Kantonspolizei, Einführung und Betrieb eines neuen elektronischen Ordnungsbussensystems, gebundene Ausgabe, Vergabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Dezember 2022
1614. Kantonspolizei, Einführung und Betrieb eines neuen elektronischen Ordnungsbussensystems (gebundene Ausgabe und Vergabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Kantonspolizei (Kapo) betreibt eine Fachapplikation zur Ver- arbeitung von Ordnungsbussen, die von der Abraxas Informatik AG, St. Gallen, entwickelt und über die Jahre ständig den aktuellen Bedürf- nissen angepasst wurde. Pro Jahr werden rund 300 000 Fälle verarbeitet, die Bussenerträge von insgesamt rund 25 Mio. Franken einbringen. Die Softwarewartung beruht auf einer bis Ende 2022 gültigen Ausgaben- bewilligung der Sicherheitsdirektion.
B. Evaluation und Beschaffung Im Rahmen der Ersatzbeschaffung hatte sich die Kapo am Projekt eOBV-CH des Vereins Polizeitechnik und -informatik Schweiz (PTI) zusammen mit zehn weiteren Polizeikorps beteiligt. Das Ziel war die Durchführung einer gemeinsamen Ausschreibung für eine neue Fach- applikation. Im Rahmen dieser Ausschreibung sind zwei Angebote eingegangen. Aufgrund der Bewertungskriterien hatte die Abraxas In- formatik AG (Abraxas) im November 2020 den Zuschlag der PTI er- halten. Die Kosten für die Realisierung der neuen Ordnungsbussenver- waltungslösung werden gemäss Verrechnungsschlüssel der PTI anhand der Bevölkerungszahlen auf die teilnehmenden Korps verteilt (Anteil Kapo Zürich 29,4%). Zur Einführung dieser neuen Fachapplikation bei der Kapo, für deren Betrieb, die Daten- und Fallüberführung aus der bestehenden Lösung sowie allfällige spätere Softwarenanpassungen soll mit der Abraxas ein Vertrag mit einer Laufzeit von sechs Jahren (Anfang 2023 bis Ende 2028) abgeschlossen werden, der sich ohne Kündigung um je ein weiteres Jahr, bis auf eine Vertragslaufzeit von längstens acht Jahren (bis Ende 2030), verlängern kann. Für eine sechsjährige Vertragslaufzeit ergibt dies ein Auftragsvolumen von Fr. 2 459 848. Dieser Betrag kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 2 540 000 erhöhen.
C. Ausgaben und Finanzierung Für die Einführung und den Betrieb des neuen elektronischen Ord- nungsbussensystems sind folgende Ausgaben bis Ende 2028 vorgesehen: Kostenübersicht (in Franken, einschliesslich MWSt) Investitions- Erfolgs- Total für rechnung rechnung 6 Jahre (einmalige (jährliche (bis Ende Ausgaben) Aufwendungen) 2028) Projektunterstützung PTI (Kapo-Ausgaben 113 420 113 420 bewilligung vom 19. Oktober 2021) Einführung und Betrieb neues elektronisches 308 435 1 850 610 Ordnungsbussensystem (PTI Schweiz & Abraxas Informatik AG; Kapo-Bestellung vom 26. Juli 2022, unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Regierungsrat) Datacenter-Applikationsbetrieb 71 600 13 033 149 798 (Abraxas Informatik AG; Richtpreisangebot vom 13. Juli 2022) Daten- und Fallüberführung (Migration) 46 020 46 020 (Abraxas Informatik AG; Angebot vom 4. Juli 2022) Softwareanpassungen durch Abraxas 50 000 300 000 Informatik AG; Schätzung Unvorhergesehenes/Rundungen 28 960 8 532 80 152 Total 260 000 380 000 2 540 000 Die Vergaben für den Applikationsbetrieb (Fr. 149 798), die Daten- und Fallüberführung (Fr. 46 020) sowie allfällige Softwareanpassungen (Fr. 300 000) fallen gestützt auf § 34 der Finanzcontrollingverordnung (FCV, LS 611.2) in Verbindung mit § 39 lit. a FCV in die Kompetenz der Sicherheitsdirektion. Sämtliche Ausgaben sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebe- nen Aufgaben (u. a. aus Polizeigesetz [LS 550.1]) zwingend erforderlich und dienen namentlich der Beschaffung und Erneuerung der für die Verwaltungstätigkeit erforderlichen sachlichen Mittel. Sie gelten des- halb als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Die Beträge werden der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, belastet.
Die einmaligen Ausgaben, u. a. für die Vorbereitungen des Datacenter- Applikationsbetriebs sowie die Daten- und Fallüberführung, betragen Fr. 260 000 und werden der Investitionsrechnung belastet. Von diesem Betrag wurden der Rechnung 2019 Fr. 36 991 und der Rechnung 2022 Fr. 76 429 belastet. Der Restbetrag von Fr. 146 580 ist im Budgetentwurf 2023 enthalten. Die Betriebskosten für das eOBV betragen jährlich Fr. 380 000 bzw. für die sechsjährige Mindestvertragslaufzeit insgesamt Fr. 2 280 000 und werden der Erfolgsrechnung belastet. Die anteilmässigen Beträge sind im Budgetentwurf 2023 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2023–2026 eingestellt. Die Beträge ab Planjahr 2027 (jährlich Fr. 380 000) werden im KEF einzustellen sein. Die Kapitalfolgeaufwendungen für eine voraussichtliche Nutzungs- dauer von sechs Jahren betragen jährlich rund Fr. 44 400, davon rund Fr. 43 400 für Abschreibungen und rund Fr. 1000 für Zinsen. Es fallen keine weiteren Folgeaufwendungen an. Mit der Ausgabenbewilligung der Kapo vom 19. Oktober 2021 wurden für die Vorbereitung und Durchführung der Submission einmalige ge- bundene Ausgaben von insgesamt Fr. 113 420 bewilligt. Diese Ausgaben- bewilligung ist Teil der zu bewilligenden einmaligen Gesamtausgabe von Fr. 260 000 und ist somit aufzuheben. Das Vorhaben wurde mit dem Amt für Informatik und dem Gremium Operative Informatiksteuerung (OIS) abgestimmt (u. a. anlässlich der OIS-Sitzung vom 15. September 2022). Es gab keine Einwände. Das Pro- jektcontrolling wird durch die Abteilung Informatik der Kantonspolizei sichergestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Einführung und den Betrieb eines neuen elektronischen Ordnungsbussensystems wird eine gebundene Ausgabe für eine sechs- jährige Mindestvertragslaufzeit von insgesamt Fr. 2 540 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, bewilligt. Davon gehen Fr. 2 280 000 zulasten der Erfolgsrechnung und Fr. 260 000 zulasten der Investitionsrechnung.
II. Die Kantonspolizei wird ermächtigt, die Verträge mit der Abraxas Informatik AG, St. Gallen, gemäss Abschnitt B der Erwägungen abzu- schliessen.
III. Die Ausgabenbewilligung der Kantonspolizei vom 19. Oktober 2021 für die Vorbereitung und Durchführung der Submission wird auf- gehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli