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Strassen, Winterthur, verschiedene Strassen, Erneuerung der Verkehrsleitzentrale, Projektgenehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Dezember 2010

1867. Strassen (Winterthur, verschiedene Strassen,

Erwägungen

Verkehrsleitzentrale) Mit Schreiben vom 16. November 2010 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Winterthur der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr, das Projekt für die Erneuerung der Verkehrsleitzentrale für die Licht- signalanlagen auf dem Gebiet der Stadt Winterthur (Objekt Nr. 19 153) zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes vom 27. September 1981 (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupau- schale. Das Projekt sieht vor, die bestehende Verkehrsleitzentrale für die Lichtsignalanlagen auf dem Stadtgebiet von Winterthur zu erneuern. Es sind 52 Lichtsignalanlagen an dieser Verkehrsleitzentrale ange- schlossen. Bei der zurzeit im Einsatz stehenden Verkehrsleitzentrale kommt es immer öfter zu Betriebsstörungen. Im Weiteren ist durch den Verkauf der Herstellerfirma der Unterhalt der Anlage heute nur noch bedingt und mit entsprechend hohem Aufwand möglich. Um die Ver- kehrs- und Betriebssicherheit aufrechtzuerhalten und den heutigen sicherheitstechnischen Ansprüchen gerecht zu werden, muss die rund 17-jährige Verkehrsleitzentrale ersetzt werden. Die Erneuerung soll auch im Hinblick auf die Einführung der regionalen Leitzentrale (RL) sowie der regionalen Verkehrssteuerung (RVS) während der nächsten zwei Jahre erfolgen. Mit Begehrensäusserung vom 9. August 2010 hat das Amt für Ver- kehr dem Vorhaben zugestimmt. Einer Genehmigung steht nichts ent- gegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Verkehrsleitzentrale für die Lichtsignalanlagen auf dem Stadtgebiet von Winterthur betragen Fr. 1 200 000. Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 713 000. Davon betragen die Aufwendungen für den öffentlichen Verkehr rund Fr. 47 525 (RRB Nr. 117/2006). Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführ- te Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, der von der Stadt Winterthur der Abrech- nung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belastet werden kann.

Von den Gesamtkosten entfallen rund Fr. 321 000 auf Gemeinde- strassen, die im kommunalen Verkehrsplan enthalten sind. Hier kann gemäss § 29 StrG ein Staatsbeitrag geltend gemacht werden. Dieser Kostenanteil wird mit einer separaten Verfügung zugesichert.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt der Stadt Winterthur für die Erneuerung der Verkehrs- leitzentrale für die Lichtsignalanlagen auf Gebiet der Stadt Winterthur wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, 8402 Winterthur, die Stadt- verwaltung Winterthur, Departement Bau/Tiefbau, Neumarkt 1, Post- fach, 8402 Winterthur, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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