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Music First Network AG, Radio 105, Gesuch um Übertragung der Konzession, Schreiben an das UVEK

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Februar 2014

223. Music First Network AG, Radio 105

Erwägungen

(Gesuch um Übertragung der Konzession, Anhörung)

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Zustelladresse: BAKOM, Abteilung Medien und Post, Sektion Medien, Zukunftstrasse 44, 2501 Biel): Mit Zuschrift vom 3. Februar 2014 laden Sie uns ein, zum Gesuch be- treffend wirtschaftlichen Übergang der Music First Network AG Stellung zu nehmen. Die Music First Network AG war Inhaberin der UKW-Veranstalterkon- zession für das Radioprogramm Radio 105 im Versorgungsgebiet Nr. 25, Region Stadt Zürich. Mit Schreiben an das BAKOM vom 28. Januar 2014 hat das Konkurs- amt Oerlikon-Zürich zusammen mit der Radio 1 AG um Genehmigung der Übertragung dieser Konzession ersucht. Neu übernimmt die Radio 1 AG 100% des Aktienkapitals der Musik First Network AG. Das Ziel der Übernahme durch die Radio 1 AG bestehe im Wesentlichen darin, das Radio 105 auf der Grundlage der bestehenden Konzession fortzuführen und dessen Finanzierung zu sichern. Der Konzessionsübertragung steht aus unserer Sicht nichts entgegen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Geschäfts- leitung des Kantonsrates und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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