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Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus, Einlage und Zuwendungen im Behandlungs- und Nachsorgebereich 2010

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Dezember 2010

1812. Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus (Einlage und Zuwendungen im Behandlungs- und Nachsorgebereich 2010) A. Gemäss Art. 105 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 ist die Gesetzgebung über Herstellung, Einfuhr, Reinigung und Verkauf ge- brannter Wasser Sache des Bundes. Der Bund trägt dabei insbesondere den schädlichen Auswirkungen des Alkoholkonsums Rechnung. Gemäss Art. 44 Abs. 2 des Alkoholgesetzes stehen den Kantonen 10% vom Rein- ertrag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung zu. Dieser Kantons- anteil wird im Verhältnis der Wohnbevölkerung unter den Kantonen aufgeteilt. Er ist für die Bekämpfung des Alkoholismus, des Suchtmit- tel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauchs in ihren Ursa- chen und Wirkungen zu verwenden. Der Kanton Zürich lässt seinen Anteil am Reingewinn der Alkoholverwaltung jeweils dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus (Alkoholfonds) zufliessen, dem hierauf die notwendigen Mittel entnommen werden. B. Der Rechnungsabschluss der Alkoholverwaltung für das Geschäfts- jahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 hat einen Reinertrag von Fr. 270 083 459 ergeben. 10% dieses Betrages oder Fr. 27 008 346 entfal- len auf die Kantone und sind bestimmt zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Suchtproblemen. Der Anteil des Kantons beläuft sich auf Fr. 4 624 565. Der Fondsbestand per 31. Dezember 2009 betrug Fr. 4 098 777.40 (Vorjahr Fr. 3 233 779.00). Die Auszahlung des Kantons- anteils erfolgt jeweils im Sommer des dem Geschäftsjahr folgenden Kalenderjahrs. Gemäss RRB Nr. 2587/1998 beantragt die Sicherheitsdirektion dem Regierungsrat auf Ende Jahr die Beitragsverteilung aus dem Behand- lungs- und Nachsorgebereich (Anteil 55%) und stellt die gemeinsame Berichterstattung an den Bund sicher, während die Gesundheitsdirek- tion ihrerseits die Beiträge für die Bereiche Prävention sowie For- schung, Aus- und Weiterbildung (Anteil 45%) beantragt. C. Zusätzliche Mittel, die den Fondsbestand in der Höhe einer Jah- resausgabe überschreiten, sollen grundsätzlich den bestehenden Ein- richtungen im Präventions- und Behandlungsbereich zugutekommen, wobei im Behandlungsbereich die Alkoholfachstellen im Vordergrund

stehen. Dies hat der Regierungsrat in der Stellungnahme zur Motion KR-Nr. 2/2010 betreffend Teilrevision des Sozialhilfegesetzes festge- halten. Nachdem der Fondsbestand im letzten und in diesem Jahr die Höhe einer durchschnittlichen Jahresausgabe überschritten hat, können zusätzliche Mittel im Betrag von Fr. 703 602.75 verwendet werden. Für den Bereich der Sicherheitsdirektion sind gemäss üblichem Verteiler 55% (Fr. 386 981.50) und für den Bereich der Gesundheitsdirektion 45% (Fr. 316 621.25) der zusätzlichen Mittel vorgesehen. Mit Beschluss Nr. 1763/2010 hat der Regierungsrat die Gesundheits- direktion zur Ausrichtung der Beiträge in den Bereichen Prävention sowie Forschung, Aus- und Weiterbildung (Zuwendungen 2010) ermäch- tigt. Die Gesundheitsdirektion wird die zusätzlichen Mittel mit der Bei- tragsprechung im Jahr 2011 beanspruchen. D. Zu den eingegangenen Gesuchen aus dem Behandlungs- und Nachsorgebereich sind folgende Bemerkungen anzubringen:

1. Der Beitrag an den Behandlungsaufwand der zürcherischen Bera- tungsstellen für Alkoholprobleme ist seit 1989 auf 1,5 Mio. Franken begrenzt. Mit einer Vorauszahlung wurde daher den zürcherischen Beratungsstellen der Betrag von 1,5 Mio. Franken ausbezahlt, wobei die vom Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung ermittelten Leistungszahlen und Qualitätsbefunde die Auszahlungsgrundlage bildeten. Der Sockelanteil wurde wie im Vorjahr nicht berücksichtigt, der Leistungsanteil auf 70%, der Einwohneranteil auf 20% und der Qualitätsanteil zu 10% festgesetzt. Zusätzlich wurden Entschädigun- gen für die vom Strassenverkehrsamt genehmigten Kontrollfälle aus- gerichtet. Nachdem der Fondsbestand im letzten und in diesem Jahr die Höhe einer durchschnittlichen Jahresausgabe überschritten hat (vorne lit. C.) können den Beratungsstellen zusätzliche Mittel in Höhe von Fr. 386 981.50 ausbezahlt werden. Die Aufteilung dieses Betrags auf die einzelnen Fachstellen erfolgt analog zur Aufteilung der Voraus- zahlung. Die Beiträge verteilen sich wie folgt: in Franken Öffentlich-rechtliche Behandlungsstellen 819 338.70 (zulasten Konto 3632 2 00000, Beiträge an Gemeinden) Anteil Kontrollfälle 30 140.00 Privatrechtlich organisierte Behandlungsstellen 1 067 642.80 (zulasten Konto 3636 2 00000, Beiträge an private Institutionen) Anteil Kontrollfälle 26 620.00 Total 1 943 741.50

2. Gemäss RRB Nr. 3075/1992 vergütet die Sicherheitsdirektion der Forelklinik aus dem Alkoholfonds einen Betriebskostenanteil von Fr. 410 000 im Jahr zulasten Konto 3636 2 00000, Beiträge an private Institutionen.

3. Für die Weiterführung der Leistungs- und Qualitätserfassung bei Sucht- und Alkoholberatungsstellen im Kanton Zürich werden dem Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung (ISGF) zulasten Konto 3130 0 0000, Dienstleistungen Dritter, Fr. 16 247.60 ausgerichtet.

4. Die Fachstellenkonferenz im Kanton Zürich für Alkohol- und andere Suchtprobleme (FSKZ) ist ein Zusammenschluss der zürcherischen Beratungsstellen für Alkoholprobleme. Sie bietet sich als Ansprech- partnerin für Behörden, Institutionen und Einzelpersonen an, wirkt an der Verteilung des Alkoholzehntels mit und gewährleistet die fachliche Unterstützung. Der FSKZ wurden Fr. 20 000 an die Betriebs- kosten des Jahres 2009 zulasten des Kontos 3636 2 00000, Beiträge an private Institutionen, ausgerichtet.

5. Das niederschwellige Angebot von IOGT-Schweiz / Schweizer Gut- templer in der Nachsorgearbeit versteht sich als Ergänzung zu den regionalen Fachstellen. Ziel ist es, den Therapieerfolg der ambulan- ten und stationären Stellen zu sichern. Im Kanton Zürich bestehen drei Gesprächsgruppen für Suchtgefährdete und Angehörige (zwei in Zürich und eine in Winterthur). Das Projekt wird mit Fr. 100 000 unterstützt. Für Vereinsaktivitäten werden Fr. 2000 zur Verfügung gestellt. Die Beiträge gehen zulasten des Kontos 3636 2 00000, Bei- träge an private Institutionen.

6. Die Zürcher Fachstelle für Alkoholprobleme (zfa) stellt einen Finan- zierungsantrag für ein ambulantes Alkohol-Entzugsprogramm für die Jahre 2010–2012 von insgesamt Fr. 105 000. In Gutheissung des An- trages wird in diesem Jahr erstmals ein Beitrag von Fr. 35 000 zulasten des Kontos 3636 2 00000, Beiträge an private Institutionen, ausbe- zahlt. E. Zur Bekämpfung des Alkoholismus wurden für 2010 Fr. 3 975 000 budgetiert. Nachdem der Fondsbestand im letzten und in diesem Jahr die Höhe einer durchschnittlichen Jahresausgabe überschritten hat, können Fr. 4 653 610.30 verteilt werden. Gemäss RRB Nr. 2587/1998 stellt die Sicherheitsdirektion der Gesundheitsdirektion 45% für Bei- träge im Präventionsbereich (einschliesslich Forschung, Aus- und Wei- terbildung) zur Verfügung, 55% beansprucht sie selbst für Behandlung, Nachsorge, Forschung, Aus- und Weiterbildung sowie Aufwendungen zur Verwaltung des Alkoholfonds (Fr. 25 000). Die Einnahmen aus dem Reinertrag der Eidgenössischen Alkohol- verwaltung betragen Fr. 4 624 565. Unter Berücksichtigung der inzwi- schen aufgelaufenen Zinsen von Fr. 106 100 und der Auszahlung der

zusätzlichen Mittel führt dies zu einer ordentlichen Fondszunahme von Fr. 77 054.70. Da die Gesundheitsdirektion die zusätzlichen Mittel erst später beansprucht, erhöht sich der Fondsbestand zusätzlich um Fr. 316 621.25. Der Fondsbestand nimmt somit insgesamt um Fr. 393 675.95 zu und beträgt am 31.Dezember 2010 Fr. 4 492 453.35. Gemäss diesen Erwägungen entfallen für 2010 auf die Sicherheitsdi- rektion Beiträge von Fr. 2 551 989.10 und auf die Gesundheitsdirektion Beiträge von Fr. 1 785 000.00. Für den Alkoholfonds ergibt sich somit folgende Rechnung: in Franken Ertrag: Anteil Alkoholzehntel 4 624 565.00 Zinsertrag 106 100.00 Ertrag total 4 730 665.00 Aufwand: Aufwand Gesundheitsdirektion –1 785 000.00 Aufwand Sicherheitsdirektion (Behandlung und Nachsorge) –2 526 989.10 Aufwand Sicherheitsdirektion (Fondsverwaltung) –25 000.00 Aufwand total –4 336 989.10 Ertragsüberschuss bzw. Fondszunahme 393 675.95 Fondsbestand am 31.Dezember 2010 4 492 453.35 Der Betrag von Fr. 2 526 989.10 ist im Budget 2010 eingestellt und wird dem Buchungskreis Nr. 3920, Fonds zur Bekämpfung des Alkoho- lismus und der Lotteriespielsucht, belastet.

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Die Sicherheitsdirektion wird ermächtigt, zulasten der Erfolgs- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 3920, Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Lotteriespielsucht, für das Jahr 2010 folgende Beiträge zugunsten des Behandlungs- und Nachsorgebereichs auszu- richten: in Franken

1. Zürcherische Beratungsstellen für Alkohol- und Suchtprobleme 1 943 741.50

2. Forelklinik (Betriebskostenanteil) 410 000.00

3. Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung: 16 247.60 – Leistungs- und Qualitätserfassung

4. Fachstellenkonferenz im Kanton Zürich für Alkohol- 20 000.00 und andere Suchtprobleme 5. Schweizer Guttempler 102 000.00

6. Beitrag an zfa für ambulantes Alkohol-Entzugsprogramm 35 000.00 Total 2 526 989.10

II. Die Sicherheitsdirektion wird beauftragt, dem Eidgenössischen Finanzdepartement über die Verwendung des kantonalen Anteils am Alkoholzehntel im Frühjahr 2011 Bericht zu erstatten. III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Gesundheitsdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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