Nationalstrassen, GE VII, Holzschlag- und Heckenpflegearbeiten 2017-2020, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. März 2017
217. Nationalstrassen (GE VII / A53, Holzschlag- und Heckenpflege-
Erwägungen
arbeiten, Ausgabenbewilligung) Die Holzschlag- und Heckenpflegearbeiten entlang der Nationalstrassen im Gebiet der GE VII und der Hochleistungsstrasse A53 müssen im Win- terhalbjahr ausgeführt werden. Diese Arbeiten wurden 2014 für die Jahre 2014/2015, 2015/2016 und 2016/2017 öffentlich ausgeschrieben und in sechs Losen vergeben. Zur Optimierung (Kontinuität) der Arbeiten und zur Minderung der Administration werden diese erneut für drei Jahre vergeben. Die Arbeiten auf den Nationalstrassen (Lose 1, 2, 3, 5 und 6) sind Teil des betrieblichen Unterhaltes, der über die Leistungsvereinba- rung mit dem Bundesamt für Strassen abgegolten wird. Die Arbeiten auf der Hochleistungsstrasse A53 (Los 4) sind Teil des betrieblichen Unter- haltes der Staatsstrassen. Die Vergabeanträge werden wie bisher pro Los erstellt und richten sich nach den entsprechenden Finanzkompetenzen. Gemäss nachfolgender Zusammenstellung ist für die Holzschlag- und Heckenpflegearbeiten 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 mit jährlichen Kosten von Fr. 806 000 zu rechnen: Los Strecke Vergabe Total für 2014/2015 2017/2018 2015/2016 2018/2019 2016/2017 2019/2020 (3 Jahre) (3 Jahre) in Franken in Franken 1 A3 Wollishofen–Wollerau 415 000 420 000 2 A3 Wollerau–Reichenburg 381 000 400 000 3 A1 / A4 Brüttisellen–Töss 585 000 600 000 Töss–Matzingen Uhwiesen–Andelfingen Limmattalerkreuz–Uetliberg Limmattalerkreuz–Hardturm Islisberg–Ettenberg (neu ab 2015) Zürich Nord–Kloten Süd Zürich Ost–Schöneich 4 A53 Brüttisellen–Aathal 110 000 130 000 Reserve für unvorhergesehene Zusatzaufträge rund 10% 250 000 Total Holzschlag- und Heckenpflegearbeiten 2 420 000
Für die Holzschlag- und Heckenpflegearbeiten entlang der National- strassen im Gebiet der GE VII und der Hochleistungsstrasse A53 ist für 2017–2020 eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe von jähr- lich rund Fr. 806 000, insgesamt Fr. 2 420 000, zulasten der Erfolgsrech- nung, Konto 8470.31415 80110, Holzschlag- und Heckenpflegearbeiten, zu bewilligen. Die Ausgaben sind mit Fr. 806 000 im Budget 2017 enthalten und im Übrigen im KEF 2017–2020 eingestellt. Da dieser Beschluss die Preise der Angebote zuungunsten des Kan- tons beeinflussen könnte, ist die Öffentlichkeit des Beschlusses bis zum Abschluss der Vergabeverfahren hinauszuschieben (vgl. § 23 Abs. 2 lit. a Gesetz über die Information und den Datenschutz, IDG; LS 170.4).
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Holzschlag- und Heckenpflegearbeiten auf den National- strassen im Gebiet der GE VII und der Hochleistungsstrasse A53 wird für die Jahre 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 eine gebundene Ausgabe von jährlich rund Fr. 806 000, insgesamt Fr. 2 420 000, zulasten der Erfolgsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 8470, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand Januar 2017)
III. Dieser Beschluss ist bis zum Abschluss der Vergabeverfahren nicht öffentlich.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi