Strassen, Dietikon/Urdorf, 1 Bernstrasse, Bremgartnerstrasse bis Blächenstrasse, Fahrbahninstandsetzung, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Februar 2023
172. Strassen (Dietikon/Urdorf, 1 Bernstrasse, Bremgartnerstrasse
Erwägungen
bis Blächenstrasse, Fahrbahninstandsetzung, Ausgabenbewilligung) Die Bernstrasse auf dem Gebiet der Stadt Dietikon und der Gemeinde Urdorf ist Bestandteil der Hauptverkehrsstrasse zwischen Bremgarten und Zürich. Sie weist einen durchschnittlichen täglichen Verkehr von rund 21 332 Fahrzeugen mit einem Schwerverkehrsanteil von 4,2% auf. Die 1 Bernstrasse zwischen der Bremgartnerstrasse und der Blächen- strasse muss zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Wert- erhaltung saniert werden (§§ 25 f. Strassengesetz [LS 722.1]). Die Fahr- bahnoberfläche im Sanierungsabschnitt ist versprödet, ausgemagert und weist verschiedene Stellen mit Kornausbrüchen auf und ist im ganzen Bereich mit Längs-, Quer- und Netzrissen durchsetzt, was auf struktu- relle Schäden hinweist. Der Belag genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr und muss ersetzt werden. Aufgrund des Laborberichts der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes wird der bestehende Asphalt ab km 1,625 vollständig entfernt und durch eine neue Funda tions-, Trag-, Binder- und Deckschicht ersetzt. Parziell wird auch die Kiesfundation ersetzt. Im Abschnitt km 1,300 bis 1,625 wird nur der Deckbelag erneuert. Die Strassenentwässerung wird instand gesetzt und neu wird, wo möglich, in den Grünstreifen entwässert. Die Sektion Be- triebs- und Sicherheitsausrüstung des Tiefbauamtes erneuert im Inner- ortsbereich die Beleuchtung und erstellt ein neues Lichtwellenleiter- Trassee und eine neue Verkehrsmessstelle. Für die Strasseninstandset- zungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 17. Januar 2023 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 5 025 000 Nebenarbeiten 265 000 Technische Arbeiten 196 000 Total 5 486 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) ge- bundene Ausgabe von Fr. 5 486 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-10398), zu bewilligen. Die Ausgabe ist im Budget 2023 mit einem Ausgabenanteil von Fr. 4 991 000 enthalten. Die restlichen Ausgaben sind im Konsoli- dierten Entwicklungs- und Finanzplan 2023–2026 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der 1 Bernstrasse in der Stadt Dietikon und der Gemeinde Urdorf wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 5 486 000 zu- lasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2022)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli