Verordnung über das Wahlfähigkeitszeugnis für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Änderung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. November 2008
1763. Verordnung über das Wahlfähigkeitszeugnis für
Erwägungen
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Änderung Die Direktion der Justiz und des Innern unterbreitet einen Antrag vom 4. November 2008 zu einer Änderung der Verordnung über das Wahl- fähigkeitszeugnis für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Der Regie- rungsrat zieht den Antrag in Beratung und beschliesst die Änderung (siehe OS 63, 607; ABl 2008, 2034).
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi