Volksinitiative "Für eine massvolle Zuwanderung", sog. Begrenzungsinitiative, Haltung des Regierungsrates
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. März 2020
198. Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 über die Volksinitiative
Erwägungen
«Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)», Haltung des Regierungsrates An seiner Sitzung vom 7. Juni 2019 hat der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitia- tive)» an das Parlament verabschiedet (BBl 2019, 5027). Er bekräftigte darin sein Nein gegen die Begrenzungsinitiative (BGI). Die Volksabstim- mung über die Volksinitiative findet am 17. Mai 2020 statt. Die grosse Be- deutung der BGI für den Kanton Zürich rechtfertigt es, dass der Regie- rungsrat vor der Abstimmung Stellung bezieht. In Übereinstimmung mit dem Bundesrat, der Mehrheit des eidgenössischen Parlaments sowie der Konferenz der Kantonsregierungen lehnt der Regierungsrat die Begren- zungsinitiative ab.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zur Volksabstimmung «Für eine massvolle Zuwanderung (Begren- zungsinitiative)» wird wie folgt Stellung genommen: Am 7. Juni 2019 hat der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» an das Par- lament verabschiedet. Er bekräftigte darin sein Nein gegen die Begren- zungsinitiative (BGI). Die Volksabstimmung zur Volksinitiative findet am 17. Mai 2020 statt. Die BGI verlangt eine eigenständige Regelung der Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern in die Schweiz – ohne Personenfrei- zügigkeit mit der EU; auch neue völkerrechtliche Verträge dürfen keine Personenfreizügigkeit gewähren. Die BGI verlangt vom Bundesrat, das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU innert zwölf Mo- naten nach Annahme der Initiative auf dem Verhandlungsweg ausser Kraft zu setzen. Falls dies nicht gelingt, hat der Bundesrat das FZA innert weiterer 30 Tage zu kündigen. Für den Wirtschaftsstandort Zürich als Wirtschaftsmotor der Schweiz hätte der Wegfall der Personenfreizügigkeit negative Auswirkungen. Die Wettbewerbsfähigkeit würde geschwächt und Arbeitsplätze würden ge- fährdet. Zudem ist die Personenfreizügigkeit zentral für den Forschungs- und Hochschulstandort. Aufgrund der aktuellen politischen Konstella-
tion in Europa ist eine einvernehmliche Beendigung der Personenfrei- zügigkeit innert zwölf Monaten wenig wahrscheinlich. Mit der danach notwendigen einseitigen Kündigung wäre der bilaterale Weg mit der EU jedoch infrage gestellt: aufgrund der «Guillotine-Klausel» fielen alle an- deren sechs Abkommen der Bilateralen I weg. Diese sichern in wichti- gen Wirtschaftssektoren einen weitgehend diskriminierungsfreien Zugang der Schweizer Unternehmen zum EU-Binnenmarkt. Konkret sind dies die Abkommen über die technischen Handelshemmnisse, über den Han- del mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, zum Land- und Luftverkehr, zum öffentlichen Beschaffungswesen sowie zur Forschung. Infrage ge- stellt würde auch der zukünftige Einbezug in Forschungsprogramme. Eine Regelung der Einwanderung über Kontingente hätte zudem einen grossen administrativen Aufwand für Verwaltung und Unternehmen zur Folge. Für den Kanton Zürich mit dem wichtigsten Flughafen der Schweiz hätte der Wegfall des Luftverkehrsabkommens unvorhersehbare Folgen und würde zu grossen wirtschaftlichen Verlusten (Steuern, Arbeitsplätze, Image) führen. Auch die ausserordentliche Rolle als Innovations- und Wissenschaftsstandort wäre gefährdet. Die Zuwanderung aus der EU in die Schweiz ist schon heute nicht vo- raussetzungslos möglich. EU-Bürgerinnen und -Bürger dürfen beispiels- weise nur einreisen und hier bleiben, wenn sie einen Arbeitsvertrag ha- ben. Wenn sie zur Arbeitssuche einreisen wollen, so ist dies nur für eine kurze Zeit erlaubt. Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende müssen nachweisen, dass sie über eine Krankenversicherung verfügen und genü- gend Geld haben, um für sich selber zu sorgen. Die Zuwanderung aus der EU ist in den letzten Jahren laufend zurückgegangen. Der Regierungsrat verkennt nicht, dass die Zuwanderung auch mit He- rausforderungen verbunden ist. Er setzt sich deshalb für eine konsequente Ausschöpfung der bestehenden Steuerungsmöglichkeiten ein. Allfällige negative Auswirkungen der Personenfreizügigkeit werden u. a. mit den flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarkt (FlaM) verhindert. Ent- sandte Arbeitnehmende aus dem EU-/EFTA-Raum sind meldepflichtig und werden kontrolliert. Mit den FlaM wurde ein griffiges und über die Jahre perfektioniertes System geschaffen, um die Lohn- und Arbeitsbe- dingungen in sämtlichen Branchen in der Schweiz zu schützen. Die Mass- nahmen haben sich bewährt. Ein neueres Instrument ist die am 1. Juli 2018 in Kraft getretene Stel- lenmeldepflicht in Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit. Weiter hat der Bundesrat am 15. Mai 2019 Massnahmen beschlossen, um die inländi- schen Arbeitskräfte zu unterstützen und zu fördern. Damit soll sicher- gestellt werden, dass die Personenfreizügigkeit wie bis anhin keine inlän-
dischen Arbeitnehmenden verdrängt. Diese Massnahmen verfolgen alle das Ziel, dass Zuwanderung nur so weit erfolgen soll, als der Bedarf der Schweizer Wirtschaft im Inland selber nicht gedeckt werden kann. Die Unternehmen in der Schweiz müssen Fachkräfte – falls sie im In- land nicht rekrutiert werden können – im EU-/EFTA-Raum flexibel re- krutieren, damit sie ihre hohe Wertschöpfung aufrechterhalten können und gegenüber ausländischen Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben. Nur wenn dies den Schweizer Unternehmen gelingt, sind Steuereinnah- men und Arbeitsplätze in der Schweiz gesichert. Denn die heute weit- gehend globalisierten Märkte erlauben es den Unternehmen problemlos, ihren Standort zu verlegen. Sie machen ihre Investitionstätigkeiten von verschiedenen Faktoren abhängig und gerade die Möglichkeit, ohne gros- sen bürokratischen Aufwand ausreichend qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung zu haben, ist sehr wichtig. Der Regierungsrat lehnt die Volksinitiative in Übereinstimmung mit dem Bundesrat, der Mehrheiten im eidgenössischen Parlament sowie der Konferenz der Kantonsregierungen ab.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Volks- wirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli