Anfrage Regula Kaeser-Stöckli, Kloten, betreffend Kleinwasserkraftwerke, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 237/2010
Sitzung vom 10. November 2010
1595. Anfrage (Kleinwasserkraftwerke) Kantonsrätin Regula Kaeser-Stöckli, Kloten, hat am 23. August 2010 folgende Anfrage eingereicht: Mit der Einführung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) auf Bundesebene wurde eine wahre Lawine von Projekten für Klein- wasserkraftwerke (KWKW) losgetreten. Dieses grosse Interesse zur Herstellung von erneuerbarer Energie ist einerseits erfreulich, anderer- seits bedeuten diese Projekte Eingriffe in die Gewässersysteme und in die aquatischen Lebensräume. Energiegewinnung und Naturschutz dürfen nicht gegen einander ausgespielt werden, sondern es bedarf jeweils einer Abwägung der verschiedenen Interessen, so ist es auch im Gesetz vorgesehen. Im Kanton Zürich sollen es 18 Projekte sein, die bei Swissgrid angemeldet sind. Aber weder die Projekte, noch die genauen Standorte sind bekannt. Mehr Information und damit grössere Planungs- sicherheit wäre für alle Beteiligten und Betroffenen wichtig. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um Beant- wortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Welche Informationen hat der Regierungsrat über die Standorte der Projekte, die bei Swissgrid eingereicht worden sind?
2. Ist der Regierungsrat informiert über die Zusicherung der Förder- beiträge bei den einzelnen Projekten im Kanton Zürich?
3. Kann der Regierungsrat zusichern, dass ökologische Beeinträchtigun- gen an Gewässern durch Kleinkraftwerke hinreichend überprüft und bei der Zusicherung von Förderbeiträgen ausreichend Berücksichti- gung finden?
4. Wie werden die Umweltverbände über den Stand der Projekte infor- miert bzw. in den Prozess eingebunden?
5. Gibt es Anzeichen dafür, dass durch die schrittweise Umsetzung von Kleinwasserkraftwerksprojekten im Kanton Zürich wertvolle Lebens- räume beeinträchtigt werden oder die Restwasser- und die Sunk/ Schwall-Problematik verschärft wird?
6. Wie beurteilt der Regierungsrat eine Führungs- und Koordinations- funktion durch den Kanton, um eine gesamtheitliche Betrachtung des noch vorhandenen Potenzials der Wasserkraftnutzung in den ver- schiedenen Einzugsgebieten zu erarbeiten?
7. Wie stellt sich der Regierungsrat zu einem zwischenzeitliche Pla- nungsmoratorium für Projekte an unverbauten Gewässern, bis ge- nauere Angaben zu den Auswirkungen auf das gesamte Gewässer- system vorliegen, wie dies beispielsweise der Kanton Bern macht?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Regula Kaeser-Stöckli, Kloten, wird wie folgt beant- wortet: Zu Fragen 1 und 2: Der Regierungsrat wird nicht über die eingegangenen KEV-Gesuche informiert und hat somit auch keine Kenntnisse über die Standorte all- fälliger Projekte. Gemäss Auskunft der Swissgrid AG unterliegt bereits die Angabe über den Standort dem Datenschutz und kann nur bei nach- gewiesenem berechtigtem Interesse an Dritte weitergegeben werden. Zu Fragen 3 und 4: Bei der Zusicherung von Förderbeiträgen, über die ohne Mitwirkung des Kantons Zürich durch den Bund entschieden wird, werden ökologi- sche Gesichtspunkte nicht geprüft und Umweltverbände werden nicht mit einbezogen. Vor der Erteilung einer Konzession werden allerdings die Auswirkungen auf Natur und Umwelt eingehend geprüft (vgl. Beant- wortung der Frage 6). Zu Frage 5: Die Einführung der Förderbeiträge hat im Kanton Zürich bisher zu keinerlei feststellbaren Anzeichen einer vermehrten Beeinträchtigung von wertvollen Lebensräumen geführt. Zu Frage 6: Im Vergleich zu anderen Kantonen, wie zum Beispiel dem Kanton Bern, ist im Kanton Zürich das Potenzial für neue Kleinwasserkraftwerke sehr bescheiden. Entsprechend werden nur wenige Gesuche eingereicht. Eine flächendeckende Potenzialanalyse und eine entsprechende Koor- dination durch den Regierungsrat drängen sich daher nicht auf. Sollte die Anzahl der Gesuche zunehmen, ist eine der neuen Situation ange- passte Potenzialanalyse bezüglich Wasserkraftnutzung und Lebensraum- eignung sinnvoll. Bei der Beurteilung von Konzessionsgesuchen für neue Kleinwasser- kraftwerke misst der Kanton Zürich der ökologischen Verträglichkeit ein grosses Gewicht bei. So werden als mögliche Standorte Abschnitte in Betracht gezogen, die schon erheblich beeinträchtigt sind und wo mit einem neuen Werk eine Verbesserung herbeigeführt werden kann. Dabei
wird auch die Restwassermenge gemäss den Bedürfnissen der Wasser- organismen festgelegt. Üblicherweise sind dies bestehende, nicht fisch- gängige Abstürze, bei denen die vorhandenen Gefälle ohne lange Aus- leitungs- und Restwasserstrecken für die Energieproduktion genutzt und mit Fischaufstiegshilfen eine Verbesserung der Längsdurchgängig- keit erreicht werden können. Schwall- und Sunkbetriebe werden nicht mehr bewilligt und die Geschiebedurchgängigkeit muss gewährleistet sein. Konzessionsgesuche werden durch die betroffenen Fachstellen des Kantons geprüft und müssen allen heutigen gesetzlichen Vorgaben, ins- besondere denen des Natur- und Gewässerschutzes, Rechnung tragen. Neue Konzessionsgesuche werden unabhängig von der Zusicherung von Förderbeiträgen gemäss der demnächst vom Bund veröffentlichten Vollzugshilfe nach einem einheitlichen und nachvollziehbaren Schema auf ihre ökologische Verträglichkeit geprüft werden. Den Ansprüchen der Fische, der Wasserwirbellosen und anderer sensibler Wasserorganis- men wird dabei besondere Beachtung geschenkt. Zudem werden die Standortgemeinden ins Vernehmlassungsverfahren mit einbezogen und es erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung, was Umweltverbänden eine Mitwirkung ermöglicht. Zu Frage 7: Ein Planungsmoratorium für Kleinwasserkraftwerke sowie eine Unter- suchung der Auswirkungen auf das gesamte Gewässersystem wären un- verhältnismässig, da entsprechend der Bewilligungspraxis des Kantons Zürich und der bis heute geringen Zahl von Konzessionsgesuchen nicht mit erheblichen negativen Auswirkungen auf die Gewässersysteme zu rechnen ist.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regie- rungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi