Direkter Gegenentwurf zur RASA-Initiative, Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen KdK
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. März 2017
183. Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf zur RASA-Initiative
Erwägungen
(Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen) Die Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse! Verzicht auf die Wiederein- führung von Zuwanderungskontingenten» (RASA-Initiative) will die am 9. Februar 2014 von Volk und Ständen angenommenen Art. 121a und 197 Ziff. 11 der Bundesverfassung (BV) aufheben und soll insbesondere dem Erhalt der bilateralen Verträge mit der Europäischen Union (EU) die- nen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die bilateralen Beziehungen mit der EU erhalten bleiben sollten, empfiehlt die Initiative jedoch zur Ablehnung, weil er den Auftrag zur Steuerung der Zuwanderung trotz derzeit rückläufiger Nettozuwanderung nicht infrage stellen wolle. Er ist der Ansicht, dass der Entscheid des Parlaments, bei der Steuerung der Zuwanderung aus dem EU-Raum die bilateralen Verträge mit der EU zu berücksichtigen, zum Ausdruck kommen solle, und unterbreitet zwei Varianten für einen direkten Gegenentwurf zur RASA-Initiative. Bei beiden Varianten bleibt der Auftrag zur Steuerung der Zuwanderung in der Verfassung bestehen, und beide Varianten sollen den Fortbestand der bilateralen Verträge sichern. In der ersten Variante soll Art. 121a Abs. 4 BV durch eine Bestimmung ersetzt werden, wonach bei der Steue- rung der Zuwanderung völkerrechtliche Verträge berücksichtigt werden, die von grosser Tragweite für die Stellung der Schweiz in Europa sind. Dazu gehören laut Bundesrat etwa die Freizügigkeitsabkommen mit der EU und der EFTA, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie die UNO-Konventionen wie die Genfer Flüchtlingskonvention. Zudem sollen Abs. 5 und die Übergangsbestimmung zu Art. 121a BV (Art. 197 Ziff. 11 BV) aufgehoben werden. Die zweite Variante sieht ledig- lich eine Aufhebung der Übergangsbestimmung vor. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat für die Plenarver- sammlung vom 17. März 2017 einen Entwurf für eine gemeinsame Stellung- nahme zu den Gegenvorschlägen des Bundesrates zur RASA-Initiative ausgearbeitet. Nach diesem Entwurf soll im Falle des Zustandekommens des Referendums gegen das von den eidgenössischen Räten am 16. De- zember 2016 verabschiedete Ausführungsgesetz zu Art. 121a BV auf einen direkten Gegenvorschlag zur RASA-Initiative verzichtet werden, da an- dernfalls Volk und Ständen implizit dieselbe Frage nochmals vorgelegt würde. Der Entwurf lehnt sodann beide vom Bundesrat vorgeschlagenen Varianten eines direkten Gegenvorschlags ab, da sie den Konflikt zwischen
dem Wortlaut der Verfassungsbestimmung und deren Umsetzung bzw. dem Freizügigkeitsabkommen nicht lösten. Stattdessen fordert der Ent- wurf einerseits die Streichung der Abs. 4 und 5 sowie der Übergangsbestim- mung zu Art. 121a BV und anderseits eine Ergänzung der Bestimmungen in Art. 121a BV. Nach dieser könnte der Gesetzgeber die Steuerung der Zuwanderung im Verhältnis zu den EU- und EFTA-Staaten auch so um- setzen, dass er Massnahmen vorsieht, die eine verstärkte Mobilisierung des inländischen Arbeitskräftepotenzials bewirken und so den Zuwanderungs- druck verringern. Der Einschätzung der KdK ist insoweit zu folgen, dass die beiden Va- rianten des Bundesrates den Konflikt zwischen dem verfassungsrechtli- chen Auftrag zur Steuerung der Zuwanderung mittels Höchstzahlen und Kontingenten (Art. 121a BV) und der beschlossenen Ausführungsgesetz- gebung nicht lösen. Zudem wirft die weit gefasste erste Variante des Bundesrates neue Fragen auf, die sich nicht direkt aus Art. 121a BV er- geben. Der Entwurf der KdK löst diesen Konflikt besser, indem er die vom Gesetzgeber beschlossene Umsetzung als mögliche Umsetzung in die Ver- fassungsbestimmung aufnimmt. Nicht zu folgen ist dem Entwurf der KdK jedoch insofern, als er die Vorlage eines Gegenvorschlags zur RASA- Initiative im Falle des Zustandekommens des Referendums gegen die Um- setzung von Art. 121a BV durch das Bundesparlament ablehnt. Dabei handelt es sich nicht um dieselbe Frage, ist doch in einem allfälligen Re- ferendum über die konkrete Umsetzung der Masseneinwanderungsini- tiative und bei einem Gegenvorschlag zur RASA-Initiative über die Be- reinigung des Verfassungsartikels für künftige Regelungen im Zusammen- hang mit der Steuerung der Zuwanderung zu entscheiden.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen, Haus der Kan- tone, Speichergasse 6, Postfach 444, 3000 Bern 7 (auch per E-Mail an mail@ kdk.ch): Wir danken Ihnen für die Einladung zur Stellungnahme zu Ihrem Ent- wurf eines Gegenvorschlags zur RASA-Initiative und äussern uns dazu wie folgt: Wir unterstützen den von Ihnen vorgelegten Entwurf eines Gegenvor- schlags, da er den Konflikt zwischen dem verfassungsrechtlichen Auf- trag der Steuerung der Zuwanderung mittels Höchstzahlen und Kontin- genten (Art. 121a BV) und der beschlossenen Ausführungsgesetzgebung besser löst als die vom Bundesrat ausgearbeiteten Gegenvorschläge. Ihr
Gegenvorschlag sollte unseres Erachtens jedoch Volk und Ständen auch dann vorgelegt werden, wenn das Referendum gegen die von den eid- genössischen Räten beschlossene Umsetzung von Art. 121a BV zustande kommt. Denn dabei handelt es sich nicht um dieselbe Frage, ist doch in einem allfälligen Referendum über die konkrete Umsetzung der Massen- einwanderungsinitiative und bei einem Gegenvorschlag zur RASA-Initia- tive über die Bereinigung des Verfassungsartikels für künftige Regelungen im Zusammenhang mit der Steuerung der Zuwanderung zu entscheiden.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Plenarversammlung der KdK vom 17. März 2017 nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Volkswirt- schaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli