Psychiatriezentrum Rheinau, Übertragung der Wasserversorgungsanlagen ins Finanzvermögen
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Dezember 2010
1873. Psychiatriezentrum Rheinau
Erwägungen
(Übertragung der Wasserversorgungsanlagen ins Finanzvermögen) Seit 1898 betreibt das Psychiatriezentrum Rheinau (PZR) eine eigene Wasserversorgung. Mit der Gemeinde Rheinau bestehen seit 1932 Ver- träge zur Lieferung von Trink-, Brauch- und Löschwasser. Diese wurden auf den 31. Dezember 2010 gekündigt. Da das Betreiben einer Wasser- versorgung nicht zu den Kernaufgaben der Klinik gehört, sollen die ent- sprechenden Anlagen ins Finanzvermögen übertragen und anschliessend einschliesslich der entsprechenden Wasserrechte veräussert werden. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Anlagen: Kat.-Nr. Assek.-Nr. Bezeichnung Adresse Fläche Buchwert 1189 3800421 Pumpwerk Radhofstr. 99 185 000 Gebäude 100 526 (038 8018) Seewerben 99 Land 185 000 1187 3800597/ Reservoir Haldenweg 13 (nur Bau- Gebäude 1 165 814 (038 8019) 3800598 Bergholz werk) Fernwirkanlage Gebäude 339 282 und Verteilnetz Total Gebäude 1 605 622 Land 185 000
Die aufgeführten Grundstücke, Gebäude und Verteilnetze werden für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben nicht mehr benötigt und sind deshalb gestützt auf § 44 Abs. 2 der Finanzcontrollingverordnung (FCV) zum Buchwert in das Finanzvermögen zu übertragen. Das Betreiben einer Wasserversorgung ist grundsätzlich eine kom- munale Aufgabe. Das Immobilienamt wird daher in Zusammenarbeit mit dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) eine Über- tragung des Pumpwerkes an die künftigen Konzessionäre (Gruppen- wasserversorgung Kohlfirst und allenfalls die Gemeinde Rheinau) bis am 1. Januar 2011 anstreben. Die restlichen Anlagenteile sollen im Finanz- vermögen verbleiben, bis mit der Gemeinde Rheinau bezüglich einer Übernahme der Anlage eine Vereinbarung getroffen werden kann. Der Betrieb und Unterhalt der Leitungen wird bis dahin durch eine externe Firma sichergestellt, die diese Aufgabe bereits heute wahrnimmt. Der Übertragungswert beläuft sich per 1. Januar 2010 für das Grund- stück auf Fr. 185 000 und für die Gebäude auf Fr. 1 605 622, weshalb die Zuständigkeit des Regierungsrates gegeben ist (§ 58 lit. c Gesetz über Controlling und Rechnungslegung in Verbindung mit § 44 Abs. 1 FCV [e contrario]).
Die Übertragung des Grundstückes im Wert von Fr. 185 000 erfolgt in der Investitionsrechnung des Buchungskreises Nr. 6440 über das Konto 6000 0 00000 «Übertragung VV in FV Grundstücke». Die Pas- sivierung erfolgt in der Bilanz des Buchungskreises Nr. 6440 über das Konto 1400 0 00000 «Grundstücke VV». Die Übertragung der Gebäude im Wert von Fr. 1 605 622 erfolgt in der Investitionsrechnung des Buchungskreises Nr. 6440 über das Konto 6040 0 00000 «Übertragung VV in FV Hochbauten». Die Pas- sivierung erfolgt in der Bilanz des Buchungskreises Nr. 6440 über das Konto 1404 0 00000 «Hochbauten VV». Die Übertragungswerte werden im Buchungskreis Nr. 8710, Liegen- schaftenerfolg, im Konto 1080 0 00000 Grundstücke (nicht bebaute Grundstücke) und im Konto 1084 0 00000 Gebäude FV (Gebäude und überbaute Grundstücke) gutgeschrieben. Nach der Übertragung sind die Liegenschaften zum Verkehrswert zu bewerten. Allfällige Buch- gewinne oder Verluste fallen dem Buchungskreis Nr. 8710 zu. Die Übertragung der Liegenschaften erfolgt rückwirkend auf den 1. Januar 2010.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die in den Erwägungen aufgeführten Anlagen werden rückwirkend auf den 1. Januar 2010 zum Übertragungswert von Fr. 1 790 622 vom Verwaltungsvermögen der Gesundheitsdirektion in das Finanzvermögen übertragen.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi