Lexipedia

Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2010 - 2015 (Kulturbotschaft), Schreiben an das EDI

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. November 2010

1636. Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012–2015

Erwägungen

(Kulturbotschaft; Anhörung) Am 11. Dezember 2009 haben die eidgenössischen Räte das Bundes- gesetz über die Kulturförderung (Kulturförderungsgesetz; KFG) verab- schiedet. Gemäss KFG erfolgt die finanzielle Steuerung der Kulturför- derung des Bundes in Zukunft über eine jeweils vierjährige Botschaft (Kulturbotschaft). Die erste Kulturbotschaft gilt für 2012–2015. Sie nennt die Förderbereiche der Kulturinstitutionen des Bundes (Bundesamt für Kultur, Stiftung Pro Helvetia, Schweizerische Nationalbibliothek, Schweizerisches Nationalmuseum), die Herausforderungen, Ziele, Mass- nahmen sowie die benötigten Finanzmittel für die Kreditperiode 2012– 2015. In dieser systematischen Gesamtschau wird die Kulturförderung des Bundes erstmals als eigenständiges Politikfeld fassbar.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern (Zustell- adresse: Bundesamt für Kultur, Daniel Zimmermann, Hallwylstrasse 15, 3003 Bern): Mit Schreiben vom 25. August 2010 haben Sie uns aufgefordert, zur Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012–2015 Stellung zu nehmen. Wir äussern uns dazu wie folgt:

1. Allgemeines Mit der Kulturbotschaft wird der Bundesrat der Bundesversammlung erstmals eine Vorlage zur Finanzierung der Kulturförderungspolitik des Bundes in einer Gesamtsicht unterbreiten. Dadurch wird Art. 27 des neuen Bundesgesetzes über die Kulturförderung (KFG) vom 11. De- zember 2009 umgesetzt. Dieses Gesetz soll auf 1. Januar 2012 in Kraft treten (vgl. Anhörungsentwurf, S. 26). Der Zeitplan des Bundes ermög- licht einen nahtlosen Anschluss an den bisherigen, vierjährigen Finan- zierungszyklus für die Stiftung Pro Helvetia (vgl. Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2007 über die Finanzierung der Tätigkeiten der Stiftung Pro Helvetia in den Jahren 2008–2011; BBl 2008 S. 167). Die Kulturbot-

schaft ist somit auch eine Grundlage für eine planbare und verlässliche Beitrags- und Förderpolitik im Bereich Heimatschutz und Denkmal- pflege. Der Kulturbotschaft lässt sich entnehmen, dass der finanzielle Ge- samtrahmen für die Kulturförderungstätigkeit des Bundes im Zeitraum 2012–2015 im Vergleich zu den Vorjahren praktisch unverändert blei- ben soll. Wir haben Verständnis dafür, dass der Bund in diesem Zeit- raum seine Kulturförderungsausgaben in Anbetracht der angespannten Finanzlage nicht zu erhöhen gedenkt. Gleichzeitig ist aber daran zu erinnern, dass verschiedene Kulturbereiche des Bundes, so auch die Finanzierung von Pro Helvetia, in den letzten Jahren Kürzungen hin- nehmen mussten. Ein weiterer Abbau bei den Bundesmitteln für die Kulturförderung wäre sachpolitisch verfehlt. Weiter hat der Bund dafür Sorge zu tragen, dass die Aussage auf S. 91 des Anhörungsentwurfs, wo- nach die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf die Kantone habe, auch wirklich zutrifft. Dies ist noch nicht gewährleistet (vgl. na- mentlich nachfolgend Ziff. 3b). Es wird begrüsst, dass der Anhörungsentwurf zur Kulturbotschaft eine breite Auslegeordnung der geplanten Aktivitäten im Zeitraum 2012–2015 enthält. Der Entwurf ist klar strukturiert und enthält auf- schlussreiche Angaben zu den geplanten Zielen und Massnahmen der Kulturförderungspolitik des Bundes in diesem Zeitraum (vgl. die ergän- zende Bemerkung nachfolgend Ziff. 4d). Die Kulturbotschaft hat die Funktion eines Steuerungsinstruments des Bundes (Art. 27 Abs. 1 KFG; Anhörungsentwurf S. 22). Der Stellen- wert der Kulturbotschaft wird jedoch zu stark vermindert, wenn den darin enthaltenen Angaben zu Zielen und Massnahmen die Verbind- lichkeit in allgemeiner Weise abgesprochen wird (so Anhörungsentwurf S. 26). Die Kantone müssen darauf vertrauen können, dass sich die recht- lichen Ausführungsinstrumente auf Verordnungsstufe im Rahmen der Grundlinien der Kulturbotschaft bewegen. Nur unter dieser Bedingung lässt es sich verantworten, dass diese Instrumente im Zeitpunkt der An- hörung noch nicht im Entwurf vorliegen (vgl. Anhörungsentwurf S. 26). Die Kulturbotschaft sollte entsprechende Zusicherungen enthalten.

2. Festlegung der Schwerpunkte der Kulturförderungspolitik des Bundes Gemäss Art. 5 Abs. 1 KFG nimmt der Bund bei der Festlegung seiner kulturpolitischen Schwerpunkte Rücksicht auf die Kulturpolitik der Kantone, Städte und Gemeinden und arbeitet soweit erforderlich mit ihnen zusammen. Dies verpflichtet die Bundesbehörden zu einer früh- zeitigen Information der Kantone und Städte und zu deren Einbezug im

Vorfeld der Erarbeitung der Kulturbotschaft. Zusätzlich ist gestützt auf Art. 27 Abs. 2 KFG eine formelle Anhörung zur Kulturbotschaft durch- zuführen. Im Rahmen der Kulturbotschaft hat der Bund Rechenschaft darüber abzulegen, dass die beabsichtigten Schwerpunkte bzw. För- derungsmassnahmen im Sinne der Subsidiarität mit den Kantonen abgestimmt sind. In diesem Sinne wollte der Bundesgesetzgeber die Bundesorgane zur Zusammenarbeit insbesondere mit den Kantonen verpflichten (vgl. die bundesrätliche Botschaft vom 8. Juni 2007 zum Entwurf des Kulturförderungsgesetzes, BBl 2007 S. 4828 und S. 4830). Die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in der Kulturförderung war ein wichtiges Anliegen des Kantons Zürich in der Vernehmlassung zur Gesetzesvorlage. Leider sind die dargelegten Koordinationsgrundsätze bei der Erar- beitung des Anhörungsentwurfs zur ersten Kulturbotschaft nicht zum Tragen gekommen. Stattdessen begnügt sich der Anhörungsentwurf mit einem allgemeinen Bekenntnis zum kooperativen Kulturföderalismus (S. 19). Die zuständigen Bundesstellen haben die Schwerpunkte des An- hörungsentwurfs praktisch im Alleingang festgelegt. Die Kantone sind gezwungen, ihre Anliegen an die Festlegung der Bundesschwerpunkte im Rahmen der Anhörung einzubringen. Dies entspricht nicht Sinn und Zweck von Art. 5 Abs. 1 KFG. Hier besteht ein grosser Nachholbedarf bei der Vorlage aus Sicht des Kantons. Deshalb ist zu fordern, dass in der Ausführungsverordnung des Bundesrats zum Kulturförderungs- gesetz verbindliche Bestimmungen zum frühzeitigen Einbezug der Kan- tone verankert werden. Zudem verweisen wir auf unsere Begehren zur Ausgestaltung der aktuellen Bundesschwerpunkte (nachfolgend Ziff. 3).

3. Kantonale Haltung zum Inhalt der Bundesschwerpunkte a) Der Bund sollte vorrangig seiner finanziellen Verantwortung in den Bereichen nachkommen, in denen er Hauptträger der Kulturförde- rung ist, so bei der Filmförderung, bei den bundeseigenen Kulturinsti- tutionen und bei der Förderung der kulturellen Präsenz im Ausland. Zu Recht wird der Bereich Filmförderung auf S. 41 des Anhörungsentwurfs als Schwerpunkt des Bundes bezeichnet. Vom Bund ist dafür zu sorgen, dass diese Bereiche ausreichend finanziert sind. Zu den Bundesauf- gaben gehört auch die Subventionierung der nationalen Dachorgani- sationen im Kultursektor. Die auf S. 51 des Anhörungsentwurfs ange- sprochene Bereinigung bei der Subventionierung der Kulturverbände darf insgesamt nicht zu einem Abbau führen. b) Die Kantone und Städte müssen bei Kulturinstitutionen, die sie wiederkehrend gemeinsam mit dem Bund subventionieren, auf eine langfristige Mitfinanzierung des Bundes zählen können. Dies betrifft

namentlich die Schweizerische Stiftung für Fotografie und das Tech- norama Winterthur (Anhörungsentwurf S. 35). Hier lässt sich weder ein rascher noch ein erheblicher Mittelabbau des Bundes verantworten. Folglich ist es unverhältnismässig, wenn im Anhörungsentwurf auf S. 37 f., ohne nähere Konkretisierung, eine Mittelkürzung von 1,5 Mio. Franken bei einem Ausgangsbetrag von insgesamt 8,2 Mio. Franken in diesem Bereich in Aussicht gestellt wird. Dieses Vorgehen setzt den Kanton unnötig unter Druck, finanzielle Subventionskürzungen des Bundes bei diesen Instituten kompensieren zu müssen. Im Gegenteil verlangen wir vom Bund, dass die entsprechenden Bundessubventio- nen während der kommenden Vierjahresperiode mindestens stabil blei- ben (dazu nachfolgend Ziff. 4c). Das Technorama Winterthur ist bisher vom Staatssekretariat für Bil- dung und Forschung (SBF) subventioniert worden. Es wird befürchtet, dass das Technorama ohne zusätzliche Betriebsbeiträge durch den Bund nicht in der Lage sein wird, sein Leistungsangebot, namentlich das Jugendlabor, auszubauen. Eine Erweiterung des Jugendlabors ist aufgrund der grossen Nachfrage von Schulen und Lehrkräften ausge- wiesen. Das Profil des Technoramas Winterthur liegt in der naturwissen- schaftlichen Forschung und Nachwuchsförderung. Die Kriterien des BAK zur Unterstützung von «Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter» passen nicht auf das Technorama. Wir würden es deshalb be- grüssen, wenn das Technorama als dritte Ausnahme (neben dem Inter- nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum und der militärhisto- rischen Sammlung) nicht ins BAK übergeführt, sondern im SBF ver- bleiben würde. Andernfalls müssten die Unterstützungskriterien beim BAK geändert werden. Bei der Erarbeitung der Förderungskriterien und Förderinstrumente des Bundes müssten die Städte und Kantone einbezogen werden. Einen Sonderfall stellt das bundeseigene Museum Oskar Reinhart «Am Römerholz» dar, das laut Kulturbotschaft von Personalsparmass- nahmen betroffen sein wird. Das Römerholz ist ein Flaggschiff im Winterthurer Kulturbetrieb. Einen Leistungsabbau lehnen wir auch hier ab. c) Das Subsidiaritätsprinzip gebietet es, dass Kulturförderungspro- gramme des Bundes in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu planen und in einer langfristigen Perspektive umzusetzen sind. Ein gelungenes Beispiel für diese Art von Zusammenarbeit ist das bestehende Pro- gramm «Réseau Danse Suisse» mit den Bestandteilen Reso, Danse suisse und der ständigen Konferenz Tanz (SKT). Das Programm wird erwähnt auf S. 74 des Anhörungsentwurfs. Wenn es dort in unverbind- licher Weise heisst, das Projekt werde von Pro Helvetia aus weiter-

geführt, so wird dieses längerfristig angelegte Projekt vom Bund wenig sachgerecht zurückgestuft. Angezeigt wäre vielmehr, dass dieses Pro- gramm fortgeführt und vom Bund zu einem Schwerpunkt der kommen- den Vierjahresperiode erklärt wird. d) Dem Bestreben der Bundesstellen, einseitig weitere Impulspro- gramme im Kulturförderungsbereich einzuteilen bzw. neue Schwer- punkte zu setzen, stehen wir kritisch gegenüber. Ein derartiges Vor- gehen nimmt keine gebührende Rücksicht auf die Kulturpolitik der Kantone und den Subsidiaritätsgedanken. Das erwähnte Zusammen- arbeitsmodell im Bereich der Tanzförderung lässt sich auch nicht unbe- sehen auf weitere Bereiche übertragen. So stellt der Anhörungsentwurf neue thematische Schwerpunkte (sogenannte transversale Themen; S. 24 f.) vor. Weiter enthält der Entwurf ein Bekenntnis zu einem neuen Modell der erfolgsabhängigen Buch- und Literaturförderung (S. 65; «succès livre et littérature»). Diese Programme und Massnahmen sind jedoch weder durch den Bund ausfinanziert, noch wurden sie mit den Kantonen abgesprochen. Sie sind auch nicht reif für eine gemeinsam getragene Förderungspolitik. e) Zusätzlich ist es uns ein Anliegen, dass der Bund bereits in der Vierjahresperiode 2012–2015 substanzielle Mittel dafür einsetzt, um Beiträge an Versicherungsprämien für Leihgaben (Art. 10 KFG) zu ge- währen. Hierbei handelt es sich um ein dringendes und berechtigtes An- liegen der Museen, weshalb es auch Eingang in den Gesetzestext gefun- den hat. Dennoch wird auf S. 36 f. des Anhörungsentwurfs beabsichtigt, einstweilen auf dieses Förderinstrument zu verzichten. Stattdessen wäre es sachgerecht, wenn diese Aufgabe zu einem neuen Schwerpunkt des Bundes erklärt wird. Sofern dies ausgabenneutral geschehen muss, können dafür die Bundesmittel der unter Ziff. 3d abgelehnten, anderen neuen Schwerpunkte eingesetzt werden.

4. Ergänzende Bemerkungen a) Heimatschutz und Denkmalpflege: Der Heimatschutz und die Denkmalpflege bilden Teil eines Bereiches, der sich mit dem Begriff Baukultur umschreiben lässt. Baukultur umfasst auch Raumplanung und zeitgenössische Architektur. In diesen beiden Disziplinen werden schützenswerte Ortsbilder und Denkmäler für die Zukunft geschaffen. Vor diesem Hintergrund wäre es sinnvoll, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Raumentwicklung und dem Bundesamt für Wohnungs- wesen sowie allenfalls weiteren Fachstellen des Bundes eine schweizeri- sche Baukulturpolitik zu definieren. Der Abschnitt Fakten, Hintergrün- de, Herausforderungen ist mit den anstehenden Herausforderungen im Bereich des Ortsbildschutzes zu ergänzen (vgl. Anhörungsentwurf

S. 28). Die Ausführungen zur Denkmalpflege sind unseres Erachtens treffend ausgefallen, insbesondere bezüglich des Bedarfs an Mitteln und des drohenden Substanzverlustes. Allerdings werden die Erkennt- nisse bei der Bestimmung der Massnahmen und bei der Bereitstellung der finanziellen Mittel aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht berücksichtigt. Die später auf Seite 33 des Anhörungsentwurfs budge- tierten Mittel sind unzureichend. Der Bund hat in den vergangenen Jahrzehnten beachtliche Mittel in die Erstellung des Inventares schüt- zenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS) investiert. Der gegenwärtige Trend zur Verdichtung des Siedlungsgebietes bewirkt einen hohen Druck auf historische Zentren. Dieser Druck gefährdet die Erhaltung wertvoller Ortsbilder und erzeugt ungeplante archäologische Not- grabungen. Umso wichtiger sind nachgeführte und gut verständliche ISOS-Grundlagen für alle an den Planungsprozessen Beteiligten. Der Abschnitt ist entsprechend zu ergänzen. Die als Ziel formulierte Er- haltung schützenswerter Objekte als Kernaufgabe und die Bestätigung der Verbundaufgabe gemäss NFA sind richtig. Die vorgesehenen finan- ziellen Mittel für die Erreichung dieses Zieles werden jedoch nicht ausreichen. Ein Engagement des Bundes im Bereich der Weiterbildung ist ins- besondere im Bereich des Handwerkes wichtig und notwendig, da Bau- denkmäler nur nach den Regeln der Kunst erhalten werden können, wenn dazu gut ausgebildete Handwerkerinnen und Handwerker ver- fügbar sind. Bei den Organisationen gehen wir davon aus, dass die Aufzählung mit den drei Vereinen NIKE, SHS und ICOMOS Schweiz nicht ab- schliessend ist. Neue Projekte und Trägerschaften, namentlich im Be- reich der Sensibilisierungs- und Öffentlichkeitsarbeit, dürfen nicht über die ganze neue Programmperiode von möglichen Beiträgen aus- geschlossen werden (vgl. Anhörungsentwurf S. 31). Die Georeferen- zierung des ISOS findet unsere ausdrückliche Unterstützung. Bis zur Bereitstellung der Daten sollten als Sofortmassnahme die vorhandenen Inventaraufnahmen im Internet frei zugänglich gemacht werden (vgl. Anhörungsentwurf S. 32). In den vergangenen Jahren ist der Eindruck entstanden, der Bundes- rat wolle sich aus der Verbundaufgabe von Heimatschutz und Denk- malpflege verabschieden. Nachdem die Bundesmittel der Jahre 1993– 2004 von durchschnittlich 38 Mio. Franken pro Jahr für die Periode 2008–2011 auf durchschnittlich knapp 21 Mio. Franken pro Jahr ver- anschlagt wurden, sprachen sich National- und Ständerat in den Bud- getdebatten 2007, 2008, 2009 und 2010 für eine Korrektur auf 30 Mio. Franken pro Jahr aus. Entgegen dem Willen des Parlamentes sollen ge-

mäss dem Entwurf zur Kulturbotschaft die dringend notwendigen Bei- träge für 2012 bis 2015 erneut gekürzt werden. Für Finanzhilfen an die Kantone verbleiben gemäss Entwurf 16 Mio. Franken. Da jedoch jedes Jahr rund 8 Mio. Franken für wenige, sehr anspruchsvolle Objekte (z. B. Berner Münster, Kloster St. Johann in Müstair) aufgewendet werden müssen, entfallen gerade noch etwa 8 Mio. Franken für Denkmalpflege und Archäologie in 26 Kantonen im Rahmen der Verbundaufgabe. Das steht in keinem Verhältnis zu den Aufwendungen der Kantone im Umfang von insgesamt etwa 100 Mio. Franken alleine für die Denkmal- pflege. Mit diesen finanziellen Vorgaben ist die Erfüllung der Verbund- aufgabe durch den Bund ernsthaft infrage gestellt. Die verbleibenden Finanzhilfen an die Kantone reichen bei Weitem nicht aus, um an die Denkmäler von nationaler Bedeutung den gesetzlich vorgesehenen Beitrag zu leisten. Der Unterhalt der Denkmäler von kantonaler und lokaler Bedeutung würde vollumfänglich den Kantonen und Gemein- den anheimgestellt. Dieser Austrocknung eines wichtigen Kulturberei- ches ist entschieden entgegenzutreten. Sie wären mit unwiederbring- lichen Schäden an hochrangigen Schutzobjekten verbunden. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass ein bedeutender Anteil der Bundesmittel für Heimatschutz und Denkmalpflege aus den zweckgebundenen Mitteln des Strassenfonds stammen. Diese Mittel wurden ebenfalls laufend ver- mindert, obschon die jährliche Dotierung des Strassenfonds zwischen 1990 und 2010 von 3 Mrd. Franken auf mehr als 5 Mrd. Franken ange- wachsen ist und gleichzeitig der Bestand an Denkmälern ebenfalls zu- genommen hat. Die budgetierten Mittel für die Finanzhilfen an die Kantone sind auf mindestens 30 Mio. Franken pro Jahr anzuheben. b) Film: Die Wirkungskraft und die Nachhaltigkeit der Schweizer Filmförderung hängt wesentlich davon ab, dass der Bund in diesem Bereich keine finanziellen Abstriche vornimmt (vgl. vorne Ziff. 3a). Hingegen ist es höchst fraglich, ob die Umrüstung einzelner Kinosäle auf digitale Projektionstechniken den Einsatz von Bundesmitteln recht- fertigt. Diese technischen Massnahmen müssen von der Kinobranche, allenfalls unter Mithilfe der lokalen Förderstellen, finanziert werden. Erst recht fragwürdig erscheint es, dass der Bund eine Subventionie- rung der Umrüstung von Kinosälen zulasten des Filmförderungskredits plant (Anhörungsentwurf S. 46). Der Bund sollte seine Kräfte in der Filmförderung auf die Filmproduktion konzentrieren. Als Beispiel hierzu mögen die Internationalen Kurzfilmtage dienen, die bisher auf Gesuch hin durch den Bund unterstützt werden. Der Bei- trag des Bundes betrug bis 2006 Fr. 70 000. Dieser Beitrag ist für 2008, 2009 und 2010 auf Fr. 50 000 gekürzt worden. Das Festival wird – wenn überhaupt – 2012–2015 aus dem Kredit, der für den Bereich «Film-

kultur» reserviert ist, unterstützt werden. In der Übersicht über die Bei- träge des Bundes stehen für die Filmkultur (u. a. Förderung der Festi- vals) ab 2013 gegenüber 2012 2,4 Mio. Franken weniger zur Verfügung. Wünschenswert wäre zudem im Bereich Film eine engere Zusam- menarbeit zwischen der Zürcher Hochschule der Künste und dem Bun- desamt für Kultur. c) Preise und Auszeichnungen: Es obliegt dem Bund, darüber zu ent- scheiden, wie er seine Auszeichnungspolitik gestalten will. Dennoch wird darauf hingewiesen, dass ein Ausbau bei den Bundesauszeichnun- gen zurückhaltend und mit Augenmass vorgenommen werden sollte. Spätere Rückschritte dürften hier erfahrungsgemäss besonders schwer- fallen. Ein dringendes Bedürfnis im Kultursektor nach jährlichen Preis- vergabungen durch den Bund in allen Sparten ist denn auch nicht er- sichtlich. Ohnehin ist das Prestige einer Auszeichnung tendenziell eher grösser, wenn sie in grösseren zeitlichen Abständen vergeben wird. Jedenfalls ist ein Bundeskredit für Auszeichnungen in den Bereichen der bildenden Künste, der Literatur und des Tanzes mit über 1 Mio. Franken pro Jahr ab 2012 (Anhörungsentwurf S. 50) bereits reichlich dotiert. Die geplante Aufstockung dieses Teilkredits um weitere 1,5 Mio. Franken ab 2014 für Preise in den Sparten Theater und Musik geht sehr weit. Die Aufstockung kann umso weniger befürwortet werden, als diese zulasten der wiederkehrenden Bundessubventionen an Kulturin- stitutionen gehen soll (vgl. vorne Ziff. 3b). d) Pro Helvetia: Im Vergleich mit den früheren Botschaften des Bun- desrats zur Finanzierung der Stiftung Pro Helvetia fällt auf, dass der Abschnitt des Anhörungsentwurfs zur geplanten Tätigkeit der Kultur- stiftung in der kommenden Vierjahresperiode sehr kurz und allgemein gehalten ist (vgl. S. 72–77). Aus kantonaler Sicht ist es wünschenswert, dass die Ausführungen in der Kulturbotschaft in dieser Hinsicht einen höheren Genauigkeitsgrad und dadurch auch mehr inhaltliche Verbind- lichkeit erhalten. Dies gilt namentlich im Hinblick auf die spätere Fest- legung der strategischen Ziele des Bundesrates an Pro Helvetia gemäss Art. 45 KFG. Die Konturen dieser Zielsetzungen sollten aus der Kultur- botschaft abgelesen werden können. In dieser Hinsicht besteht beim Anhörungsentwurf noch Optimierungsbedarf. Im Übrigen erachten wir die geplante Amtszeitbeschränkung von zehn Jahren für Kader der Geschäftsstelle Pro Helvetia (Anhörungsentwurf S. 77) als fragwürdig. Dadurch wird die Stiftung gerade im Quervergleich zum Bundesamt für Kultur, bei dem keine derartige Amtszeitbeschränkung in Aussicht ge- stellt ist, unnötig geschwächt. e) Kulturstatistik: Wir begrüssen es, wenn der Bund in Umsetzung von Art. 30 KFG die Vorarbeiten für eine regelmässige, nationale Statis- tik über die Subventionen der öffentlichen Hand vorantreibt. Wir sind

auch einverstanden mit der Ausrichtung dieser Statistik auf interna- tionale Standards (Anhörungsentwurf S. 27). Aufgrund der födera- listischen Vielfalt bei der Kulturförderung ist es jedoch wichtig, dass namentlich die Kantone frühzeitig an den Vorbereitungsarbeiten für diese Kulturstatistik beteiligt werden. Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass sonst das in der Schweiz zusammengetragene Zahlenmate- rial nicht genügend aussagekräftig ist. Der Bund ist daher in der Ver- nehmlassung dazu einzuladen, die zuständigen Stellen der Kantone frühzeitig in den Entwicklungsprozess für diese Statistik einzubeziehen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2010 - 2015 (Kulturbotschaft), Schreiben an das EDI | Lexipedia | Lexipedia