Spital Zimmerberg, Einführung elektronische Krankenakte, Projektgenehmigung, Kostenanteil
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Februar 2010
160. Spital Zimmerberg (Einführung elektronische Krankenakte,
Erwägungen
Kostenanteil) Das Spital Zimmerberg ist Schwerpunktspital der Spitalregion Linkes Zürichseeufer. Es gehört zu den vier Spitälern, die ihre IT-Abteilungen in ein gemeinsames Unternehmen, die Logicare AG in Dübendorf, aus- gegliedert haben. Die weiteren beteiligten Akutspitäler sind die Uni- versitätsklinik Balgrist, das Spital Limmattal und das Spital GZO Wet- zikon. Ziel des Vorhabens war es, durch die Zusammenführung der Informa- tik der vier Spitäler Synergieeffekte nutzen und Effizienzsteigerungen erzielen zu können. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Logicare AG das Kapital für die zu tätigenden IT-Investitionen auf dem Finanz- markt beschafft und die Betriebs- und Kapitalfolgekosten den Spitälern über sogenannte «Service Level Agreements» (SLA) verrechnet. Diese wurden jeweils in den Globalbudget-Verhandlungen zwischen den Spi- tälern und der Gesundheitsdirektion innerhalb eines separaten Kosten- dachs berücksichtigt. Somit waren im Bereich der IT keine Staatsbei- tragsgesuche dieser Spitäler vorgesehen. Auf dieser konzeptionellen Grundlage wurde auch das Projekt zur Einführung der elektronischen Krankenakte (EKA) des Spitals Zimmer- berg mit Investitionskosten von Fr. 3 700 000 begonnen. Der Abschluss des Projekts war auf Ende 2009 geplant. Das Finanzierungssystem der Logicare AG erwies sich allerdings als nicht tragbar. In Absprache zwi- schen der Logicare AG und den vier beteiligten Kliniken wurde deshalb entschieden, IT-Projekte wieder auf konventionellem Weg über Kredi- te der Spitalträger und Beiträge des Kantons zu finanzieren. Die Logi- care AG wird für die Spitäler aber weiterhin die IT-Projekte betreuen. Das Spital Zimmerberg will nun auch das Projekt EKA auf diese Weise finanzieren und die bisherige Finanzierung rückabwickeln. Mit Schreiben vom 8. Oktober 2008 ersucht das Spital um Genehmigung eines entsprechenden Staatsbeitrags. Der Spitalträger hat dem Vorha- ben am 29. Oktober 2008 zugestimmt.
Die Ausgangslage für das Projekt stellt sich wie folgt dar: – Das bisherige Berichterstattungssystem im ärztlichen und pflege- rischen Bereich des Spitals Zimmerberg beruht auf der Software «Adjumed». – Die Software ist fehleranfällig; sie wird zudem vom Lieferanten nicht mehr weiterentwickelt. – Das System ist entsprechend aufwendig in Nutzung und Pflege. – Datenschutz und -sicherheit sind mangelhaft. – Die Ausfallsicherheit des Netzwerks ist ungenügend. Das neue System beruht auf der Software «Phoenix» der Firma Para- metrix. Dieses System wurde bereits in den Spitälern Limmattal und GZO Wetzikon eingeführt. Mit der Einführung der elektronischen Krankenakte (EKA) können die erwähnten Mängel behoben werden; es wird zudem eine deutliche Effizienzsteigerung erwartet. Alle Berei- che und Kliniken werden gleichzeitig in das System eingebunden. Ab der Inbetriebnahme des Systems stehen spitalweit folgende Funk- tionen zur Verfügung: – elektronische Patientendokumentation und damit verknüpftes Be- richtswesen – Status/Anamnese einschliesslich Diagnosen – OP-Dokumentation – Anästhesieleistungen, -protokoll – Notfalldokumentation – Codierung – Einbindung der medizinischen Geräte – Medikamentenverordnung Die elektronische Datenverwaltung im Spital setzt eine hohe Ausfall- sicherheit des Systems sowie mobile Arbeitsgeräte voraus. Entsprechend wird das Netzwerk redundant ausgestaltet und um eine drahtlose An- bindungsmöglichkeit (WLAN) ergänzt, und es werden zu den beste- henden Arbeitsplätzen mittels zusätzlicher Desktop- und Laptop-Com- puter weitere Arbeitsplätze in das System integriert. Die betriebsweite Verfügbarkeit der entsprechenden Anwendungen bedingt die Anschaf- fung zusätzlicher Software-Lizenzen. Durch die Bereitstellung sogenannter «virtueller Netzwerke» (VLAN) können unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verschiedene Benutzergruppen auf das physische Netzwerk zugreifen. So wird der In- ternetzugriff für Patientinnen und Patienten ermöglicht, und auch die Telefonie kann bei einer zukünftigen Erneuerung über das gleiche Netzwerk geführt werden.
