Strassen, Obfelden/Ottenbach, Autobahnzubringer A4, Vergabe Planer- und Werkleistungen, Vergabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. März 2020
194. Strassen (Obfelden/Ottenbach, Autobahnzubringer A4,
Erwägungen
Vergabe Planer- und Werkleistungen) Mit Beschluss vom 29. Juni 2016 setzte der Regierungsrat das Projekt für den Autobahnzubringer A4 Obfelden/Ottenbach fest. Mit Beschluss vom 27. Januar 2020 (Vorlage 5529a) bewilligte der Kantonsrat zum Objektkredit gemäss Beschluss vom 9. Januar 2012 einen Zusatzkredit von Fr. 14 880 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt. Die verfügbare Kreditsumme des Kantons beträgt damit Fr. 54 480 000 (Preisstand 31. März 2010, einschliesslich MWSt). Die gesamte Kreditsumme einschliesslich der Kostenübernahme des Bun- desamtes für Strassen von Fr. 25 800 000 (pauschalisierter Fixbetrag zu- lasten der Nationalstrassenrechnung) beträgt somit Fr. 80 280 000. Für die Planer- und Werkleistungen liegen aufgrund eines selektiven Verfahrens drei Angebote von Fr. 52 758 580 bis Fr. 86 240 400 vor. Auf- grund der Prüfung anhand der Eignungs- und Zuschlagskriterien sind die Leistungen an die Anliker AG, Emmenbrücke, zu vergeben. Die Vertragssumme von Fr. 51 100 000 gemäss Angebot vom 28. Sep- tember 2018 kann sich für Regiearbeiten und Unvorhergesehenes um rund 15% auf Fr. 58 765 000 erhöhen. Die Preisbindung des Angebotes wurde mit Erklärung vom 14. Januar 2019 bis zum 27. März 2020 verlängert. Der Betrag ist durch den Objektkredit gemäss Kantonsratsbeschluss vom 27. Januar 2020 (Vorlage 5529a) gedeckt. Den gesamten Rechnungs- verkehr hat das Objekt Nr. 84L-00001 aufzunehmen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Planer- und Werkleistungen für den Autobahnzubringer A4 Obfelden/Ottenbach werden gemäss Angebot vom 28. September 2018 zu Fr. 51 100 000 an die Anliker AG, Emmenbrücke, vergeben. Die Vergabe- summe kann sich für Unvorhergesehenes um rund 15% auf Fr. 58 765 000 erhöhen.
II. Der Betrag geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8400, Tiefbauamt.
III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
IV. Mitteilung an die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli