Gemeindewesen, Gemeinsame Anstalt Forstbetrieb Wehntal, interkommunale Vereinbarung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Dezember 2022
1613. Gemeindewesen (Gemeinsame Anstalt, Forstbetrieb Wehntal)
Erwägungen
1. Nach § 74 des Gemeindegesetzes (GG; LS 131.1) können Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung ihrer Aufgaben vertraglich vereinbaren, eine gemeinsame Anstalt zu errichten. Die interkommunale Vereinbarung, d. h. der Anstaltsvertrag, bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regierungsrat prüft den Anstaltsvertrag auf seine Rechtmässigkeit (§ 80 Abs. 1 GG). Die Genehmigung des Regierungsrates ist Vorausset- zung für das Inkrafttreten der Rechtsgrundlage (§ 80 Abs. 2 GG). All- fällige Mängel des Anstaltsvertrags werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Niederweningen, Oberweningen, Re- gensberg, Schleinikon und Schöfflisdorf sind übereingekommen, eine ge- meinsame Anstalt namens «Forstbetrieb Wehntal» zu gründen. Zweck der gemeinsamen Anstalt ist die Pflege der Wälder sowie die Sicher- stellung der gesetzlichen Aufgabe des kommunalen Forstdienstes. Die Stimmberechtigten der fünf Trägergemeinden haben der Gründung der gemeinsamen Anstalt bzw. dem sie begründenden «Anstaltsvertrag Forstbetrieb Wehntal» in den Urnenabstimmungen vom 25. September 2022 zugestimmt. Der Bezirksrat Dielsdorf hat bestätigt, dass gegen die Urnenabstimmungsbeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Der Anstaltsvertrag regelt insbesondere Art und Umfang der auf die gemeinsame Anstalt übertragenen Aufgaben, die Finanzierung dieser Aufgaben, die der Anstalt übertragenen Befugnisse sowie die Aufsicht der Trägergemeinden über die gemeinsame Anstalt. Damit enthält der Anstaltsvertrag alle wesentlichen Regelungsgegenstände für die Errich- tung einer gemeinsamen Anstalt zur Erfüllung der gemeinsamen Auf- gabe des Forstbetriebs. Der «Anstaltsvertrag Forstbetrieb Wehntal» tritt, wie er selbst in Art. 43 festhält, am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Bestimmungen des An- staltsvertrags geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die interkommunale Vereinbarung zwischen den Politischen Ge- meinden Niederweningen, Oberweningen, Regensberg, Schleinikon und Schöfflisdorf betreffend Gründung der Gemeinsamen Anstalt «Forst- betrieb Wehntal» wird genehmigt.
II. Mitteilung an – die Gemeindevorstände der Politischen Gemeinden – Niederweningen, Alte Stationsstrasse 19, 8166 Niederweningen, – Oberweningen, Dorfstrasse 6, 8165 Oberweningen, – Regensberg, Unterburg 32, 8158 Regensberg, – Schleinikon, Dorfstrasse 16, 8165 Schleinikon, – Schöfflisdorf, Oberdorfstrasse 2, 8165 Schöfflisdorf, – den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, – die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli