Stauffacher- bis Schöneggstrasse keine Klassie- rung auf. Die Langstrasse stellt als Verbindung zwischen der Badenerstrasse und dem Limmatplatz eine der wichtigsten Velorouten der Stadt Zürich dar. Allerdings besteht heute eine Lücke im Veloroutennetz, da die Fahrt in Richtung Badenerstrasse nicht erlaubt ist. Der entsprechende Fahr- streifen wird als elektronische Busspur mit Richtungswechselbetrieb benutzt, sodass die Busse nicht vom Rückstau betroffen sind. Auch für den MIV ist die Langstrasse zwischen Hohl- und Schöneggstrasse nur in Fahrtrichtung Lagerstrasse befahrbar. Entgegen der im Richtplan vorgesehenen Linienführung ist die Langstrasse in diese Fahrtrichtung stark vom MIV-Durchgangsverkehr geprägt. Der Verkehr in Richtung Badenerstrasse wird über die regionale Achsen Lagerstrasse/Kanonen- gasse/Ankerstrasse und Schönegg-/Feldstrasse geleitet. Gestützt auf eine Motion des Gemeinderates (GR Nr. 2007/207) sieht das vorliegende Projekt vor, den Verkehr im Langstrassenquartier neu zu organisieren und die geplante Lücke im Veloroutennetz zu schliessen. Das Strassenbauprojekt «Verkehrsarme Langstrasse» mit den neuen Verkehrsvorschriften sieht vor, auf der Langstrasse im Abschnitt Brauer- bis Dienerstrasse tagsüber ein Fahrverbot anzuordnen, wobei Velos, VBZ- Busse, Taxis und Mofas ausgenommen sind. Zur Gewährleistung der Quartiererschliessung wird die Zeitdauer des Fahrverbots in Abstimmung
mit dem bestehenden Nachtfahrverbot im umliegenden Quartier auf
Erwägungen
5.30 Uhr bis 22.00 Uhr festgelegt. In den Nachtstunden ist die Langstrasse durchgehend in beide Fahrtrichtungen befahrbar. Die Sperrung der Langstrasse ermöglicht die MIV-Lenkung gemäss den Vorgaben des Richtplans, die Aufhebung der elektronischen Busspur und die Umset- zung der regionalen Veloroute. Der Durchgangsverkehr in Fahrtrichtung Limmatplatz wird dabei über die Achsen Ankerstrasse/Kanonengasse/ Lagerstrasse im Osten und die Stauffacher-/Feld-/Schöneggstrasse im Westen verlagert. Das Vorhaben umfasst in erster Linie Massnahmen im Bereich Signali- sation und Markierung. Ergänzend wird in der Langstrasse zwischen Die- ner- und Brauerstrasse eine Fahrbahnerhöhung errichtet. Zudem wird zwischen der Stauffacher- und der Hohlstrasse das Trottoir verbreitert, und es werden Bäume gepflanzt. In der Gegenrichtung wird auf der Knotenzufahrt Lang-/Stauffacherstrasse ein Velostreifen markiert. Die bestehende Lichtsignalanlage am Knoten Hohlstrasse wird zurückgebaut und durch Trottoirüberfahrten ersetzt. Die anlässlich einer früheren Strassenlärmsanierungsmassnahme erlassene Herabsetzung der Höch- stgeschwindigkeir auf 30 km/h in der Langstrasse wurde am 18. Dezember 2015 rechtskräftig und wird mit der Umsetzung des vorliegenden Pro- jekts eingeführt. Die baulichen Massnahmen auf den überkommunalen Strassen dienen in erster Linie der Sicherstellung der Kapazität, des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit, sodass die richtplankonforme Verkehrsführung umgesetzt werden kann. So wird in der Schöneggstrasse eine separate Linksabbiegemöglichkeit in Fahrtrichtung Limmatplatz eingerichtet. In der Ankerstrasse und der Kanonengasse wird die Anzahl Strassen- parkplätze und Fussgängerstreifen verringert und am Knoten Militär- strasse wird ein separater Linksabbiegestreifen eingerichtet. Auf Höhe der Zeughausstrasse wird ein mit einer Schutzinsel ausgerüsteter Mehr- zweckstreifen als Querungshilfe für den Velo- und Fussverkehr erstellt. Bei den beiden Einmündungen der Diener- und der Zwinglistrasse in die Kanonengasse werden Trottoirüberfahrten errichtet. Gemäss der durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung führen die im Projekt vorgesehenen Verkehrsverlagerungen zu einer wahrnehm- baren Erhöhung der Lärmimmissionen. Entlang der Langstrasse und der Kanonengasse sind die Immissionsgrenzwerte bereits heute überschritten. Die baulichen Massnahmen stellen aufgrund der umfangreichen Erneue- rung eine wesentliche Änderung im Sinne von Art. 8 der Lärmschutz- Verordnung (LSV, SR 814.41) dar, und die Strasse unterliegt damit einer Sanierungspflicht gemäss Art. 18 Abs.1 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (SR 814.01). Für die vorliegenden Strassenbauprojekte
wurden gemäss Art. 13 Abs. 3 LSV sowohl Massnahmen an der Quelle als auch solche auf dem Ausbreitungsweg geprüft. Als Massnahme an der Quelle wird in der Achse Ankerstrasse/Kanonengasse die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt. Für die insgesamt elf Liegenschaften im Projektabschnitt, bei denen die Immissionsgrenz- werte überschritten werden, hat der Stadtrat Sanierungserleichterun- gen gemäss Art. 14 LSV bewilligt. Der Baubeginn ist für das Jahr 2022 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen meh- rerer Begehrensäusserungen Stellung genommen. Zum Projekt «Ver- kehrsarme Langstrasse» erfolgten die Begehrensäusserungen am 8. April 2014 (1. Begehrensäusserung), am 27. Oktober 2014 (2. Begehrensäusse- rung) und am 15. Dezember 2017 (3. Begehrensäusserung). Zum Projekt Ankerstrasse/Kanonengasse am 19. Juni 2018 (1. Begehrensäusserung) und am 10. September 2019 (2. Begehrensäusserung). Zum akustischen Projekt äusserte sich das Amt für Mobilität am 24. Januar 2018. Die Be- gehrensäusserung zu den Anpassungen des akustischen Projektes er- folgte am 26. Februar 2020. Dabei wurde das Projekt in Bezug auf die praktische Leistungsfähig- keit überprüft, da die Sperrung der Langstrasse spürbare Auswirkungen auf das überkommunale Strassennetz haben wird. Durch das Projekt wird ein grosser Anteil des Quell-, Ziel- und Durchgangsverkehrs von der Langstrasse auf die überkommunale Strassen Ankerstrasse, Kanonen- gasse und Lagerstrasse verlagert. Ein geringerer Teil verlagert sich zudem auf die überkommunale Feld- und Schöneggstrasse. Diese Verkehrslen- kung entspricht zwar dem Richtplan, allerdings muss sichergestellt wer- den, dass das überkommunale Verkehrsnetz diesen Zusatzverkehr ab- wickeln kann und keine regelmässigen Rückstaus in sensible Bereiche entstehen (z. B. Überstauen von wichtigen Knoten, Blockieren von Tras- sen des öffentlichen Verkehrs). Mit den geplanten Begleitmassnahmen kann dies sichergestellt werden. Diese umfassen neben den baulichen Mass- nahmen (Linksabbieger Schöneggstrasse und Kanonengasse, Aufhe- bung von Parkplätzen und Fussgängerstreifen in der Kanonengasse) auch ein strategisches Steuerungskonzept (Verkehrsmanagement mit Stau- raumüberwachung). Mit Schreiben vom 11. August 2017 an das Amt für Verkehr (heute Amt für Mobilität) haben sich das Tiefbauamt und die Dienstabteilung Verkehr verpflichtet, die vorgeschlagenen Massnah- men gemäss Verkehrsgutachten vom 12. Dezember 2016 umzusetzen, um die negativen Auswirkungen auf das übergeordnete Strassennetz zu minimieren. Konkret betrifft dies spezifische Steuerungsvorgaben an den Lichtsignalanlagen der Knoten Kanonengasse/Lagerstrasse, Kanonen-
gasse/Militärstrasse, Schöneggstrasse/Militärstrasse und Lagerstrasse/ Langstrasse. Zudem umfasst die Verpflichtung die Durchführung einer verkehrlichen Wirkungsanalyse, wobei die Auswirkungen der verkehrs- armen Langstrasse für den Veloverkehr, den öffentlichen Verkehr und den MIV überprüft werden. Die Erkenntnisse daraus werden mit dem Amt für Mobilität besprochen und gegebenenfalls weitergehende Massnahmen ergriffen. Im Übrigen ist vorausgesetzt, dass das Projekt Ankerstrasse/ Kanonenstrasse vor der Sperrung der Langstrasse realisiert wird. Unter diesen Voraussetzungen gelten die angebrachten Anträge als bereinigt, und somit ist das Vorhaben konform mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantons- verfassung (LS 101). Die Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG wur- den ordnungsgemäss durchgeführt und das Strassenbau- und akustische Projekt «Verkehrsarme Langstrasse» wurde vom 14. September bis 15. Ok- tober 2018 öffentlich aufgelegt. Am 19. September 2018 wurden die neuen Verkehrsvorschriften ausgeschrieben. Gegen das Strassenbauprojekt «Verkehrsarme Langstrasse» und gegen die Anordnung der Verkehrs- vorschriften gingen innerhalb der Frist fünf Einsprachen ein. Mit Stadt- ratsbeschluss Nr. 1091 vom 25. November 2020 wurde über die Einspra- chen entschieden und das Projekt festgesetzt. Der Objektkredit erfolgte mit Stadtratsbeschluss Nr. 220 vom 10. März 2021. Ebenfalls wurde der Objektkredit am 25. August 2021 mit Beschlussnummer 4271 seitens Ge- meinderat beschlossen. Alle Beschlüsse sind rechtskräftig. Einer Geneh- migung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für das akustische Projekt und die Strassenbaupro- jekte «Verkehrsarme Langstrasse» sowie Ankerstrasse und Kanonen- gasse betragen voraussichtlich Fr. 5 064 000 (einschliesslich Verwaltungs- kosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund Fr. 590 000 (ein- schliesslich Verwaltungskosten Werke) und diejenigen zulasten der Unter- haltspauschale auf rund Fr. 1 114 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 zur Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) diejenigen Beiträge festsetzen, welche die Stadt Zürich der Abrechnung über die Bau- und Unterhaltspauschale gemäss §§ 46 und 47 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das akustische Projekt und die Strassenbauprojekte «Verkehrsarme Langstrasse» (Bau Nr. 13 039) sowie Ankerstrasse und Kanonengasse (Bau Nr. 15 119) in der Stadt Zürich werden im Sinne von § 45 Abs. 3 des Stras- sengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli