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Gemeindewesen, Zweckverband Friedhof Bassersdorf-Nürensdorf, neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. November 2010

1627. Gemeindewesen (Zweckverband Friedhof Bassersdorf-Nürensdorf)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatu- ten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Bassersdorf und Nürensdorf bilden unter der Bezeichnung Zweckverband Friedhof Bassersdorf-Nürens- dorf seit 1956 einen Zweckverband (RRB Nr. 3577/1956), dem die Führung des gemeinsamen Friedhofs in Bassersdorf übertragen ist. Die Kantonsverfassung verlangt, dass den Stimmberechtigen das Initia- tiv- und Referendumsrecht im gesamten Verbandsgebiet zusteht (Art. 93 KV). Die Verbandsgemeinden sind deshalb übereingekommen, die Zweckverbandsstatuten einer Totalrevision zu unterziehen. Die Stimm- berechtigten der beiden Verbandsgemeinden haben am 23. März und 16. Juni 2010 den neuen Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Bülach hat bestätigt, dass gegen die Gemeindeversammlungsbeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Aus- gestaltung der Zweckverbandsstatuten, insbesondere die Einführung des Initiativrechts und des obligatorischen Finanzreferendums im Ver- bandsgebiet. Im Weiteren werden der Zweck neu umschrieben sowie die Verbandsorgane und deren Finanzbefugnisse neu geordnet. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Gesundheitsdirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands Friedhof Bassersdorf-Nürensdorf werden genehmigt.

II. Mitteilung an die Friedhofkommission des Zweckverbands Fried- hof Bassersdorf-Nürensdorf, Gemeinderatskanzlei Bassersdorf, Karl- Hügin-Platz, Postfach, 8303 Bassersdorf, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Bassersdorf, Karl-Hügin-Platz, Postfach, 8303 Bassersdorf, und Nürensdorf, Kanzleistrasse 2, Postfach, 8309 Nürensdorf, an den Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, sowie an die Gesund- heitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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