Zentrum für Gehör und Sprache Zürich, Sanierung Hauptbau, Zusatzkredit
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Oktober 2008
1654. Zentrum für Gehör und Sprache Zürich (Sanierung Hauptbau, Zusatzkredit)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 1236/2007 bewilligte der Regierungsrat dem Zent- rum für Gehör und Sprache Zürich einen Objektkredit von Fr. 2 961 000 für die Sanierung des Hauptbaus. Projektbestandteil war u. a. die Sanie- rung der Werkräume wegen Wasserschäden. Seit einigen Jahren bestehen Probleme durch eindringendes Wasser im Untergeschoss des Hauptbaus. Dieses verursacht Feuchtigkeitsschäden an der Südseite des Gebäudes. Die Massnahmen sahen vor, die Feuchtigkeit mit dem Einbau einer Sickerleitung im Erdreich zu beseitigen. Im Inneren des Untergeschos- ses sollten Abdichtungen auf den bestehenden Böden erstellt und die Bodenbeläge erneuert werden. Mit dem Einbau der Sickerleitung und der Sanierung der Böden ist im Juli 2008 begonnen worden. Nach starken Regenfällen zeigt sich, dass trotz der bisher durchgeführten Sanierun- gen weiterhin Wasser vom tiefer liegenden Erdreich in die Bodenplatte des Untergeschosses eindringt. Die Bodenkonstruktion ist in weiten Teilen durchnässt.
B. Zusätzliche Massnahmen In Absprache mit Vertretern der Bildungsdirektion und der Bau- direktion wurde das mit dem Projekt betraute Ingenieurbüro beauf- tragt, die notwendigen Abklärungen vorzunehmen. Die Projektverant- wortlichen kommen zum Schluss, dass mit den ursprünglich vorgesehenen Massnahmen das weitere Eindringen von Wasser nicht beseitigt werden kann. Es sind zusätzliche Eingriffe notwendig, um den Hauptbau sanie- ren zu können. Vorgesehen sind der Abbruch der bestehenden Böden, das Entwässern der durchfeuchteten Unterbauten und der Einbau einer neuen Bodenkonstruktion mit den erforderlichen Wasserabdich- tungen. Diese Zusatzaufwendungen sind durch den früher bewilligten Objekt- kredit von Fr. 2 961 000 nicht gedeckt. Gemäss Kostenzusammenstellung des Hochbauamtes belaufen sich die Mehrkosten auf Fr. 387 000. Die 2008 anfallenden Kosten können durch die im Budget 2008 eingestell- ten Mittel gedeckt werden. Damit die dringend erforderlichen Arbeiten ausgeführt werden können, ist der Objektkredit um Fr. 387 000 auf ins- gesamt Fr. 3 348 000 zu erhöhen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Sanierung des Hauptbaus des Zentrums für Gehör und Sprache Zürich wird zum Objektkredit gemäss RRB Nr. 1236/2007 ein Zusatzkredit von Fr. 387 000 als gebundene Ausgabe bewilligt; die gesamte verfügbare Kreditsumme beträgt damit Fr. 3 348 000.
II. Die Kosten gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 7501, Jugend- und Familienhilfe.
III. Mitteilung an das Zentrum für Gehör und Sprache Zürich, Froh- alpstrasse 78, 8038 Zürich, sowie an die Finanzdirektion, die Baudirek- tion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi