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Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus, Behandlungs- und Nachsorgebereich , Einlage und Zuwendungen 2009, Ermächtigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Dezember 2009

2029. Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus (Einlage und Zuwendungen im Behandlungs- und Nachsorgebereich 2009)

A. Gemäss Art. 105 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 ist die Gesetzgebung über Herstellung, Einfuhr, Reinigung und Verkauf ge- brannter Wasser Sache des Bundes. Der Bund trägt dabei insbesondere den schädlichen Auswirkungen des Alkoholkonsums Rechnung. Gemäss Art. 44 Abs. 2 des Alkoholgesetzes stehen den Kantonen 10% vom Reinertrag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung zu. Dieser Kantons- anteil wird im Verhältnis der Wohnbevölkerung unter den Kantonen aufgeteilt. Er ist für die Bekämpfung des Alkoholismus, des Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauchs in ihren Ursachen und Wirkungen zu verwenden. Der Kanton Zürich lässt seinen Anteil am Reingewinn der Alkoholverwaltung jeweils dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus zufliessen, dem hierauf die notwendigen Mittel ent- nommen werden. B. Der Rechnungsabschluss der Alkoholverwaltung für das Geschäfts- jahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008 hat einen Reinertrag von Fr. 273 163 689 ergeben. 10% dieses Betrages oder Fr. 27 316 369 entfal- len auf die Kantone und sind bestimmt zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Suchtproblemen. Der Anteil des Kantons beläuft sich auf Fr. 4 677 307. Der Fondsbestand per 31. Dezember 2008 betrug Fr. 3 233 779.00 (Vorjahr Fr. 2 570 492.50). Die Auszahlung des Kantons- anteils erfolgt jeweils im Sommer des dem Geschäftsjahr folgenden Kalenderjahrs. Gemäss RRB Nr. 2587/1998 beantragt die Sicherheitsdirektion dem Regierungsrat auf Ende Jahr die Beitragsverteilung aus dem Behand- lungs- und Nachsorgebereich und stellt die gemeinsame Berichterstat- tung an den Bund sicher, während die Gesundheitsdirektion ihrerseits die Beiträge für die Bereiche Prävention sowie Forschung, Aus- und Weiterbildung beantragt. C. Zu den eingegangenen Gesuchen aus dem Behandlungs- und Nachsorgebereich sind folgende Bemerkungen anzubringen:

1. Der Beitrag an den Behandlungsaufwand der zürcherischen Bera- tungsstellen für Alkoholprobleme ist seit 1989 auf 1,5 Mio. Franken begrenzt. Die Grundlage für die diesjährige Auszahlung des Alkohol- zehntels bilden die vom Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung ermittelten Leistungszahlen und Qualitätsbefunde für das Jahr 2008. Mit Zustimmung aller Alkoholfachstellen des Kantons Zürich wurde

für die Gesamtverteilung des Jahres 2008 ein neuer Verteilschlüssel festgelegt, wobei sich der Leistungsanteil zulasten des Einwohner- anteils erhöhte. Der Sockelanteil wurde wie im Vorjahr nicht berück- sichtigt, der Einwohneranteil zu 20% (Vorjahr 40%) und der Leis- tungsanteil zu 70% (Vorjahr 50%) berücksichtigt. Der Qualitäts- anteil beansprucht unverändert einen Anteil von 10%. Als weitere Auszahlung ist die Entschädigung für die vom Strassenverkehrsamt genehmigten Kontrollfälle aufgeführt. Die Beiträge verteilen sich wie folgt: Fr. Öffentlich-rechtliche Behandlungsstellen 614 210 (zulasten Konto 3632 2 00000, Beiträge an Gemeinden) Anteil Kontrollfälle 28 380 Privatrechtlich organisierte Behandlungsstellen 885 790 (zulasten Konto 3636 2 00000, Beiträge an private Institutionen) Anteil Kontrollfälle 25 960 Total 1 554 340

2. Gemäss RRB Nr. 3075/1992 vergütet die Sicherheitsdirektion der Forelklinik aus dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus einen Betriebskostenanteil von Fr. 410 000 im Jahr zulasten Konto 3636 2 00000, Beiträge an private Institutionen.

3. Für die Weiterführung der Leistungs- und Qualitätserfassung bei Sucht- und Alkoholberatungsstellen im Kanton Zürich durch das Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung (ISGF) werden dem Alkohol- fonds zulasten Konto 3130 0 0000, Dienstleistungen Dritter, Fr. 16 247.60 belastet.

4. Die Fachstellenkonferenz im Kanton Zürich für Alkohol- und andere Suchtprobleme (FSKZ) ist ein Zusammenschluss der zürcheri- schen Beratungsstellen für Alkoholprobleme. Sie bietet sich als An- sprechpartnerin für Behörden, Institutionen und Einzelpersonen an, wirkt an der Verteilung des Alkoholzehntels mit und gewährleistet die fachliche Unterstützung. Der FSKZ wurden Fr. 20 000 an die Betriebs- kosten des Jahres 2008 zulasten Konto 3636 2 00000, Beiträge an private Institutionen, ausgerichtet.

5. Das niederschwellige Angebot von IOGT Schweiz / Schweizer Gut- templer in der Nachsorgearbeit versteht sich als Ergänzung zu den regio- nalen Fachstellen. Ziel ist es, den Therapieerfolg der ambulanten und stationären Stellen zu sichern. Im Kanton Zürich bestehen drei Ge- sprächsgruppen für Suchtgefährdete und Angehörige (zwei in Zürich und eine in Winterthur). Das Projekt wird mit Fr. 100 000 unterstützt. Für Vereinsaktivitäten werden Fr. 2000 zur Verfügung gestellt. Die Beiträge gehen zulasten Konto 3636 2 00000, Beiträge an private Institutionen.

6. 2008 wurde eine Alkoholentziehungskur mit einem Beitrag zu- lasten Konto 3632 2 00000, Beiträge an Gemeinden, von Fr. 4819 unter- stützt. D. Zur Bekämpfung des Alkoholismus wurden für 2009 insgesamt Fr. 3 975 000 budgetiert. Von dieser Summe stellt die Sicherheitsdirektion gemäss RRB Nr. 2587/1998 der Gesundheitsdirektion 45% oder Fr. 1 785000 für Beiträge im Präventionsbereich (einschliesslich For- schung, Aus- und Weiterbildung) zur Verfügung, 55% oder Fr. 2 190 000 beansprucht sie selbst für Behandlung, Nachsorge, Forschung, Aus- und Weiterbildung sowie Aufwendungen zur Verwaltung des Alkoholfonds (Fr. 25 000). Die Einnahmen aus dem Reinertrag der Eidgenössischen Alkohol- verwaltung betragen Fr. 4 677 307. Unter Berücksichtigung der inzwi- schen aufgelaufenen Zinsen von Fr. 105 098.00 führt dies zu einer Fonds- zunahme von Fr. 864 998.40. Der Fondsbestand beträgt am 31. Dezember 2009 Fr. 4 098 777.40. Gemäss den oben stehenden Erwägungen werden für 2009 von der Sicherheitsdirektion Fr. 2 132 406.60 und von der Gesundheitsdirektion Fr. 1 785 000 beantragt. Die Gesundheitsdirektion erstellt für die von Ihnen verwendeten Mittel einen gesonderten Antrag an den Regie- rungsrat. Für den Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus ergibt sich somit folgende Rechnung: Ertrag: Anteil Alkoholzehntel Fr. 4 677 307.00 Zinsertrag Fr. 105 098.00 Ertrag total Fr. 4 782 405.00 Aufwand: Aufwand Gesundheitsdirektion Fr. –1 785 000.00 Aufwand Sicherheitsdirektion (Behandlung und Nachsorge) Fr. –2 107 406.60 Aufwand Sicherheitsdirektion (Fondsverwaltung) Fr. –25 000.00 Aufwand total Fr. –3 917 406.60 Ertragsüberschuss bzw. Fondszunahme Fr. 864 998.40 Fondsbestand am 31. Dezember 2009 Fr. 4 098 777.40

Der Betrag von Fr. 2 107 406.60 ist im Budget 2009 eingestellt und wird dem Buchungskreis Nr. 3920, Fonds zur Bekämpfung des Alko- holismus und der Lotteriespielsucht, belastet.

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Die Sicherheitsdirektion wird ermächtigt, zulasten der Erfolgs- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 3920, Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Lotteriespielsucht, für das Jahr 2009 folgende Beträge zugunsten des Behandlungs- und Nachsorgebereichs auszu- richten: Fr.

1. Zürcherische Beratungsstellen für Alkohol- und Suchtprobleme 1 554 340.00

2. Forelklinik (Betriebskostenanteil) 410 000.00

3. Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung: – Leistungs- und Qualitätserfassung 16 247.60

4. Fachstellenkonferenz im Kanton Zürich für Alkohol- und andere Suchtprobleme 20 000.00 5. Schweizer Guttempler 102 000.00

6. Rückvergütung für Alkoholentziehungskur 4 819.00 Total 2 107 406.60

II. Die Sicherheitsdirektion wird beauftragt, dem Eidgenössischen Finanzdepartement über die Verwendung des kantonalen Anteils am Alkoholzehntel im Frühjahr 2009 Bericht zu erstatten. III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Gesundheitsdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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