Damit das nötige spitalinterne Wissen über das neue System geschaf- fen werden kann und für die weitere Entwicklung zur Verfügung steht, werden verschiedene Leistungen zum Aufbau der EKA von Mitarbei- tenden des Spitals übernommen. In der Kostenaufstellung werden dazu interne Kosten von Fr. 441 000 ausgewiesen. Diese Kosten sind für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen; da sie jedoch be- reits über das Globalbudget abgegolten werden, können sie im Rahmen des Investitionsvorhabens EKA nicht als staatsbeitragsberechtigt aner- kannt werden. Die Kostensituation stellt sich damit wie folgt dar: in Franken Kosten gemäss Zusammenstellung des Spitals 3 700 000 abzüglich Leistungen von spitalinternen Stellen ./. 441 000 Beitragsberechtigte Kosten 3 259 000 Das Projekt ist zum Zeitpunkt des Beschlusses weitgehend durchge- führt. Die Rückabwicklung der bisherigen Finanzierung ist vom Betrieb mit Einreichung der Schlussabrechnung nachzuweisen. Der endgültige Anteil der nicht beitragsberechtigten Kosten wird aufgrund der Schlussabrechnung ermittelt. Gemäss dem weiterhin geltenden § 40 des Gesundheitsgesetzes vom 4. November 1962 (siehe § 64 Gesundheitsgesetz vom 2. April 2007; LS 810.1) leistet der Staat Kostenanteile an die Investitionen und den Betrieb der den Bedürfnissen der Bevölkerung dienenden Kranken- häuser. Die Kostenanteile bemessen sich nach der finanziellen Leis- tungsfähigkeit der zum Einzugsgebiet des Spitals gehörenden Gemein- den in den letzten Jahren. Das nachträglich eingereichte Staatsbeitragsgesuch des Spitals Zim- merberg für die Einführung der elektronischen Krankenakte beruht auf dem Umstand, dass sich die geplante Finanzierung des Vorhabens über die Logicare AG als undurchführbar erwiesen hat. Da das Vor- haben sowohl zum damaligen Zeitpunkt wie auch heute als beitrags- berechtigt anzuerkennen ist, darf dem Spital aus der Änderung der Finanzierung des Vorhabens und der daraus folgenden nachträglichen Zusicherung des Kostenanteils kein Nachteil erwachsen. Insbesondere fällt eine Kürzung des Beitrags nach § 10 Abs. 4 des Staatsbeitragsgeset- zes (Eingehen finanzieller Verpflichtungen vor der Beitragszusiche- rung) ausser Betracht. Für die Festlegung des Kostenanteils ist zudem auf den im Zeitpunkt des Projektentscheids gültigen Staatsbeitragssatz abzustellen. Der massgebliche Finanzkraftindex für das Spital Zimmer- berg betrug zu jenem Zeitpunkt 124; bei einem diesem Finanzkraft- index entsprechenden Beitragssatz von 51% und beitragsberechtigten Kosten von Fr. 3 259 000 ergibt sich ein Kostenanteil von Fr. 1 662 090.
Gemäss IPSAS errechnen sich die Kapitalfolgekosten des Staatsbei- trags wie folgt: Staatsbeitrag Kapitalfolgekosten Kalkulatorische Zinsen Abschreibung (3,0%) (25%) Fr. Fr. Fr. Staatsbeitrag 1 662 090 24 931 415 523 Total 1 662 090 Total 440 454 Die personellen und betrieblichen Folgekosten können durch das Projekt gesenkt werden. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung des Betriebs fällt mittelfristig positiv aus und weist nach fünf Jahren einen Saldo von Fr. 677 707 auf. Die Ausgabenminderungen sind in den Beiträgen des Kantons zu berücksichtigen. Für 2010 betragen sie voraussichtlich rund Fr. 208 000, für 2011 rund Fr. 212 000. Der Kostenanteil ist eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 des Geset- zes über Controlling und Rechnungslegung (CRG; LS 611). Er geht zu- lasten des Kontos 6310.5660, Investitionsbeiträge an private Organisa- tionen ohne Erwerbszweck. Der Betrag ist im Budget 2010 eingestellt. Der gewährte Kostenanteil ist gegebenenfalls an die auf den 1. Januar 2012 in Kraft tretende Änderung der Spitalfinanzierung gemäss revi- diertem Krankenversicherungsgesetz (KVG; SR 832.10) anzupassen. Ab diesem Zeitpunkt werden die Spitalkosten über Fallpauschalen abgegolten werden, die neben Betriebs- neu auch Investitionskosten- anteile enthalten. Dies wird voraussichtlich auch eine Modifikation der kantonalen Spitalfinanzierungsbestimmungen erforderlich machen. Der Kostenanteil an das Spital Zimmerberg ist deshalb unter dem Vor- behalt zu entrichten, dass der Beitrag bei einer späteren Änderung der kantonalen Spitalfinanzierungsbestimmungen an das KVG in Revision gezogen und gegebenenfalls pro rata temporis zurückgefordert oder in ein Darlehen umgewandelt werden kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Einführung der elektronischen Krankenakte des Spitals Zimmerberg wird genehmigt.
II. An die beitragsberechtigten Kosten von Fr. 3 259 000 wird ein Kos- tenanteil von 51% bzw. Fr. 1 662 090 zugesichert. Der Kostenanteil wird unter dem Vorbehalt einer späteren Änderung der kantonalen Spital- finanzierungsbestimmungen ausgerichtet.
III. Die in der Wirtschaftlichkeitsrechnung ausgewiesene Ausgaben- minderung wird im Globalbudget des Spitals Zimmerberg berücksich- tigt. Für das Jahr 2010 betragen sie voraussichtlich rund Fr. 208 000, für
das Jahr 2011 rund Fr. 212 000. Die Rückabwicklung der bisherigen Finanzierung ist vom Betrieb mit Einreichung der Schlussabrechnung nachzuweisen.
IV. Die Ausgaben gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismit- tel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VI. Mitteilung an das Spital Zimmerberg, 8810 Horgen (E), sowie an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi