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Verhandlungsmandat zur Beteiligung der Schweiz am EU-Bildungsprogramm Erasmus+ 2021-2027, Konsultation der Kantone, Schreiben an die KDK

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Februar 2021

184. Verhandlungsmandat zur Schweizer Beteiligung am Bildungs- programm der Europäischen Union in den Jahren 2021–2027 (Erasmus 2021–2027); Entwurf der gemeinsamen Stellungnahme der Kantonsregierungen

Erwägungen

A. Ausgangslage Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruf‌licher Bildung, Jugend und Sport in Europa. Die Programmperiode von 2014 bis 2020 ermöglichte es über 4. Mio. Bürgerinnen und Bürgern aus den teilnehmenden Staaten, im Ausland zu studieren, sich weiterzu- bilden, Berufserfahrung zu sammeln oder Freiwilligenarbeit zu leisten. Die neue Programmperiode, die den Zeitraum von 2021 bis 2027 abdecken wird, soll nach der Ende 2020 erfolgten Einigung über den EU-Haushalt eine substanziell höhere finanzielle Ausstattung erhalten. So einigten sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten auf ein Bud- get von rund 26 Mrd. Euro (die Programmperiode 2014–2020 hatte ein Budget von 14 Mrd. Euro). Hiervon sollen rund 83% für die Bildung, 10% für die Jugend und 1,9% für den Sport ausgegeben werden. Die Schweiz nahm in der abgelaufenen Programmperiode als Drittstaat teil, nachdem die Verhandlungen im Hinblick auf eine Vollassoziierung aufgrund der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative 2014 abge- brochen wurden. Der Bundesrat hatte in der Folge bereits 2014 eine vor- erst befristete schweizerische Übergangslösung verabschiedet, die bis 2017 verlängert wurde. 2017 kam der Bundesrat zum Schluss, dass die Vor- teile einer Schweizer Lösung für die Periode 2018–2020 überwiegten. Aus diesem Grund und wegen weiterer Umstände, die eine zeitnahe Teilnahme der Schweiz an Erasmus+ nicht ermöglicht hätten, wurden die Verhand- lungen zwischen der Schweiz und der EU im gegenseitigen Einverneh- men nicht wieder aufgenommen. Der Bundesrat hielt jedoch in seiner Bot- schaft zur Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018–2020 (BBl 2017, 3885) fest, dass er die Aufnahme von Ver- handlungen zu einer möglichen Assoziierung an das Nachfolgeprogramm von Erasmus+ anstrebe, sobald die Eckwerte des besagten Nachfolge- programms vorliegen. Nach den vorliegenden Informationen wird die Schweiz für alle EU-­ Programme neu nicht mehr in der Kategorie der EFTA-/EWR-Staaten eingeteilt werden, sondern wird sich in der Kategorie der «weiteren Dritt- staaten» befinden. Dies stellt eine grössere Hürde für die Assoziierung

der Schweiz an besagten Programmen dar, da u. a. neu zusätzlich ein so- genanntes Umbrella Agreement, ein horizontales Rahmenabkommen zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme von Dritt- staaten, abgeschlossen werden muss. Zurzeit ist noch unklar, wie die Eck- werte eines solchen horizontalen Rahmenabkommens aussehen werden. Gemäss ersten Einschätzungen der Bundesverwaltung liefern die Be- stimmungen im Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (UK) zur Beteiligung des UK an EU-­ Programmen erste Hinweise zur möglichen Ausgestaltung von «Um- brella Agreements». Allerdings verknüpft die EU jegliche Entwicklun- gen sowohl hinsichtlich der Teilnahme an EU-Programmen als auch zum «Umbrella Agreement» mit dem institutionellen Rahmenabkommen.

B. Verhandlungsmandat Mit Schreiben vom 14. Januar 2021 informierte der Vorsteher des Eid- genössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung, dass der Bundesrat das Verhandlungsmandat für die Teilnahme der Schweiz an EU-Programmen verabschiedet hat. Als Eckwert sieht das Verhandlungsmandat vor, dass im Falle einer Assoziierung für die Schweiz betreffend Zugang und Teilnahmebedin- gungen ähnliche Modalitäten gelten müssen wie für die EU-Mitglied- länder. Die Verhandlungen zur Beteiligung an Erasmus+ 2021–2027 sol- len soweit möglich in Parallelität mit den Bedingungen zur Teilnahme am Horizon-Paket geführt werden, damit Synergien zwischen den beiden Programmen genutzt werden können. Möglichst zu vermeiden ist eine sachfremde Verknüpfung zu anderen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Gemeinsam mit den beiden aussenpolitischen Kommissionen des Na- tionalrates und des Ständerates (APK-N/S) sowie den beiden national- und ständerätlichen Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kul- tur (WBK-N/S) wurden die Kantone eingeladen, zum Verhandlungsman- dat des Bundesrates Stellung zu beziehen. Sowohl die APK-N als auch die WBK-N haben sich in der Zwischenzeit mit dem Verhandlungsman- dat befasst und sind zum Schluss gekommen, dass die Vollassoziierung der Schweiz als Hauptziel der Verhandlungen angestrebt werden müsse.

C. Stellungnahme der Kantonsregierungen Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat nach Rücksprache mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirekto- ren (EDK) einen Entwurf für eine gemeinsame Stellungnahme der Kan- tone erarbeitet. Mit Schreiben vom 29. Januar 2021 hat die KdK die Kon- sultation der Kantone zum Entwurf ausgelöst.

Im Rahmen einer Gesamtwürdigung soll der Vollassoziierung der Schweiz an Erasmus+ 2021–2027 zugestimmt werden. Dabei wird Be- zug genommen auf die Haltung der EDK, die sich anlässlich ihrer Plenar- versammlung vom 30. Oktober 2020 für eine Vollassoziierung der Schweiz an der neuen Programmperiode von Erasmus+ ausgesprochen und den Bundesrat aufgefordert hat, die erforderlichen Massnahmen im Hinblick auf eine Vollassoziierung zu ergreifen. Nach Ansicht der EDK, die von der KdK geteilt wird, verbessert der Austausch und die Mobilität auf ge- sellschaftlicher Ebene die Verständigung zwischen Kultur- und Sprach- gemeinschaften sowie die Qualität und Entwicklung des Bildungsraumes Schweiz erheblich, trägt zur Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Schweiz bei und unterstützt die Integration der Schweiz in das euro- päische und internationale Umfeld. Weiter wird das vom Bundesrat am 13. Januar 2021 verabschiedete Ver- handlungsmandat unterstützt. Dabei wird aber auch festgehalten, dass die Beteiligung der Schweiz an dieser neuen Programmgeneration weder zulasten der Bildungsbudgets des Bundes (keine Verringerung oder Kom- pensation) noch zulasten der Kantone gehen darf. Zudem wird die früh- zeitige Vertretung der Kantone in der Schweizer Verhandlungsdelegation gewünscht. Der Kanton Zürich als Wissenschafts- und Hochschulstandort ist in hohem Masse auf optimale Rahmenbedingungen in den Bereichen For- schung und Lehre angewiesen. Grenzüberschreitende Mobilität wäh- rend der Aus- und Weiterbildung sind zentral für den Erwerb von inter- kulturellen, sprachlichen und fachlichen Kompetenzen und ermöglicht zudem die gezielte Weiterentwicklung u. a. von Hochschulen und For- schungseinrichtungen. Dem Entwurf zur gemeinsamen Stellungnahme der Kantonsregierun- gen vom 29. Januar 2021 ist daher zuzustimmen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen, 3001 Bern (Zu- stellung auch per E-Mail an mail@kdk.ch): Mit Schreiben vom 29. Januar 2021 haben Sie uns eingeladen, uns zum Entwurf einer gemeinsamen Stellungnahme der Kantone zum Verhand- lungsmandat zur Beteiligung der Schweiz am EU-Bildungsprogramm Erasmus+ 2021–2027 vernehmen zu lassen. Wir danken für die Gelegen- heit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt:

Die Mitwirkung der Schweiz am EU-Bildungsprogramm Erasmus+ 2021–2027 ist von grosser Bedeutung. Gerade die Wissenschafts- und Hochschulstandorte der Schweiz sind in hohem Masse auf optimale Rahmenbedingungen in den Bereichen Forschung und Lehre angewie- sen. In diesem Umfeld sind Mobilität und Austausch zentrale Faktoren für Innovation und Wettbewerb. Der Entwurf zur gemeinsamen Stellungnahme der Kantonsregierun- gen vom 29. Januar 2021 für das Verhandlungsmandat zur Schweizer Be- teiligung am Bildungsprogramm der Europäischen Union in den Jahren 2021–2027 (Erasmus 2021–2027) ist deshalb ausdrücklich zu begrüssen.

II. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung der Stellungnahme der KdK nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Bil- dungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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