Lexipedia

Nationalstrassen, N01 Halbanschluss und Überdeckung Weiningen, Generelles Projekt, Schreiben an das Bundesamt für Strassen

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. März 2017

223. Nationalstrassen (N01 Halbanschluss und Überdeckung Weiningen, Generelles Projekt: Stellungnahme und Ermächtigung)

Erwägungen

1. Ausgangslage Die Nationalstrasse N01 zwischen der Verzweigung Limmattal und der Verzweigung Zürich Nord (Nordumfahrung Zürich) wurde 1985 in Be- trieb genommen. Heute gilt die Nordumfahrung Zürich als eine der am stärksten befahrenen Nationalstrassen. Sie befindet sich aufgrund der hohen Verkehrsbelastung an den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Eine Zweckmässigkeitsbeurteilung des Kantons Zürich von 2002 zeigte, dass die Verkehrsprobleme mittelfristig nur durch einen Ausbau der Nord- umfahrung auf durchgehend 2×3 Fahrstreifen gelöst werden können, was den Bau einer dritten Röhre durch den Gubrist erfordert. Das Ge- nerelle Projekt «N01 Ausbau Nordumfahrung Zürich» wurde am 12. Sep- tember 2007 vom Bundesrat genehmigt. Das Gesamtprojekt besteht aus fünf Teilprojekten (Lose 1–5), wobei die Strecke zwischen der Verzwei- gung Limmattal bis zum Westportal des Gubristtunnels (Weiningen) dem Los 1 entspricht. Dem auf dem Generellen Projekt beruhenden Ausfüh- rungsprojekt des ASTRA erteilte das UVEK am 31. Januar 2012 die Plan- genehmigung. Gegen diese Verfügung wurden verschiedene Beschwerden eingereicht, über die am 23. September 2014 das Bundesgericht letztins- tanzlich entschied. Es hiess die Beschwerden (teilweise) gut und beauf- tragte das ASTRA unter anderem mit der Prüfung und allfälligen Pro- jektierung einer Neuführung oder dem Verzicht des Halbanschlusses Weiningen sowie einer Überdeckung beim Westportal des Gubristtunnels (Los 1 des Gesamtprojekts). Das ASTRA, der Kanton Zürich und die Ge- meinde Weiningen vereinbarten in der Absichtserklärung vom 16. Dezem- ber 2014 die Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten für diese Über- deckung und die Entwicklung der umliegenden Flächen, insbesondere des Gewerbehauses. Mit Schreiben vom 20. Dezember 2016 an die Volkswirtschaftsdirek- tion legte das ASTRA dem Kanton Zürich das überarbeitete Generelle Projekt «Halbanschuss und Überdeckung Weiningen» zur Stellungnahme vor, das die höchstrichterlichen Vorgaben sowie die erwähnte Absichts- erklärung berücksichtigt.

Der Kanton äussert sich nach Art. 19 des Bundesgesetzes über die Na- tionalstrassen (NSG, SR 725.11) gegenüber dem zuständigen Bundes- amt ASTRA zum Vorhaben und holt die Stellungnahmen der betroffe- nen Gemeinden ein. Nach der Genehmigung des Generellen Projekts durch den Bundesrat erarbeitet das ASTRA das Ausführungsprojekt, zu dem der Kanton wiederum Stellung nehmen kann (Art. 21 ff. NSG). Das ASTRA strebt noch 2017 eine Auflage des Ausführungsprojekts an.

2. Projektbeschreibung Das Generelle Projekt «Halbanschluss und Überdeckung Weiningen» sieht einen siedlungsnahen Halbanschluss Weiningen und eine 100 m lange Überdeckung des westlichen Portalbereichs der bestehenden ersten und zweiten sowie der neuen dritten Röhre des Gubristtunnels vor. Die Na- tionalstrasse N01 wird im Projektperimeter wegen der zusätzlichen Fahr- bahnen der neuen dritten Röhre verbreitert. Neu führen drei Fahrstrei- fen in der neuen dritten Röhre Richtung Verzweigung Limmattal und je zwei Fahrstreifen Richtung St. Gallen/Flughafen in der bestehenden ers- ten und zweiten Röhre. Der neue Halbanschluss Weiningen wird im Ver- gleich zu heute um 200 m Richtung Verzweigung Limmattal verschoben und zeichnet sich durch eine Ausfahrt auf Niveau der Nationalstrasse N01 sowie eine im Vergleich zum ursprünglichen Ausführungsprojekt redimen- sionierte Einfahrt aus. Die beiden bestehenden Überführungen «Ein- fahrtsrampe» und «Klosterweg» werden abgebrochen und an neuer Lage wieder erstellt, ebenso wie die bestehenden Flurwege. Die Umfahrungs- strasse wird in der horizontalen Linienführung auf einer Länge von rund 400 m angepasst. Die durch die Überdeckung der Nationalstrasse gewonnene Fläche kann durch die Gemeinde Weiningen im Sinne einer Siedlungs- und Land- schaftsreparatur einer öffentlichen Nutzung (Werkhof, Feuerwehrdepot) zugeführt werden. Die Portalgestaltung ist im vorliegenden Generellen Projekt noch nicht abschliessend festgelegt. Die Tragkonstruktion der neuen Überdeckung wird auf die mögliche Zusatznutzung durch die Ge- meinde ausgelegt.

3. Stellungnahmen der kantonalen Fachämter Zur Vorbereitung der kantonalen Stellungnahme lud das Amt für Ver- kehr (AFV) betreffend die verkehrlichen Belange das Tiefbauamt und die Kantonspolizei ein. Zur umweltrechtlichen Prüfung des Vorhabens lud das AFV über die Koordinationsstelle für Umweltschutz (KofU) die kantonalen Umweltschutzfachstellen ein. Sie beurteilten den Umwelt- verträglichkeitsbericht 2. Stufe gemäss Art. 12 ff. der Verordnung über

die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV, SR 814.011). Der zusammen- fassende Bericht der KofU vom 20. Februar 2017 sowie die Stellungnah- men des Tiefbauamts und der Kantonspolizei sind dem Schreiben ans ASTRA beizulegen.

4. Stellungnahmen der Gemeinden Das Generelle Projekt liegt auf dem Gemeindegebiet der Gemeinden Weiningen und Unterengstringen. Diese beiden Gemeinden wurden durch das AFV zur Stellungnahme eingeladen. Beide Gemeinden stimmen dem Generellen Projekt grundsätzlich zu. Die Stellungnahme der Gemeinde Unterengstringen vom 6. Februar 2017 sowie diejenige der Gemeinde Wei- ningen vom 13. Februar 2017 werden dem ASTRA zusammen mit der Stellungnahme des Kantons Zürich zugestellt.

5. Vereinbarung zwischen dem ASTRA und dem Regierungsrat des Kantons Zürich Gemäss Absichtserklärung vom 16. Dezember 2014 soll das Gubrist- Westportal um 100 m, gemessen ab dem südöstlichen Teil des bestehen- den Portals, verlängert werden. Das neue Portal soll mit 60° schiefwinklig zur Fahrbahnachse verlaufen und es soll entlang dem neuen Portalab- schluss ein Abschlussbauwerk mit lärmschützender Wirkung erstellt wer- den. Das Generelle Projekt entspricht dieser Vereinbarung. Beruhend auf dem nun vorliegenden Generellen Projekt soll der in der zweiten Absichtserklärung vereinbarte Kostenteiler in einer zusätzlichen Vereinbarung bestätigt werden: Danach übernimmt der Kanton einen Kostenanteil von Fr. 5 000 000 für die sich aus den Nutzungs- und Gestal- tungsanforderungen an die Portalverlängerung ergebenden Mehrkosten. Der Betrag versteht sich als pauschaler Kostenanteil für Bau, Betrieb, Un- terhalt und Nutzung (einschliesslich separat zwischen den Parteien zu regelndes, auf die Gemeinde Weiningen übertragbares Baurecht). Diese Vereinbarung bildet die Grundlage für die Genehmigung des Generel- len Projekts wie auch der darauf folgenden Kreditvorlage an den Kantons- rat. Der Regierungsrat wird dem Kantonsrat nach der Genehmigung des Generellen Projekts durch den Bundesrat die Kreditvorlage über den vereinbarten Kostenanteil unterbreiten. Die entsprechende Vereinbarung «N01 Überdeckung Weiningen, Ge- nerelles Projekt, N01 Halbanschluss und Überdeckung Weiningen» über den Kostenanteil des Kantons zwischen dem ASTRA und dem Regie- rungsrat des Kantons Zürich wurde durch die Vertreter des ASTRA am

7. bzw. 8. Februar 2017 unterzeichnet. Die Volkswirtschaftsdirektion ist zu ermächtigen, diese Vereinbarung zu unterzeichnen.

6. Koordination des Generellen Projekts mit dem Vorhaben Umfahrungsstrasse Der Kanton erarbeitet ein Projekt für die Umfahrungsstrasse, damit diese die mit der Überdeckung angestrebte Siedlungsreparatur unter- stützt. Ziel ist es, das Projekt gleichzeitig mit dem Ausführungsprojekt des ASTRA öffentlich aufzulegen und im Zuge der Wiederherstellung der Strasse nach den Tunnelbauarbeiten umzusetzen.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Bundesamt für Strassen, Grüzefeldstrasse 41, 8404 Winterthur (unter Beilage der Stellungnahmen der Gemeinde Untereng- stringen vom 6. Februar 2017, der Gemeinde Weiningen vom 13. Februar 2017, dem Bericht der kantonalen Koordinationsstelle für Umweltschutz vom 20. Februar 2017 sowie der Stellungnahmen des Tiefbauamts [Bericht des Strasseninspektorats vom 10. Januar 2017 und Bericht der Abteilung Kunstbauten vom 19. Januar 2017] und der Kantonspolizei vom 9. Feb- ruar 2017). Mit Schreiben vom 20. Dezember 2016 haben Sie uns eingeladen, zum Generellen Projekt «N01 Halbanschluss und Überdeckung Weiningen» Stellung zu nehmen. Wir danken für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Der Ausbau des Gubristtunnels hat für den Kanton Zürich hohe Prio- rität. Das nun vorliegende Generelle Projekt «N01 Halbanschluss und Überdeckung Weiningen» entspricht der zwischen ASTRA, Kanton und Gemeinde Weiningen am 16. Dezember 2014 getroffenen Vereinbarung, weshalb wir Ihnen gerne unsere Zustimmung dazu mitteilen. Im Hinblick auf die weitere Bearbeitung des Vorhabens ersuchen wir Sie darum, die Anliegen der Gemeinden Unterengstringen und Weinin- gen sowie die Ausführungen des Berichts der Koordinationsstelle für Um- weltschutz (KofU) zu berücksichtigen (vgl. Beilagen). Der zusammen- fassende Bericht der KofU vom 20. Februar 2017 umfasst die Stellung- nahmen des Amts für Landschaft und Natur, des Amts für Raumentwick- lung, des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft und der Fachstelle Lärmschutz des Tiefbauamts. Er wurde dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) am 21. Februar 2017 zur Prüfung eingereicht und bildet einen in- tegralen Bestandteil der kantonalen Stellungnahme, ohne dass er im Ein- zelnen wiedergegeben wird. Im Zusammenhang mit dem Lärmschutz bit- ten wir Sie, insbesondere den Vorschlag für einen zusätzlichen Wall auf der Grünfläche zwischen der Autobahnausfahrt und der Ein- bzw. Aus- fahrt zum Gewerbehaus Gubrist im Sinne der Vorsorge zu prüfen.

Wir danken für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Erarbeitung des Generellen Projekts und ersuchen Sie, die kantonalen Stellen auch in die weiteren Schritte eng einzubeziehen. Die kantonalen Stellen wer- den die Umsetzung des Vorhabens weiterhin unterstützen und die Ko- ordination mit kantonalen und kommunalen Planungen im Umfeld des Vorhabens sicherstellen.

II. Die Volkswirtschaftsdirektion wird ermächtigt, die Vereinbarung «N01 Überdeckung Weiningen, Generelles Projekt, N01 Halbanschluss und Überdeckung Weiningen» (Projekt-Nr. 100045) zwischen dem ASTRA und dem Regierungsrat des Kantons Zürich über den Kostenanteil des Kantons am Projekt «N01/38 Halbanschuss und Überdeckung Weinin- gen» von Fr. 5 000 000 zu unterzeichnen.

III. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Sicher- heitsdirektion, die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Nationalstrassen, N01 Halbanschluss und Überdeckung Weiningen, Generelles Projekt, Schreiben an das Bundesamt für Strassen | Lexipedia | Lexipedia