Anfrage Eva Torp, Hedingen, und Roland Munz, Zürich, betreffend Veloparkierungen an Bahnstationen, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 295/2009
Sitzung vom 2. Dezember 2009
1904. Anfrage (Veloparkieranlagen an Bahnstationen) Kantonsrätin Eva Torp, Hedingen, und Kantonsrat Roland Munz, Zürich, haben am 14. September 2009 folgende Anfrage eingereicht: Viele der Bahnstationen im Kanton weisen gar keine bis sehr man- gelhafte Veloparkieranlagen auf. Oft sind die Veloabstellplätze weit weg, unbedeckt, unbeleuchtet und sehr eng. Dazu fehlen gute Schliessfächer für Velohelme, Regenhosen und Taschen. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um Beant- wortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Welche Qualitätsanforderungen bestehen bei der Erstellung von Fahr- radparkierungsanlagen an Bahnhöfen des ZVV?
2. Wie viele Fahrradparkierungsanlagen sind überdeckt?
3. Wie viele Bahnhöfe sind mit Schliessfächern versehen?
4. Welche Unterstützung bietet der Kanton den Gemeinden bei der Erstellung von Fahrradparkierungsanlagen auf ZVV-Gebieten und SBB-Arealen?
5. Welche Massnahmen sind vorgesehen, um vermehrt Bahnstationen mit qualitativ zur Nutzung ansprechenden Abstellplätzen für Fahrrä- der auszustatten?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Eva Torp, Hedingen, und Roland Munz, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Für die Erstellung von Fahrradabstellplätzen sind grundsätzlich die Gemeinden zuständig. Die Einrichtung von Veloparkieranlagen auf Flächen bei Bahnhöfen oder Haltestellen erfordert eine enge Zusam- menarbeit zwischen der zuständigen Standortgemeinde und der Trans- portunternehmung. Nach § 5 des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr vom 6. März 1988 (LS 740.1) kann der Kanton die in den regionalen Ver- kehrsrichtplänen festgelegten Parkierungsanlagen sowie Veloabstell- plätze von regionaler Bedeutung erstellen, sofern sie den Benützern der öffentlichen Verkehrsmittel vorbehalten sind. An Anlagen von Ge- meinden oder Transportunternehmen kann er Beiträge gewähren.
Zu Frage1: In der Reihe «Vollzugshilfen Langsamverkehr» hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) in Zusammenarbeit mit der Velokonferenz Schweiz 2008 ein Handbuch zur Veloparkierung mit Empfehlungen zu Planung, Realisierung und Betrieb veröffentlicht. Dieses enthält Ent- scheidgrundlagen zuhanden der vollziehenden Standortgemeinde be- treffend Anforderungen, Bedarfsermittlung, Anlagetypen und Aus- gestaltung von Veloparkierungen auch an Bahnhöfen, Haltestellen und bei Park&Ride-Anlagen. Die SBB fördern die Veloparkierung an Bahnhöfen mit verschiedenen Programmen. Mit dem Programm RV 05 «Facelifting Stationen» sollen 620 Regionalbahnhöfe bis zum Jahr 2016 ausgebaut und saniert werden. Im Rahmen dieses Programms wurden Standards für Veloabstellplätze bzw. Bike&Rail-Anlagen ausgearbeitet. Die Erneuerung von Bike&Rail- Anlagen wird im Projekt «Ihr Zweiradplatz am Bahnhof» weitergeführt, dieses Projekt betrifft vorab Fernverkehrsbahnhöfe. In Einzelfällen kann von diesen Standards abgewichen werden. Bike&Rail-Anlagen an SBB-Bahnhöfen umfassen gemäss Standards Programm RV 05 Abstellplätze für motorisierte und nicht motorisierte Zweiräder und haben folgende funktionalen Anforderungen zu erfüllen: Die Anlagen sind für ein durchschnittliches Regelaufkommen der Bahnbenützerinnen und -benützer zuzüglich 15% für die Entwicklung der nächsten fünf Jahre zu bemessen. Rund 20–40% der Parkierungs- fläche sind für motorisierte Zweiräder und Spezialvelos vorzusehen. Weiterer Bedarf infolge anderer Nutzungen (Einkaufsgeschäfte usw.) ist zusätzlich zu bemessen. Bezüglich Komfort und Sicherheit gelten die Kriterien der nächsten Nähe beim Zugang zum Zug, Witterungsschutz, Benutzerfreundlichkeit und subjektive Personensicherheit (gute Be- leuchtung und Transparenz), ein bequemes Parkiersystem, eine geringe Vandalen- und Diebstahlquote, hohe Kundenakzeptanz sowie sichere Zu- und Wegfahrten und gute Signalisation. Die Überdachungen sind für das Aufkommen bei Niederschlagswetter zu planen, das in der Regel 50% des Regelaufkommens entspricht. Die Höhe der Überdachung soll ein bequemes Abstellen des Zweirades erlauben. Bezüglich Ordnung, Stabilität und Ergonomie ist eine sichere, standfeste Abstellanlage mit entsprechenden Haltesystemen zu installieren. In stark frequentierten Bahnhöfen sind sodann Velostationen (ge- schlossene Anlagen) in Betrieb. Für die Planung und Umsetzung solcher Velostationen wurde ein Leitfaden durch Pro Velo Schweiz erstellt.
Zu Frage 2: Die Veloparkierungsanlagen werden nach Bedarf von den Gemeinden und Städten erstellt und betrieben. Der Kanton verfügt daher über keine Datensammlung über die konkrete Ausgestaltung der Veloparkierungs- anlagen. Gemäss Empfehlungen im Handbuch Veloparkierung des ASTRA entspricht die Überdachung den Grundanforderungen für Fahrzeugabstellplätze an Bahnhöfen und Haltestellen. Die Bike&Rail- Anlagen an SBB-Bahnhöfen sind denn auch grundsätzlich überdacht. Die Überdachung soll gemäss Standards RV 05 das Aufkommen bei Niederschlagswetter abdecken. Während der Sommermonate werden zusätzlich auch freie Flächen ohne Überdachung angeboten. In den Wintermonaten deckt die Überdachung das Aufkommen ab. Zu Frage 3: Schliessfächer, die den besonderen Bedürfnissen von Radfahrenden dienen, sind bei Velostationen regelmässig vorhanden. An zahlreichen Bahnhöfen stehen Schliessfächer allgemeiner Art zur Verfügung. Schliess- fächer für Helme, Regenschutz usw. von Radfahrenden gehören gemäss Empfehlung im Handbuch Veloparkierung nicht zu den Grundanforde- rungen, sind aber gewünschte Austattungselemente. Die Standards RV 05 der SBB sehen bei den offenen Abstellplätzen im Rahmen der laufen- den Programme keine besonderen Schliessfächer für die Nutzerinnen und Nutzer dieser Anlagen vor. Dieses Zusatzangebot muss daher von der Standortgemeinde oder den privaten Betreibern bereitgestellt und finanziert werden. Zu Frage 4: Das Gesamtverkehrskonzept vom 13. September 2006 unterstützt die Ziele des Bundes, den Anteil des Fuss- und Veloverkehrs am Gesamt- verkehr laufend anzuheben. Gemäss Teilstrategie Fuss- und Velover- kehr ist dem Fuss- und Veloverkehr als Zubringer zum öffentlichen Ver- kehr besondere Beachtung zu schenken. Hierzu sind unter anderem an den jeweiligen Zielorten genügend Veloabstellplätze bereitzustellen. An den Haltestellen des öffentlichen Verkehrs ist ein attraktiver Zugang mit ausreichendem Aufenthalts- und Abstellraum zu schaffen. Auch im Agglomerationsprogramm Siedlung und Verkehr vom 14. November 2007 und im Beschluss des Kantonsrates vom 26. März 2007 zum revi- dierten Richtplan, Teil Verkehr, wird dem Fuss- und Veloverkehr ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Finanzierung der Veloparkierung erfolgt heute in der Regel durch die Städte und Gemeinden.
Mit Beschluss Nr. 2052/2008 beauftragte der Regierungsrat die Volks- wirtschaftsdirektion zur Ausarbeitung eines kantonalen Veloförder- programmes. Dieses befindet sich derzeit in der verwaltungsinternen Vernehmlassung. Der Entwurf des Veloförderprogramms sieht vor, ein kantonales Bike&Ride-Konzept bis zum Jahr 2012 zu erstellen und anschliessend umzusetzen. Fördermassnahmen für Gemeinden werden in diesem Zusammenhang zu prüfen sein. Zu Frage 5: Das Projekt «Facelifting Stationen» (RV 05) der SBB sieht schweiz- weit die Modernisierung von 620 Regionalbahnhöfen bis zum Jahr 2016 vor. Dabei sollen auch 20 000 überdeckte Abstellplätze bereitgestellt werden. An den Fernverkehrsbahnhöfen der SBB soll das Angebot der Zweiradabstellplätze ebenfalls ausgebaut werden. Die SBB leisten im Rahmen ihres Ausbauprogramms «Ihr Zweiradplatz am Bahnhof» (2007 bis 2012) eine Anschubfinanzierung von rund 10 Mio. Franken für die Verbesserung von Veloabstellanlagen. Gemeinsam mit den entspre- chenden Standortgemeinden können dadurch schweizweit rund 10 000 neue Abstellplätze geschaffen werden. Nach heutigem Recht bleibt die Verantwortlichkeit für die Veloparkierung bei den Standortgemeinden, wobei die SBB – wenn möglich – an den Bahnhöfen entsprechenden Platz zu Verfügung stellen. Im Rahmen des Agglomerationsprogrammes sind sodann Massnah- men in den Bereichen Fuss- und Veloverkehr vorgesehen, welche die Veloparkierung mit umfassen. Eine Mitfinanzierung durch den Bund steht in Aussicht.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi