Anfrage Marcel Burlet, Regensdorf, und Peter Anderegg, Dübendorf, betreffend elektronisches Ticket beim ZVV, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 327/2008
Sitzung vom 3. Dezember 2008
1869. Anfrage (Elektronisches Ticket beim ZVV) Die Kantonsräte Marcel Burlet, Regensdorf, und Peter Anderegg, Dübendorf, haben am 29. September 2008 folgende Anfrage einge- reicht: Die Förderung und Entwicklung des öV im Kanton Zürich ist ein Musterbeispiel einer Erfolgsgeschichte. Dazu gehört in Zukunft speziell der problemlose Zugang zu den Verkehrsmitteln mit elektronischen Tickets. Gemäss der ZVV-Strategie 2011–2014 sollen technologische Neuerungen auch den leichten Zugang und die einfache Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel fördern. Das elektronische «Easy Ride»-System basiert darauf, dass Chip- karten der Passagiere beim Ein- und Aussteigen berührungsfrei regist- riert und die Daten per Funk an einen Zentralcomputer übermittelt werden. Aufgrund der gefahrenen Kilometer mit Bahn, Schiff, Bus und Tram erfolgt dann wie beim Telefon monatlich die nachträgliche Rech- nungsstellung. Um dem Datenschutz Rechnung zu tragen, könnten Pre- paidkarten gekauft werden. Für viele Benutzerinnen und Benutzer stellt der Kauf von Fahraus- weisen einen Schwachpunkt des öffentlichen Verkehrs dar. Die Schlan- gen vor den Schaltern sind oft lang und animieren nicht zur spontanen Benützung des öffentlichen Verkehrs. Billet-Automaten mit umfangrei- chem Sortiment erweisen sich als kompliziert, differenzierte Tarife sind schwer durchschaubar. Eine wie eine Kreditkarte zu beantragende Easy- Access-Karte vermeidet diese Nachteile. Dass das Chip-Karten-System kein Ding der Unmöglichkeit darstellt, zeigt der Blick ins Ausland. In den Niederlanden zum Beispiel und in Hongkong sind papierlose Ticketingsysteme erfolgreich eingeführt worden. E-Ticketing ist zukunftsweisend. Zu den erwarteten Vorteilen des Systems gehören die genaue Feststellung der Nachfrage für jeden Zug und die Möglichkeit der Einführung differenzierter Tarife mit nachträg- lichen Rabatten und höheren Preisen in Spitzenzeiten – wie das die SBB nun ja fordern. Bevor aber zeitabhängige Tarife eingeführt werden, ist zumindest für Abo-Kunden ein E-Ticketing zwingend.
Leider haben die SBB und auch der Kanton Zürich in den letzten Jahren in dieser Beziehung gebremst. Das Projekt «Easy Ride» wurde auf Eis gelegt. Zusätzlich verzögert sich die neue Generation der Ticketautomaten im Kanton Zürich. Wir fragen den Regierungsrat an:
Erwägungen
1. Wie stellt sich der Regierungsrat zu modernen elektronischen Ticket- systemen im öffentlichen Verkehr?
2. Wie sieht der gegenwärtige Stand der Planung zur Einführung eines elektronischen Ticketing im Kanton Zürich aus?
3. Ist der Regierungsrat bereit, sich in Zusammenarbeit mit den Verant- wortlichen von SBB und ZVV dafür einzusetzen, damit das elektro- nische Ticket in absehbarer Zeit eingeführt werden kann?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Marcel Burlet, Regensdorf, und Peter Anderegg, Dübendorf, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Elektronische Ticketsysteme vereinfachen den Zugang zum öffentli- chen Verkehr und tragen zur Senkung der Vertriebskosten bei, sofern sie richtig eingesetzt werden. Die falsche Anwendung elektronischer Ticketsysteme kann aber auch hohe Zusatzkosten verursachen, ohne dass als Gegenwert ein massgeblicher Kundennutzen oder Einsparun- gen an anderen Orten entstehen. Der Erfolg elektronischer Ticket- systeme ist massgeblich davon abhängig, ob sie in geschlossenen oder offenen Systemen eingesetzt werden. Geschlossene Systeme haben klare Grenzen, wie z. B. ein U-Bahn-Netz, eine ganze Stadt (Stadtgrenze) oder eine bestimmte Kundengruppe. Offene Systeme zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass die Tickets unabhängig von Verkehrsunter- nehmen, Verkehrsmitteln oder geografischen Räumen usw. Gültigkeit besitzen. Das «Electronic Ticketing» ist für geschlossene Systeme gut geeignet, während seine Anwendung in offenen Systemen mit vielfältigen Risi- ken behaftet ist. In der Schweiz besteht ein offenes System; dementspre- chend sind die Anforderungen an elektronische Ticketsysteme sehr hoch: Sie müssen in ein hochvernetztes Verkehrsystem mit offenem Zugang zu über 250 Verkehrsunternehmen und über 25 verschiedenen Tarifver- bunden integriert werden. Heute sind überregionale Fahrausweise üblich, welche die Benützung von Ortsbussen, Trams, Regionalbussen, S-Bah- nen, Fernverkehrszügen, Schiffen, Bergbahnen usw. ermöglichen. In
diesem Umfeld kann ein elektronisches Ticketsystem den konventio- nellen Vertrieb nur ergänzen, aber nicht ersetzen. Auch Personen ohne elektronisches Ticket sollen an jeder Haltestelle oder allenfalls beim Einstieg in die Fahrzeuge eine Fahrberechtigung für den öffentlichen Verkehr erwerben können. Unter diesen Voraussetzungen ist es für elektronische Ticketsysteme äusserst schwierig, ein auch nur annähernd vertretbares Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erreichen. Das Verkehrssystem des Kantons Zürich ist sehr eng mit dem natio- nalen Verkehrssystem verflochten und damit Teil dieses offenen Systems. Die Einführung eines umfassenden «Electronic Ticketing» allein für den Kanton Zürich ist daher keine sinnvolle und auch keine praktikable Lösung. Soweit aber Anwendungen mit klaren Abgrenzungen identifi- ziert und definiert werden können, ist eine Einführung elektronischer Tickets durchaus denkbar (siehe dazu unten, zu Frage 2). Zu Frage 2: Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) erarbeitet einerseits in Eigen- regie die Grundlagen für die Einführung von elektronischen Ticket- systemen, wo dies möglich und sinnvoll ist. Daneben begleitet er die Entwicklungsarbeiten der SBB, die unter dem Titel «fastTRACK» wei- terhin an der Einführung eines elektronischen Ticketsystems arbeiten, das als Endziel das Reisen mit elektronischer Fahrberechtigung, aber ohne Ticket ermöglichen soll. Es ist eine Modifizierung des Konzepts «EasyRide», das wegen der erwarteten hohen Kosten und der techni- schen Risiken nicht weiterverfolgt wurde. Ein neues Vorgehen in klei- nen Schritten soll die Investitionen und Risiken so gering wie möglich halten. Ein erster Schritt war die Einführung des «Online Ticket», das über das Internet gekauft und an jedem PC ausgedruckt werden kann. Auch Fahrausweise des ZVV können heute als «Online Ticket» gekauft werden. In einem nächsten Schritt soll im Projekt «fastTRACK» ein weiter- entwickeltes «Online Ticket» auch mittels Mobiltelefon zu kaufen und zu speichern sein. Der ZVV beteiligt sich an einem entsprechenden Feldtest. Besonders kritisch ist dabei die Kontrolle der neuartigen Fahr- ausweise in Bus und Tram, die höchste Anforderungen stellt. Als weite- rer, noch näher zu umschreibender Schritt wurde die Einführung des oben erwähnten Reisens mit elektronischer Fahrberechtigung auf dem Mobiltelefon nach der Idee von EasyRide eingeleitet. Der Umstand, dass bald alle Fahrzeuge im ZVV mit Bordrechner und Leitsysteman- bindung ausgerüstet sein werden, dürfte günstige Rahmenbedingungen für die Definition eines finanzierbaren, national integrierbaren «Elect- ronic Ticketing» nach der Idee von EasyRide im ZVV schaffen.
Für den Vertrieb des Nachtzuschlags wird der ZVV ab der Silvester- nacht 2008/2009 eine einfache Insellösung auf der Grundlage von SMS für Mobiltelefone testen. Dadurch sollen bisher bestehende Engpässe im Vertrieb des Nachtzuschlags behoben werden, z. B. bei Grossan- lässen. Der Vorteil dieser Lösung liegt in der weit verbreiteten, einfach anzuwendenden Technologie und in der Möglichkeit, den Nachtzuschlag spontan zu kaufen, ohne sich zuerst als Benutzer registrieren zu müssen. Der Verkauf eines breiteren ZVV-Sortiments ist aufgrund der SMS- Technologie und des Zahlungssystems nicht möglich. Mit dem Test sol- len Kundinnen und Kunden wie auch das Personal der Transportunter- nehmen zudem mit dem Mobiltelefon als neuem Vertriebskanal ver- traut gemacht und so das Feld für «fastTRACK» vorbereitet werden. Zu Frage 3: Da der ZVV bereits heute aktiv an der Einführung von elektroni- schen Ticketsystemen im öffentlichen Verkehr sowohl in Eigenregie wie auch in Kooperation mit den SBB arbeitet, besteht für den Regierungs- rat kein weiterer Handlungsbedarf.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regie- rungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi