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Konsultation zu einem institutionellen Abkommen mit der EU, Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen KdK

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. März 2019

209. Konsultation zu einem institutionellen Abkommen mit der EU,

Erwägungen

Schreiben an die KdK Am 7. Dezember 2018 hat der Bundesrat den Abschluss der Verhand- lungen mit der EU über ein institutionelles Abkommen (InstA) sowie den Vertragsentwurf zur Kenntnis genommen und veröffentlicht. Ins- besondere aufgrund der offenen Punkte in Bezug auf die flankierenden Massnahmen (FlaM) und die Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) hat der Bundesrat zunächst auf eine Paraphierung des Abkommens verzichtet. Stattdessen hat er das Eidgenössische Departement für auswärtige Ange- legenheiten (EDA) beauftragt, die wichtigsten Akteure in der Schweiz zum Abkommensentwurf zu konsultieren. Die Konsultation der Kan- tone erfolgt dabei über die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK). Das KdK-Sekretariat hat den Kantonsregierungen mit Schreiben vom 31. Januar 2019 einen ersten Entwurf eines Positionsbezugs unter- breitet. Der erste Teil des Entwurfs enthält eine Analyse, inwieweit die seitens der Kantonsregierungen im Rahmen der Konsultation zum Ver- handlungsmandat und in späteren Positionsbezügen geäusserten Anlie- gen berücksichtigt wurden. In einem zweiten Teil ist eine gesamtpoliti- sche Beurteilung vorgesehen. Mit Schreiben vom 15. Februar 2019 wurde den Kantonsregierungen zusätzlich eine Zusammenfassung eines mögli- chen Positionsbezugs im Sinne einer Empfehlung des Leitenden Ausschus- ses der KdK zugestellt. Sofern eine Mehrheit von mindestens 18 Kantons- regierungen zustimmt, würde diese Zusammenfassung zusammen mit der Analyse des Verhandlungsergebnisses den Positionsbezug der Kan- tone darstellen. Die vorgeschlagene politische Beurteilung würdigt eingangs die Be- deutung der bestehenden bilateralen Abkommen und verweist auf das politische und wirtschaftliche Interesse, die Zusammenarbeit mit der EU in gewissen Bereichen zu vertiefen. Im Weiteren wird festgehalten, dass der Entwurf des Vertrags in mehreren Bereichen die Bedingungen der Kantone erfüllt (Übernahme von relevantem EU-Acquis in die sek- toriellen Abkommen; Überwachung der sektoriellen Abkommen, Aus- legung des relevanten EU-Acquis, Streitbeilegung und Anwendungsbe- reich des institutionellen Abkommens sowie die geforderten Ausnah- men im Bereich des Landverkehrsabkommens und in Bezug auf die Koordinierung der Sozialversicherungen). Anschliessend wird jedoch auch auf die Bedenken der Kantone bezüglich der staatlichen Beihilfen,

der UBRL sowie der FlaM hingewiesen: In Bezug auf die staatlichen Beihilfen sei es nicht akzeptabel, wenn die EU Regeln aufstellen wolle für Bereiche, die nicht Teil der bilateralen Verträge seien. Dies gelte ins- besondere in Bezug auf das bestehende Freihandelsabkommen (FHA), das nicht im Lichte der Bestimmungen eines institutionellen Abkommens ausgelegt werden könne. Zudem sei zu präzisieren, welche Elemente der in Anhang X in das Luftverkehrsabkommen aufzunehmenden Rechts- akte der EU tatsächlich eine Relevanz für den Anwendungsbereich des Abkommens haben. Es wird zudem gefordert, dass im Rahmen der Um- setzung der Überwachung im Bereich der Staatsbeihilfen der Bund und die Kantone gleich zu behandeln seien. Weiter sei klarzustellen, dass die Schweiz sich mit einem institutionellen Abkommen nicht dazu verpflichte, die UBRL und allfällige Weiterentwicklungen des Unionsbürgerrechts dynamisch zu übernehmen. Bei den FlaM sei den berechtigten Anliegen der Sozialpartner betreffend den Lohnschutz Rechnung zu tragen. Um diese Einwände zu klären, fordern die Kantone abschliessend zwar keine Nachverhandlungen mit der EU, die offenen Punkte sollen jedoch in Ge- sprächen bereinigt werden. Die Kantonsregierungen sind eingeladen, sich bis zum 8. März 2019 zur Analyse und der vorgeschlagenen gesamtpolitischen Beurteilung zu äus- sern. Gestützt auf die entsprechenden Rückmeldungen wird den Kan- tonsregierungen im Hinblick auf die Beschlussfassung an der Plenar- versammlung vom 29. März 2019 nochmals ein konsolidierter Entwurf unterbreitet werden. Der Regierungsrat hat sich bereits an seinen Sitzungen vom 6. und 13. Februar 2019 mit dem Vertragsentwurf und den möglichen Auswirkun- gen auf den Kanton Zürich befasst. Seine Beurteilung deckt sich gross- mehrheitlich mit dem den Kantonsregierungen vorgelegten Entwurf.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen KdK (Zustel- lung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an mail@kdk.ch): Wir danken Ihnen für die geleisteten Vorarbeiten und die Gelegenheit, uns zu einem Positionsbezug der Kantonsregierungen bezüglich des Ver- tragsentwurfs zu einem institutionellen Abkommen (InstA) mit der EU äussern zu können. Wir können der vorgelegten Analyse der Verhandlungsergebnisse vom 31. Januar 2019 und dem uns am 15. Februar 2019 unterbreiteten Entwurf einer politischen Beurteilung zustimmen.

II. Dieser Beschluss ist bis zur Verabschiedung der gemeinsamen Stel- lungnahme der KdK am 29. März 2019 nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (nach Ver- öffentlichung gemäss Dispositiv II), die Mitglieder des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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