Lexipedia

Anfrage Marcel Burlet, Regensdorf, Renate Büchi-Wild, Richterswil, und Peter Schulthess, Stäfa, betreffend unbegleitete S-Bahnen ab Januar 2011, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 276/2010

Sitzung vom 1. Dezember 2010

1707. Anfrage (Unbegleitete S-Bahnen ab Januar 2011) Kantonsrat Marcel Burlet, Regensdorf, Kantonsrätin Renate Büchi-Wild, Richterswil, und Kantonsrat Peter Schulthess, Stäfa, haben am 20. Sep- tember 2010 folgende Anfrage eingereicht: Der Zürcher Verkehrsverbund will die Sicherheitsorganisation für Bus und Bahn ab Januar 2011 neu organisieren. Die bisherige durch- gehende, integrale Zugbegleitung aller S-Bahn-Züge nach 21 Uhr soll im nächsten Jahr abgeschafft werden. Neu wird es im ZVV einen speziell ausgebildeten Sicherheitsdienst, Präventionsassistentinnen und -assistenten und entsprechendes Kontrollpersonal geben. Das Zugper- sonal habe nicht die notwendigen Kompetenzen, um die Billettkontrol- le sinnvoll und konsequent durchzuführen, lässt sich der ZVV in der Presse vernehmen, vor allem, wenn es sich um renitente Fahrgäste han- delt. Tatsächlich ist es so, dass die SBB der Zugbegleitung sehr wenige Rechte einräumen. Das Festhalten/Arretieren von Personen ohne gültigen Fahrausweis, die sich renitent verhalten, liegt nicht in der Kom- petenz der Bahn-Kontrolleure. Der ZVV ist deshalb unzufrieden mit der Billettkontrolle. Bisher begleiteten 2er/3er-Patrouillen jede einzel- ne S-Bahn im Kanton Zürich nach 21 Uhr, was für die Passagiere ein wichtiges Sicherheitsgefühl bedeutet und zudem als niederschwelliges Angebot bei den Benutzerinnen und Benutzer des ÖV daherkommt. Ab Januar 2011 sollen nun massive Schwerpunkt-Kontrollen (6er/8er Patrouillen) die S-Bahn-Züge kontrollieren und für Sicherheit sorgen. Dabei soll es zukünftig in S-Bahn-Zügen auf den problematischen Linien S3, S5, S9 und S12 zu schärferen Kontrollen kommen, indem ein Team von 6, 8 oder noch mehr Sicherheitspersonen die Züge «durch- kämmt» und die Reisenden «kontrolliert». Andere sogenannt «unpro- blematische Linien» würden überhaupt nicht mehr begleitet. Diese Änderungen haben beim Personal zu Unruhe und Unmut geführt. Betroffen sind rund 300 Zugbegleiterinnen und -begleiter. Am letzten Mittwoch haben rund 100 Angestellte der Zürcher S-Bahn vor dem ZVV-Hauptsitz gegen ihre Abschaffung protestiert. Der ZVV- Direktor, Franz Kagerbauer, versicherte, dass keine Entlassungen vor- gesehen seien.

In diesem Zusammenhang ersuchen wir den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:

Erwägungen

1. Wie stellt sich der Regierungsrat zum neuen Konzept des ZVV und der SBB?

2. Gibt es durch die ab Januar 2011 fehlende integrale Begleitung aller S-Bahnen keine Sicherheitsprobleme in sogenannt problemlosen S-Bahn-Linien? Leidet da nicht das subjektive Sicherheitsgefühl des Fahrgastes, wenn er in einem schlecht besetzten Zug einsam in einem Abteil sitzt und während der ganzen Fahrt keine Zugbegleitung vor- beischaut?

3. Kommen 2er/3er-Begleitungen im öffentlichen Verkehr nicht sympa- thischer daher, weil ihnen die Martialität und das Überfallartige einer 6er- oder 8er-Gruppe der Bahnpolizei abgehen?

4. Bilden die neuen Massnahmen eine Sparmassnahme oder kommt es zu Mehrkosten?

5. Stimmt es, dass die SBB noch dieses Frühjahr neue Leute rekrutiert und ausgebildet haben, die nun nicht mehr gebraucht werden? Kommt es zu Entlassungen oder muss das Personal gegen seinen Willen um- geschult werden?

6. Wie sieht der Regierungsrat die Chancen, das bisherige System mit integraler Zugbegleitung inklusive der notwendigen geeigneten Ver- besserungen beizubehalten?

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Marcel Burlet, Regensdorf, Renate Büchi-Wild, Rich- terswil, und Peter Schulthess, Stäfa, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Regierungsrat unterstützt die neue Sicherheitsorganisation des ZVV. Sie ist Ausfluss des Kantonsratsbeschlusses vom 23. Februar 2009 betreffend Grundsätze über die mittel- und langfristige Entwicklung von Angebot und Tarif im öffentlichen Personenverkehr (Vorlage 4531a). Mit jenem Beschluss hat der Kantonsrat den Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) beauftragt, die Fahrgast-Sicherheit auf hohem Niveau zu halten, insbesondere durch den Einsatz von Sicherheitspersonal und Video- überwachung. In den Erwägungen wurde festgehalten, dass die bewährte Sicherheitsstrategie aus Massnahmen in den Bereichen Vorbeugen, Ab- schrecken, Einschreiten und Kommunikation auf allen vier Ebenen fortzusetzen und weiter zu optimieren sei.

Im Rahmen dieses Auftrags wurde die bestehende Sicherheitsorgani- sation vertieft untersucht. Dabei sind verschiedene Schwächen zutage getreten. Die bestehenden Strukturen sind dezentral, uneinheitlich, heterogen und unflexibel. Jedes der acht marktverantwortlichen Ver- kehrsunternehmen (MVU) pflegt eigene Kontakte zu den jeweiligen Behörden und zu den verschiedenen Polizeiorganen (Kantonspolizei, Stadtpolizei, Gemeindepolizei, Bahnpolizei). Sie beauftragen, je nach Bedarf, Objektschützer von unterschiedlichen privaten Sicherheits- anbietern. Das führt unter anderem dazu, dass gegenwärtig fünf ver- schiedene private Sicherheitsfirmen bei den MVU im Einsatz sind (ACE, Alpha-Protect, Politas, Securitas, Securitrans). Die Einsatzge- biete der Sicherheitskräfte sind auf das jeweilige Marktgebiet des Ver- kehrsunternehmens beschränkt, was zu einer weiteren Zerstückelung führt. Nur die SBB verfügen über eine eigene Transportpolizei und einen eigenen Präventionsdienst. Diese Aufsplitterung der Kompetenzen begrenzt die Wirksamkeit der gesamten Sicherheitsmassnahmen. Es fehlt an einer einheitlichen Leitung und Planung, gleichzeitig mangelt es den zuständigen Personen teilweise an Erfahrung und Fachwissen. Das zur Verfügung stehende Personal kann nicht flexibel, übergreifend und seinen Fähigkeiten ent- sprechend eingesetzt werden. Das wiederum führt zu einem ineffizien- ten Einsatz der finanziellen Mittel, was umso schwerer wiegt, als allein die Personalkosten für Sicherheit und Fahrausweiskontrolle jährlich rund 42 Mio. Franken binden. Hinzu kommen die Ausgaben für techni- sche Hilfsmittel wie Videoüberwachung und -auswertung und die Kos- ten infolge von Vandalismus. Verschärft wird die Situation dadurch, dass die Kontrollen in der S-Bahn durch Zweierpatrouillen teilweise schwer durchführbar geworden sind und insbesondere in den doppelstöckigen S-Bahnen leicht umgangen werden können. Eine Folge davon ist ein Anstieg der Einnahmenverluste wegen Fahrens ohne gültigen Fahraus- weis. Sie betragen zurzeit 30–40 Mio. Franken pro Jahr. Die Analyse zeigt, dass die bestehende, heterogene Organisations- form den wachsenden Anforderungen an die Sicherheitsaufgaben und an die Einnahmensicherung nicht mehr gerecht werden kann. Die ge- sellschaftlichen Entwicklungen mit zunehmender Anonymisierung und Gewaltbereitschaft machen den Schutz des Fahr- und Kontrollper- sonals und der Fahrgäste vor Übergriffen sowie den Schutz der Ein- richtungen vor Vandalismus zu einer sehr komplexen Aufgabe. Diese Situation erfordert Sicherheitskräfte, die verkehrsmittelübergreifend einsetzbar sind und untereinander rasch und zielgerichtet kommunizie- ren können.

Aus der Analyse ergibt sich ein doppelter Handlungsbedarf: Es ist eine Organisationsform zu finden, die einerseits die sicherheitsrelevan- ten Aufgaben auch in Zukunft effizient und wirksam erfüllt und ander- seits die Einnahmensicherung beim Fahren ohne gültigen Fahrausweis verbessert. Der Bundesgesetzgeber hat das Bedürfnis nach kompetenten, ein- heitlichen Sicherheitskräften im öffentlichen Verkehr erkannt und mit dem neuen Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane in den Transport- unternehmen des öffentlichen Verkehrs (BGST; vgl. BBl 2010, 4251) die Voraussetzungen für eine einheitliche Sicherheitsorganisation ge- schaffen. Es tritt voraussichtlich am 1. Januar 2011 in Kraft. Das Gesetz sieht neben einer Transportpolizei neu auch einen Sicherheitsdienst vor, der situativ für die Einhaltung der Transport- und Benutzungsvor- schriften sorgt. Ein entscheidender Unterschied zur heutigen recht- lichen Lage besteht darin, dass die Transportpolizei im gesamten öffent- lichen Verkehr tätig werden kann, d. h. auch auf Bussen oder Trams und nicht mehr nur auf der Bahn. Ein zweiter wesentlicher Unterschied be- steht darin, dass der neue Sicherheitsdienst gegenüber den bestehenden Organen und Zugchefs mit besonderen Kompetenzen ausgestattet wurde. Die neue Sicherheitsorganisation des ZVV macht sich vor allem diese erweiterten Möglichkeiten zunutze. In einem Verkehrsverbund, in dem die Fahrgäste auf ihren Reiseketten mehrere Verkehrsmittel benutzen, ist es sinnvoll, dass diese einheitlich und übergreifend beglei- tet werden, also auf allen Arten von Verkehrsmitteln sowie auf Bahn- höfen, Haltestellen und Umsteigeknoten. Die Neuorganisation bietet auch die Chance, den Kontrolldienst neu zu regeln und damit die Ein- nahmensicherung zu verbessern. Unter der Leitidee «Ein Raum – Ein Kommando» übernimmt künftig eine einzige Stelle die zentrale Verant- wortung für das gesamte Verbundgebiet ausser in den städtischen Ge- bieten von Stadtbus Winterthur und der Verkehrsbetriebe Zürich. Die Stadtpolizeikorps von Winterthur und Zürich sind 365 Tage im Jahr rund um die Uhr präsent und haben sehr kurze Interventionszeiten. Die Zusammenarbeit zwischen den Verkehrsunternehmen und der Stadt- polizei ist bereits heute ausgesprochen eng. In der Stadt Zürich wird auch ein grosser Teil der Fahrausweiskontrollen durch die Stadtpolizei begleitet. Die Stärken der städtischen Organisationen sollen auch in Zukunft beibehalten werden.

Die neue Sicherheitsorganisation im ZVV ist wie folgt aufgebaut: – Das zentrale Kommando ist ein professionelles, polizeilich geführtes Organ. Es verfügt über hohe Fachkompetenz im Bereich der Sicher- heit und Einsatzplanung. Das Kommando kann die verschiedenen Einheiten lageorientiert, zielgerichtet, flexibel und verkehrsmittel- übergreifend einsetzen, je nachdem, wo Bedarf für welche Art Per- sonal besteht. Das Kommando organisiert die Einsatzplanung aller Sicherheitskräfte und eine rund um die Uhr besetzte Einsatzzentrale. – Die Transportpolizei besteht aus polizeilich ausgebildetem Personal. Sie erfüllt die sicherheitspolizeilichen Aufgaben mit den Schwer- punkten Intervention und gezielter Einsatz in Problembereichen. Sie entspricht der heutigen Bahnpolizei, wird neu aber auch ausserhalb der Bahnen auf Bahnhöfen und in Bussen aktiv. Das bestehende Stel- lenvolumen in Anzahl Vollzeitstellen wird bei Transportpolizistinnen und Transportpolizisten nicht verändert. – Der Sicherheitsdienst stellt eine Grundversorgung an Präsenz von Sicherheitsfachkräften im gesamten Netz des ZVV sicher. Die An- zahl der Vollzeitstellen entspricht dem Volumen der heutigen Zug- chefs und privaten Sicherheitsdienste. Der Sicherheitsdienst zeigt möglichst hohe Präsenz auf der gesamten Reisekette, vornehmlich als Zweierpatrouillen. Auf problematischen Linien werden diese situativ und flexibel erhöht. Zu den Aufgaben gehören ausserdem Beobachtung, Hilfeleistung und Einschreiten bei Übertretungen der Hausordnung. – Der neue Dienst der Präventionsassistenz besteht aus sozialkompe- tenten, teilweise psychologisch ausgebildeten Fachkräften. Sie versu- chen, Konflikte im ersten Stadium zu erkennen und zu deeskalieren. Die Anzahl Mitarbeitende dürfte zwischen 15 und 30 liegen. – Die Angehörigen des Kontrolldienstes werden wie heute über eine umfassende Ausbildung betreffend Tarif verfügen und können alle Fahrausweise auf ihre Gültigkeit hin kontrollieren. Das heutige Volumen an Kontrollstunden wird für die Aufgabe der abendlichen Fahrausweiskontrollen um etwa einen Drittel aufgestockt. – Unter der Führung der Kantonspolizei (KAPO) wird eine gemein- same Sicherheitsplattform geschaffen. Sie dient dem gegenseitigen Austausch über Strategien für die präventiven und korrektiven Mass- nahmen sowie der Prüfung von Möglichkeiten für koordiniertes Vor- gehen. – Flankierende Massnahmen: Die S-Bahnen im Nachtnetz bleiben wie heute immer integral begleitet. Ab Ende 2010 werden alle regulären S-Bahnen der SBB, ein Teil der übrigen Verkehrsmittel sowie wich-

tige Haltestellen und Bahnhöfe mit Videoüberwachung ausgerüstet sein. Ebenfalls Ende 2010 sind in allen regulären S-Bahnen der SBB Notfalltaster mit direkter Sprechverbindung zur Transportpolizei eingerichtet. Der ZVV kann mit der neuen Organisation die Aufgaben und neuen Herausforderungen sowohl im Bereich der Sicherheit wie auch der Kontrolle wirksamer bewältigen als bisher. Die Vereinheitlichung und der Zusammenzug der Aufgaben unter einer verantwortlichen Stelle führen dazu, dass ein kompetenter Ansprechpartner entsteht. Das führt zu kürzeren Informationswegen, klareren Einsatzkonzepten, Verbesse- rungen der Fachkompetenzen, erhöhter Flexibilität im Tagesgeschäft, vereinfachter Zusammenarbeit mit anderen Polizeikorps sowie grösse- rer Effizienz bei der Planung und Bewirtschaftung technischer Sicher- heitseinrichtungen. Die zentrale Kommandostelle kann der Lage und dem Bedarf angepasst die richtigen Personen rasch am richtigen Ort einsetzen. Ein einheitlicher Auftritt des Sicherheitspersonals und der Sicherheitsorganisation stärkt das Sicherheitsgefühl bei Personal und Fahrgästen und das Vertrauen in die Sicherheitslage im ZVV. In ihrer Gesamtheit erscheint die neue Organisationsform für die anstehenden Aufgaben sinnvoll konzipiert und die Massnahmen versprechen, auch mittel- und langfristige Verbesserungen zu bewirken. Zu Frage 2: Das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste setzt sich aus Eindrücken über die gesamte Reisekette zusammen. Im ZVV sind dies nicht nur die S-Bahnen der SBB, sondern auch deren Bahnhöfe sowie allgemein alle Fahrzeuge der Verkehrsunternehmen und deren Haltestellen. Heute werden lediglich die S-Bahnen der SBB ab 21 Uhr mit je zwei Zugchefs S-Bahn pro Komposition begleitet. Auf den Bahnhöfen leisten sie keine Einsätze, obwohl das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste auch durch Prä- senz in diesen Bereichen klar beeinflusst wird. Das neue Konzept trägt diesen Umständen Rechnung. Die Zug- begleitung am Abend wird nicht abgeschafft, sondern der Modus wird geändert. In den Abendstunden unter der Woche und an den Wochen- enden wird eine Grundversorgung an Personalpräsenz gewährleistet. Das bedeutet, dass das Sicherheitspersonal nicht nur auf problema- tischen Linien, sondern im ganzen S-Bahn-Netz zum Einsatz kommen wird, ergänzt durch Kontrollpersonal. Die Züge im Nachtnetz werden wie heute immer integral begleitet sein. Ausserdem werden ab Januar 2011 alle regulären S-Bahnen der SBB mit Videoüberwachung ausge- rüstet sein.

Die Anzahl aller Sicherheitskräfte nimmt gegenüber dem heutigen Stand nicht ab. Die Transportpolizei, der neue Sicherheitsdienst und die Präventionsassistenz werden vermehrt auch Bahnhöfe, S-Bahn-Linien anderer Betreiber sowie Busse und deren Haltestellen in ihre Patrouil- len einbeziehen. Dank der besseren Verteilung des Sicherheitspersonals über die gesamte Reisekette ist davon auszugehen, dass die Anzahl Kontakte der Fahrgäste mit dem Sicherheitspersonal ungefähr gleich bleibt. Weil aber alle Angehörigen des Sicherheitsdienstes, der Trans- portpolizei und der Präventionsassistenz eine gelbe Weste tragen, fallen sie stärker auf und ihre Präsenz wird im Zug und auf Bahnhöfen deutlich besser wahrnehmbar. Unterstützt werden diese Massnahmen dadurch, dass auch der Kontrolldienst nachts in der Regel mit gelben Westen unterwegs sein wird, was die Zusammengehörigkeit der ver- schiedenen Einheiten optisch verstärkt und die Präsenz von Personal zusätzlich unterstreicht. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass das gegenwärtig hohe subjektive Sicherheitsgefühl mit der neuen Sicherheitsorganisation mindestens erhalten werden kann. Bei der tatsächlichen, objektiven Sicherheitslage kann dank der Neuorganisation von einer Verbesserung ausgegangen werden. Dank einer sorgfältigen und laufenden Analyse der Sicherheitslage kann das Personal vermehrt auf problematischeren Bahnhöfen und Linien oder auch an problematischeren Tagen eingesetzt werden. Damit können Szenenbildungen und Auswüchse schneller und nachhaltiger bekämpft werden. Zu Frage 3: Der neue Sicherheitsdienst ist personalmässig die weitaus grösste Einheit der neuen Sicherheitsorganisation. Er wird hauptsächlich in Zweierpatrouillen auftreten, ebenso die Präventionsassistenz. Die Kun- dinnen und Kunden werden somit auch in Zukunft in den Bereichen Präsenz und Hilfestellung schwergewichtig Zweierpatrouillen wahr- nehmen. Von den Sicherheitsaufgaben zu unterscheiden ist die Einnahmen- sicherung beim Fahren ohne gültigen Fahrausweis. Diese Aufgabe wird durch den Kontrolldienst wahrgenommen. Tagsüber gibt es bei den SBB und VBZ schon seit Jahren die sogenannten Schwerpunktkontrol- len, bei denen grössere Gruppen von Kontrollpersonal gemeinsam auf- treten. Bei den Schwerpunktkontrollen sind die Umgehungsmöglich- keiten von Fahrgästen ohne Fahrausweis erheblich kleiner als bei den Kontrollen von Zweierpatrouillen, entsprechend grösser ist die Auswir- kung auf die Einnahmensicherung. Das System hat sich tagsüber bei SBB und VBZ bereits bestens bewährt und wird von den Fahrgästen in

aller Regel nicht beanstandet. Es soll deshalb neu auch in die Abend- stunden ausgedehnt werden und zu einer wirksameren Einnahmen- sicherung führen. Dabei wird der Kundenfreundlichkeit auch am Abend grosse Beachtung geschenkt. Um das System ausdehnen zu können, werden die Kontrollstunden um rund einen Drittel aufge- stockt. Die dafür benötigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden aus den heutigen Zugchefs S-Bahn rekrutiert. Zu Frage 4: Die Kosten für sämtliche Organe der neuen Sicherheitsorganisation einschliesslich Kontrolldienst sind gleich hoch wie diejenigen der heu- tigen dezentralen Organisation. Es wird weder gespart noch ist mit Mehrkosten zu rechnen. Durch die verbesserte Aufgabenverteilung und Koordination aller Sicherheitskräfte aus einer Hand kann die neue Organisation jedoch eine Erhöhung der Effizienz und Wirksamkeit erreichen. Zu Frage 5: Gemäss Auskunft der SBB wurden im Frühjahr 2010 noch 13 Perso- nen für die Funktion als Zugchef für die Zürcher S-Bahn rekrutiert. Elf Personen haben die Zulassungsprüfung bestanden. Bei diesen Mit- arbeitenden wie auch bei allen vorher eingestellten Zugchefs S-Bahn kommt es zu keinen Entlassungen. Dies hat die SBB gegenüber der Öffentlichkeit und der Gewerkschaft bekundet. Die Mitarbeitenden können sich auf verschiedene Stellenangebote der SBB bewerben. Insbesondere besteht die Möglichkeit, eine der über 150 neu geschaffe- nen offenen Stellen als Kontrolleur im Fernverkehr zu übernehmen. Um den Mitarbeitenden auf dem internen Stellenmarkt der SBB best- mögliche Chancen zu bieten, bestehen auch Möglichkeiten zur Weiter- bildung, wobei keine Umschulungen gegen den Willen der Mitarbeiten- den stattfinden. Zu Frage 6: Das neue Sicherheitskonzept wurde zusammen mit der Kantonspo- lizei und den SBB erarbeitet. Es ist sowohl auf die neuen Herausfor- derungen im Bereich Sicherheit und Einnahmensicherung wie auch auf einen wirtschaftlichen Einsatz der vorhandenen Mittel ausgerichtet. Aus organisatorischer Sicht erscheint es nicht sinnvoll, ein in sich abge- stimmtes Konzept durch ein Element zu ergänzen, das dem Konzept nicht entspricht. Hinzu kommt, dass die heutige integrale Zugbeglei- tung nach 21 Uhr allein schon beinahe die Hälfte der jährlichen Kosten der Sicherheitsorganisation verursacht. Eine Beibehaltung der integra- len Zugbegleitung innerhalb oder als Ergänzung des neuen Konzepts würde daher zu entsprechend deutlichen Mehrkosten führen, was auch

dem im Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr vom 6. März 1988 (LS 740.1) vorgesehenen wirtschaftlichen Einsatz der Mittel wider- spräche. Eine Beibehaltung der integralen Begleitung ist daher abzu- lehnen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

Anfrage Marcel Burlet, Regensdorf, Renate Büchi-Wild, Richterswil, und Peter Schulthess, Stäfa, betreffend unbegleitete S-Bahnen ab Januar 2011, Beantwortung | Lexipedia | Lexipedia