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Strassen, Wetzikon, Rapperswilerstrasse, Belag/Lichtsignalanlage, Erneuerung/Anpassung, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Dezember 2010

1721. Strassen, Wetzikon, 340 Rapperswilerstrasse (Sanierung)

Erwägungen

Mit Beschluss Nr.1720/2010 beantragte der Regierungsrat dem Kan- tonsrat, für den Ausbau der Rapperswilerstrasse in Wetzikon, nämlich die Erstellung von Radstreifen und Lichtsignalanlagen, den Bau eines Kreisels und die Anpassung eines Gehwegs, einen Nettoverpflichtungs- kredit von Fr. 6 005 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen (Vorlage 4749). Bezüglich Beschreibung der Ausgangslage und des Projekts sowie der Kostenauf- teilung und der Finanzierung kann darauf verwiesen werden (ABl 2010, S. 2968). Gleichzeitig mit diesen Ausbaumassnahmen, die Gegenstand der Kreditbewilligung des Kantonsrates für eine neue Ausgabe sind, ist der Belag der Rapperswilerstrasse zu erneuern und sind die Lichtsignal- anlagen (LSA) der Ausfahrt Busbahnhof Poststrasse anzupassen. Die Aufwendungen hierfür sowie für das Umleitungskonzept während der Sanierung (Anpassungen bestehende LSA; provisorische LSA an der Grüninger-/Guyer-Zeller-Strasse, Guyer-Zeller-/Güetlistrasse, Rappers- wilerstrasse; provisorische Signalisation an der Scheller-/Guyer-Zeller- Strasse; Signalisation der Umleitung) sind gebunden, weshalb für deren Bewilligung der Regierungsrat zuständig ist (§ 36 lit. b in Verbindung mit § 37 Abs. 2 lit. b Gesetz über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006, CRG, LS 611). Die Kosten für das Vorhaben gemäss Vorlage 4749 betragen ins- gesamt Fr. 9 760 000, woran die Stimmberechtigten der Politischen Ge- meinde Wetzikon einen pauschalen Anteil von Fr. 1 740 000 bewilligt haben. Von den damit verbleibenden Nettobaukosten von insgesamt Fr. 8 020 000 (einschliesslich des vom Kantonsrat zu bewilligenden Kredits von Fr. 6 005 000) entfallen Fr. 1 385 000 auf die Belagssanierung und Fr. 630 000 auf die Anpassung der LSA. Dafür ist, unter Vorbehalt der Kreditbewilligung durch den Kantonsrat, mit dem vorliegenden Beschluss eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 2 015 000 zu be- willigen. Die Finanzierung des gesamten Bauvorhabens, einschliesslich jener Teile, die Gegenstand der Kreditbewilligung des Kantonsrates sind, erfolgt über die Investitionsrechnung. In der Staatsbuchhaltung gehen

vom Gesamtbetrag von Fr. 9 760 000 Fr. 1 385 000 zulasten des Kontos 8400.50111 00000, Erneuerung Staatsstrassen, und Fr. 630 000 zulasten des Kontos 8400.50120 00000 als gebundene Ausgaben. Die vom Kan- tonsrat als Verpflichtungskredit zu bewilligende neue Ausgaben geht mit Fr. 6 195 000 zulasten des Kontos 8400.50110 00000, Staatsstrassen (Objekt 84S-10199, Wetzikon, 340 Rapperswilerstrasse), Fr. 995 000 zulasten des Kontos 8400.50120 00000, Verkehrseinrichtungen, Fr. 385 000 zulasten des Kontos 8400.50130 000, Fahrradanlagen, und Fr. 170 000 zulasten des Kontos 8400.50110 80010, Staatsstrassen Beleuchtungs- anlagen. In der erwähnten Ausgabenbewilligung ist der mit Verfügung von Verkehr und Infrastruktur Strasse Nr. 5452/2007 bewilligte Kredit von Fr. 550 000 für Projektierungsarbeiten enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich des Kredites aufzuheben. Die Bruttoinvestitionskosten von Fr. 9 760 000 verringern sich um den Beitrag der Gemeinde von Fr. 1 740 000 auf Nettoinvestitionskosten von Fr. 8 020 000. Die Kapitalfolgekosten betragen jährlich Fr. 365 000 (vgl. Vorlage 4749). Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-10199, Stadt Wetzikon, 340 Rapperswilerstrasse, aufzunehmen. Die Anteile für Er- neuerung Staatsstrassen, Verkehrseinrichtungen, Fahrradanlagen und Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen sind umzubuchen. Der Betrag ist im Budgetentwurf 2011 mit Fr. 540 000 enthalten und die restlichen Ausgaben sind im KEF 2011–2014 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Erneuerung des Strassenbelags der Rapperswilerstrasse in Wetzikon und die Anpassung der Lichtsignalanlage wird eine gebun- dene Ausgabe von Fr. 2 015 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, unter Vorbehalt der Kredit- bewilligung der neuen Ausgaben durch den Kantonsrat, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss der Formel bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex mit Stichtag 30. September 2010 der Teuerung angepasst.

III. Die Verfügung Nr. 5452/2007 der Volkswirtschaftsdirektion wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an den Gemeinderat Wetzikon, Bahnhofstrasse 167, 8622 Wetzikon, die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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