Dringliche Anfrage Hans Egli, Steinmaur, Ursina Egli, Stäfa, und Gerhard Fischer, Bäretswil, betreffend Arbeitslosenprogramme von Sozialfirmen, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 47/2012
Sitzung vom 29. Februar 2012
164. Dringliche Anfrage (Arbeitslosenprogramme von Sozialfirmen) Kantonsrat Hans Egli, Steinmaur, Kantonsrätin Ursina Egli, Stäfa, und Kantonsrat Gerhard Fischer, Bäretswil, haben am 30. Januar 2012 folgende dringliche Anfrage eingereicht: Gemäss Bericht des Tages-Anzeigers vom 23. Dezember 2011 trennt sich der Kanton von der Zürcher Bauteilbörse, einem erfolgreichen Arbeitslosenprogramm. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Be- antwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Mit wie vielen Non-Profit-Unternehmen, die Beschäftigungspro- gramme anbieten, arbeitet das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) aktuell zusammen? Und wie viele Arbeitslose besuchen ein Arbeits- losenprogramm pro Jahr?
2. Gibt es andere Firmenstrukturen (nicht Non-profit-Branche) die eben- falls Arbeitslosenprogramme anbieten? Falls ja, wie viele Firmen sind das, und wie viele Arbeitslose besuchen diese Programme?
3. Stimmt die Aussage, dass das AWA die anzahlmässige Zusammen- arbeit mit Beschäftigungsprogrammanbietern reduzieren will? Und falls ja, wieso und um wie viele?
4. Die Sozialfirma Bauteilbörse hat eine hohe Integrationsquote (neuer Job) von 52%. Was ist die durchschnittliche Integrationsquote der anderen Arbeitslosenprogrammanbieter in %?
5. Für 2012 sind die Wirtschaftsaussichten wieder düsterer. Was ist die Strategie des AWA, um für die höhere Anzahl von Arbeitslosen ein Beschäftigungsprogramm anzubieten? Wie gedenkt das AWA die durch die Schliessung der Bauteilbörse wegfallenden Angebote für Arbeitslose zu ersetzen?
6. Auf welchen konkreten Umständen basieren die vom AWA er- hobenen Missbrauchsvorwürfe gegen die Bauteilbörse? In welchem Zusammenhang steht die Aufgabe der Filiale der Bauteilbörse in Winterthur 2007 mit dem Entscheid, die Leistungsvereinbarung mit der Bauteilbörse aufzuheben?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Hans Egli, Steinmaur, Ursina Egli, Stäfa, und Gerhard Fischer, Bäretswil, wird wie folgt beantwortet: Beschäftigungsmassnahmen im Sinne der Bundesgesetzgebung über die Arbeitslosenversicherung sowie des kantonalen Einführungsrechtes dazu sind arbeitsmarktliche Massnahmen, die sowohl dem Erwerb von Berufspraxis als auch dem Aufbau von fachlichen und sozialen Kom- petenzen dienen und dadurch die Wiedereingliederung von Versicher- ten in den ersten Arbeitsmarkt fördern. Sie umfassen im Wesentlichen Motivationssemester für jugendliche Versicherte, die nach der obliga- torischen Schulzeit einen Ausbildungsplatz suchen, Programme zur vorübergehenden Beschäftigung (PvB) für erwachsene Stellensuchen- de und Berufspraktika. Der Verein Bauteilbörse hat ein PvB ange- boten. Zu Frage 1: Der Kanton arbeitete 2010 und 2011 mit 16 Anbietern von PvB zusammen. Zusätzlich standen 2010 und 2011 elf bzw. zwölf nationale PvB zur Verfügung. Der Kanton hat die Möglichkeit, Teilnehmende entweder in kantonale oder in nationale PvB zuzuweisen. Diese werden für das ganze Land durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) organisiert. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Anzahl PvB und die Teilnehmenden in den letzten beiden Jahren. Jahr Kantonale PvB Nationale PvB Anbietende Teilnehmende Anbietende Teilnehmende 2010 16 2520 11 573 2011 16 1625 12 483
Zu Frage 2: Gemäss Art. 64a Abs. 1 Bst. a des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (SR 837.0) gelten namentlich als vorübergehende Beschäftigung die Programme öffentlicher oder privater, nicht gewinnorientierter Ins- titutionen; solche Programme dürfen die Privatwirtschaft nicht unmittel- bar konkurrenzieren. Entsprechend gibt es im Kanton keine anderen Organisationen, die PvB anbieten.
Zu Frage 3: Die PvB im Kanton sollen in erster Linie arbeitsmarktnah sein und eine gezielte und individuelle Förderung ermöglichen. Die weiteren Rahmenbedingungen für PvB werden in der öffentlichen Ausschrei- bung festgelegt, die dieses Jahr erneut durchgeführt wird. Derzeit besteht keine Absicht, die Anzahl Anbietende von PvB zu verringern. Zu Frage 4: Ein summarischer Vergleich der Integrationsquoten der PvB ist frag- würdig, da die Anbietenden ihre Programme auf Stellensuchende un- terschiedlicher Qualifikationsniveaus und Branchen ausrichten. Zudem haben einzelne PvB auch den Auftrag, Bildung und Beschäftigung für Teilnehmende mit gesundheitlichen Fragestellungen sowie Qualifika- tionsmöglichkeiten für Personen mit schwachen Deutschkenntnissen anzubieten. Die Teilnehmergruppen der verschiedenen PvB sind somit sehr unterschiedlich. Je schwächer qualifiziert und je belasteter eine Teilnehmergruppe ist, desto bescheidener werden in der Regel die Ver- mittlungsquoten sein, obschon im Einzelfall die Anstrengungen aller Beteiligten (Programmteilnehmende, Programmleitende, Personalbera- tende im Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum, neue Arbeitgebende), die zum Eingliederungserfolg geführt haben, vielleicht sogar höher ge- wesen sein mögen als in weniger schwierigen Fällen. Die Bauteilbörse wies 2010 eine Integrationsquote von 45% und 2011 eine solche von 53% aus. Diese nicht unerhebliche Schwankung zeigt, dass sich je nach Lage des Arbeitsmarktes (Anzahl Arbeitslose, Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes, Anzahl Programmteilnehmender, Berufe der Teilneh- menden) die Verhältnisse auch für denselben Anbieter rasch ändern können. Zu Frage 5: Bereits anlässlich der Submissionen wird neben den nachgefragten Kapazitäten der Anbietenden auch der Spielraum für die Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten erfragt. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) nimmt für jedes Jahr eine Planung der erforderlichen Kapazitä- ten vor und spricht diese mit den Anbietenden ab. Diese sind gewohnt, auf unterschiedliche Zahlen von Stellensuchenden zu reagieren. So zeigen auch die genannten Zahlen, dass 2010 wesentlich mehr Stellen- suchende an PvB teilgenommen haben als 2011. Auch ohne Bauteil- börse steht für die Stellensuchenden ein quantitativ und qualitativ gutes Angebot an PvB bereit.
Zu Frage 6: Der Verein Bauteilbörse hat gegen den Entscheid des AWA, die Zu- sammenarbeit im 2012 nicht weiterzuführen, Rekurs erhoben. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, weshalb vorliegend keine Aus- führungen hierzu gemacht werden können. Der Entscheid des AWA hat keinen direkten Zusammenhang mit der Auflösung der Filiale Winterthur.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi